Grüne wollen Zirkus ohne gefährliche Tiere
Antrag f6r Umweltausschuss – Stadt Hameln verliert Rechtsstreit
OLDENBURG – Oldenburg genießt bei Zirkusunternehmen einen guten Ruf. Ein Gastspiel an der Hunte garantiert gute Besucherzahlen. Das macht die Stadt attraktiv für Auftritte auch großer Unternehmen mit klangvollen Namen.
Das könnte sich bald ändern. Auf Antrag der Grünen sollen nur noch Zirkusse auf städtischen Flächen gastieren dürfen, die keine Wildtiere mitführen, von denen eine Gefahr in- und/oder außerhalb der Einrichtung ausgeht oder für die eine artgerechte Unterbringung nicht möglich ist. „Wildtiere in diesem Sinne sind insbesondere Bären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten), Nashörner, Großkatzen, Geparden, Pumas und Giraffen, heißt es in dem GrünenAntrag für den nächsten Umweltausschuss (Donnerstag, 10. August, 17 Uhr, Altes Rathaus). Die Verwaltung wird um eine Rechtseinschätzung gebeten. In der Vergangenheit hatte sich die Tierrechtsorganisation Peta sogar vehement gegen den Auftritt von Tieren in Zirkussen ausgesprochen. Bald Geschichte? Die Grünen wollen Gastspiele von Zirkussen mit gefährlichen Tieren verbieten.
Wildtiere können nach Einschätzung der Grünen in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden. Die Haltungsanforderungen für Wildtiere seien anspruchsvoll. Daher habe der Bundesrat bereits 2003, 2011 und 2016 jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. Mehr als 70 Städte hätten bereits Beschlüsse verabschiedet, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. „18 europäische Länder, darunter
die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten“, teilen die Grünen weiter mit.
Hintergrund des Vorstoßes der Grünen ist ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Hameln und dem Zirkus Knie. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte mit Beschluss vom 2. März 2017 ( Az.: 10 ME 4/17) entschieden, dass eine Kommune einem reisenden Zirkusunternehmen, das über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, nicht die Gastspielerlaubnis Zirkusaufführung versagen darf.
Der Rat der Stadt Hameln hatte am 15. Juni 2016 demgegenüber beschlossen, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die keine Tiere wildlebender Arten (wie Zebras, Lamas und Kängurus) mit sich führen.
Nach Einschätzung der Hamburger Rechtsanwälte Günther können sich die Gemeinden allerdings darauf zurückziehen, „Zirkusse mit solchen Wildtieren von der Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen auszuschließen, die potenziell gefährlich sind. Hierbei handelt es sich um Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten). Darüber hinaus geht auch von Großkatzen (also Löwen, Tiger, Leoparden, Jaguare) sowie Geparden und Pumas ein hohes Gefahrenpotenzial aus, wie sich etwa aus Gefahrtier-Verordnungen auf Bundesland- und Kommunalebene ergibt“, heißt es in einer Stellungnahme der Kanzlei. für eine aus tierschutzrechtlichen Gründen