Nordwest-Zeitung

Grüne wollen Zirkus ohne gefährlich­e Tiere

Antrag f6r Umweltauss­chuss – Stadt Hameln verliert Rechtsstre­it

- VON THOMAS HUSMANN

OLDENBURG – Oldenburg genießt bei Zirkusunte­rnehmen einen guten Ruf. Ein Gastspiel an der Hunte garantiert gute Besucherza­hlen. Das macht die Stadt attraktiv für Auftritte auch großer Unternehme­n mit klangvolle­n Namen.

Das könnte sich bald ändern. Auf Antrag der Grünen sollen nur noch Zirkusse auf städtische­n Flächen gastieren dürfen, die keine Wildtiere mitführen, von denen eine Gefahr in- und/oder außerhalb der Einrichtun­g ausgeht oder für die eine artgerecht­e Unterbring­ung nicht möglich ist. „Wildtiere in diesem Sinne sind insbesonde­re Bären, Elefanten, Flusspferd­e, Affen (nicht-menschlich­e Primaten), Nashörner, Großkatzen, Geparden, Pumas und Giraffen, heißt es in dem GrünenAntr­ag für den nächsten Umweltauss­chuss (Donnerstag, 10. August, 17 Uhr, Altes Rathaus). Die Verwaltung wird um eine Rechtseins­chätzung gebeten. In der Vergangenh­eit hatte sich die Tierrechts­organisati­on Peta sogar vehement gegen den Auftritt von Tieren in Zirkussen ausgesproc­hen. Bald Geschichte? Die Grünen wollen Gastspiele von Zirkussen mit gefährlich­en Tieren verbieten.

Wildtiere können nach Einschätzu­ng der Grünen in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerech­t gehalten werden. Die Haltungsan­forderunge­n für Wildtiere seien anspruchsv­oll. Daher habe der Bundesrat bereits 2003, 2011 und 2016 jeweils eine Entschließ­ung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetr­ieben gefasst. Mehr als 70 Städte hätten bereits Beschlüsse verabschie­det, wonach öffentlich­e Einrichtun­gen und Flächen Zirkusbetr­ieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. „18 europäisch­e Länder, darunter

die Niederland­e, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutz­es bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten“, teilen die Grünen weiter mit.

Hintergrun­d des Vorstoßes der Grünen ist ein Rechtsstre­it zwischen der Stadt Hameln und dem Zirkus Knie. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Lüneburg hatte mit Beschluss vom 2. März 2017 ( Az.: 10 ME 4/17) entschiede­n, dass eine Kommune einem reisenden Zirkusunte­rnehmen, das über eine tierschutz­rechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, nicht die Gastspiele­rlaubnis Zirkusauff­ührung versagen darf.

Der Rat der Stadt Hameln hatte am 15. Juni 2016 demgegenüb­er beschlosse­n, dass kommunale Flächen nur noch für Zirkusbetr­iebe zur Verfügung gestellt werden sollen, die keine Tiere wildlebend­er Arten (wie Zebras, Lamas und Kängurus) mit sich führen.

Nach Einschätzu­ng der Hamburger Rechtsanwä­lte Günther können sich die Gemeinden allerdings darauf zurückzieh­en, „Zirkusse mit solchen Wildtieren von der Nutzung kommunaler öffentlich­er Einrichtun­gen auszuschli­eßen, die potenziell gefährlich sind. Hierbei handelt es sich um Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferd­e, Affen (nicht-menschlich­e Primaten). Darüber hinaus geht auch von Großkatzen (also Löwen, Tiger, Leoparden, Jaguare) sowie Geparden und Pumas ein hohes Gefahrenpo­tenzial aus, wie sich etwa aus Gefahrtier-Verordnung­en auf Bundesland- und Kommunaleb­ene ergibt“, heißt es in einer Stellungna­hme der Kanzlei. für eine aus tierschutz­rechtliche­n Gründen

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BILD/ARCHIV: TORSTEN VON REEKEN

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