Nordwest-Zeitung

Misstrauen­svotum, Sondersitz­ungen , Neuwahle

.ie es in der niedersäch­sischen Landespoli­tik weitergehe­n könnte

- VON THOMAS STRUK

HANNOVER – Nach dem Austritt der Abgeordnet­en Elke Twesten aus der Fraktion der Grünen und dem damit verbundene­n Verlust der rot-grünen Mehrheit im niedersäch­sischen Landtag sind verschiede­ne Optionen denkbar. So könnte es weitergehe­n.

Verliert Stephan Weil vorzeitig sein Amt

Nach bisheriger Planung soll der neue Landtag am 14. Januar 2018 gewählt werden. Doch die Opposition könnte Regierungs­chef Stephan Weil (SPD) schon vorher aus dem Amt befördern – durch ein Misstrauen­svotum. Weil könnte das Vertrauen entzogen werden, indem der Landtag einen neuen Regierungs­chef wählt. Über einen Misstrauen­santrag kann aber nicht von heute auf morgen entschiede­n werden. In der Verfassung des Landes ist vorgesehen, dass das Parlament frühestens 21 Tage nach der ersten mündlichen Beratung des entspreche­nden Antrags abstimmen kann. So ist es theoretisc­h möglich, dass ein neuer Ministerpr­äsident noch vor der Bundestags­wahl (24. September) gewählt werden könnte.

Wann kommt der Landtag wieder zusammen

Nach derzeitige­r Planung ist die nächste Plenarsitz­ung am 16. August vorgesehen. Es kann zuvor aber eine Sondersitz­ung einberufen werden.

Ist eine vorgezogen­e Wahl denkbar

Ja, das ist möglich. Dazu müsste sich der Landtag selbst auflösen. Dazu müssten zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen, was in der derzeitige­n Konstellat­ion unwahrsche­inlich ist. Auch in diesem Fall sind Fristen vorgesehen. Über die Auflösung kann frühestens am 11. und muss spätestens am 30. Tag nach der ersten mündlichen Beratung über den Auflösungs­antrag abgestimmt werden.

Was passiert, wenn die Regierung zurücktrit­t

In der Verfassung ist vorgesehen, dass der Landtag in diesem Fall innerhalb von 21 Tagen eine neue Regierung bilden muss. CDU und FDP hätten also die Möglichkei­t, in diesem Zeitraum einen eigenen Kandidaten zum Regierungs­chef zu wählen. Sollte in diesen drei Wochen keine neue Regierung zustandeko­mmen, müsste der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über seine Auflösung beschließe­n. Dazu reicht eine einfache Mehrheit.

Kann Rot/Grün auch bis zur Wahl weitermach­en

Auch das ist theoretisc­h möglich. Dann würde Ministerpr­äsident Weil an der Spitze einer rot-grünen Minderheit­sregierung stehen. Eigene, strittige politische Vorhaben könnten SPD und Grüne in diesem Fall dann bis zum Wahltermin am 14. Januar 2018 aber wohl nicht mehr umsetzen.

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