Misstrauensvotum, Sondersitzungen , Neuwahle
.ie es in der niedersächsischen Landespolitik weitergehen könnte
HANNOVER – Nach dem Austritt der Abgeordneten Elke Twesten aus der Fraktion der Grünen und dem damit verbundenen Verlust der rot-grünen Mehrheit im niedersächsischen Landtag sind verschiedene Optionen denkbar. So könnte es weitergehen.
Verliert Stephan Weil vorzeitig sein Amt
Nach bisheriger Planung soll der neue Landtag am 14. Januar 2018 gewählt werden. Doch die Opposition könnte Regierungschef Stephan Weil (SPD) schon vorher aus dem Amt befördern – durch ein Misstrauensvotum. Weil könnte das Vertrauen entzogen werden, indem der Landtag einen neuen Regierungschef wählt. Über einen Misstrauensantrag kann aber nicht von heute auf morgen entschieden werden. In der Verfassung des Landes ist vorgesehen, dass das Parlament frühestens 21 Tage nach der ersten mündlichen Beratung des entsprechenden Antrags abstimmen kann. So ist es theoretisch möglich, dass ein neuer Ministerpräsident noch vor der Bundestagswahl (24. September) gewählt werden könnte.
Wann kommt der Landtag wieder zusammen
Nach derzeitiger Planung ist die nächste Plenarsitzung am 16. August vorgesehen. Es kann zuvor aber eine Sondersitzung einberufen werden.
Ist eine vorgezogene Wahl denkbar
Ja, das ist möglich. Dazu müsste sich der Landtag selbst auflösen. Dazu müssten zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen, was in der derzeitigen Konstellation unwahrscheinlich ist. Auch in diesem Fall sind Fristen vorgesehen. Über die Auflösung kann frühestens am 11. und muss spätestens am 30. Tag nach der ersten mündlichen Beratung über den Auflösungsantrag abgestimmt werden.
Was passiert, wenn die Regierung zurücktritt
In der Verfassung ist vorgesehen, dass der Landtag in diesem Fall innerhalb von 21 Tagen eine neue Regierung bilden muss. CDU und FDP hätten also die Möglichkeit, in diesem Zeitraum einen eigenen Kandidaten zum Regierungschef zu wählen. Sollte in diesen drei Wochen keine neue Regierung zustandekommen, müsste der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage über seine Auflösung beschließen. Dazu reicht eine einfache Mehrheit.
Kann Rot/Grün auch bis zur Wahl weitermachen
Auch das ist theoretisch möglich. Dann würde Ministerpräsident Weil an der Spitze einer rot-grünen Minderheitsregierung stehen. Eigene, strittige politische Vorhaben könnten SPD und Grüne in diesem Fall dann bis zum Wahltermin am 14. Januar 2018 aber wohl nicht mehr umsetzen.