VERBRAUCHERURTEIL
DAS LANDGERICHT BERLIN hat entschieden, dass ein Vermieter nicht die Miete erhöhen darf, wenn er einen kleinen „abschließc baren Fahrradabstellraum“zur Verfügung stellt, in den die knapp 30 Parteien zwölf bis 15 Räder abstellen könc nen. Allerdings darf er mehr Miete nehmen, wenn er die Wohnungen mit „wandhängenden WCs“und Strukturheizkörpern als Handtuchwärmer ausc stattet (über die tatsächlic che Höhe muss die Vorinc stanz entscheiden) (LG Berc lin, 67 S 375/16). wb
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