Wahlmöglichkeiten für Grundschulen und Eltern
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OLDENBURG m Der künftige „Ganztag“an Grundschulen, wie die Stadt ihn derzeit entwickelt, sorgt für einige Unruhe – auch unter den Beschäftigten im Betreuungsbereich. Das zeigte sich Dienstagabend an der Zuhörerstärke im PFL, als das Thema erneut auf der Tagesordnung stand. Ein Punkt: Wenn die Schulen den Nachmittag in Eigenregie gestalten, verlieren die bisherigen Kooperationspartner ihre Grundlage, außerdem war die – auch pädagogisch sinnvolle – Kooperation vor Ort durch Landesvorgaben extrem erschwert worden.
Schulamtsleiter Matthias Welp versuchte gleich zu Beginn, die Wogen zu glätten. Die kritisierten Kooperationshemmnisse seien durchaus nicht mehr so groß, wie befürchtet. Hier gebe es eine positive Entwicklung. Auch die Grundlagen der Kooperation zwischen Schule und freien Trägern haben sich wieder deutlich verbessert. Das Zusammenspiel von Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der aktuellen Handreichung des Landes zur Ausgestaltung der Betreuung, mache „grundsätzlich die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kooperationspartnern wieder möglich“, so Welp über die Gestaltung des schulischen Nachmittagsprogramms, das 135 bis 150 Minuten umfassen soll. Im Anschluss ist die Betreuung ohnehin durch Kooperationspartner möglich – für weitere maximal 90 Minuten, so die Planung.
Derzeit gibt es in der Stadt neun Ganztagsgrundschulen. Sieben von ihnen wollen auch weiterhin mit ihren heutigen primären Kooperationspartnern arbeiten, zwei wollen 2018 die Regie auch für den Nachmittag selbst übernehmen. Die jetzigen Ganztagsgrundschulen
können bis Ende Juli 2020 ihr heutiges Konzept weiterfahren, das neue Konzept kann nach seiner Verabschiedung frühestens zum Schuljahresbeginn 2018/19 angewendet werden, ab Mitte 2020 soll es an allen Grundschulen gelten.
Die Schulen sollen dauerhaft zwischen offenem, teilgebundenem und voll gebundenem Ganztag wählen und mit
oder ohne primären Kooperationspartner arbeiten können. Im offenen Ganztag sollen die Eltern jeden einzelnen Wochen-Nachmittag hinzubuchen können – von null bis fünf Tage. Die Kinder müssen an den gewählten Tagen bis zum Schluss – in der Regel wohl Ende der achten Stunde – in der Schule bleiben. Bislang können die Kinder z.B. am Freitag schon eher abgeholt werden, auch wenn die Eltern für den Freitag bezahlt haben. Künftig liege das in der Entscheidung der Grundschulleitung und könne vermutlich nur nach Einzelabsprache mit entsprechender Begründung ermöglicht werden. Dafür sei die Zubuchung kostenfrei.
Schulen, die nicht in den Ganztag wollen, sollen ihren Ganztagshort behalten oder auch einen Mittagstisch bekommen können. Die gewählte Nachmittagsbetreuung bleibt verlässlich, auch wenn ein Betreuungspartner mal ausfalle, seien die Kinder bis zur festgelegten Zeit stets versorgt.
Die Eltern und Betreuerinnen und Betreuer im Plenum appellierten, dass der Stellenschlüssel bei einem schulischen Nachmittagsangebot sich nicht verschlechtern und die Betreuungsintensität und -qualität dadurch nicht abnehmen dürfen.