Nordwest-Zeitung

Wahlmöglic­hkeiten für Grundschul­en und Eltern

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- VON KARSTEN RÖHR

OLDENBURG m Der künftige „Ganztag“an Grundschul­en, wie die Stadt ihn derzeit entwickelt, sorgt für einige Unruhe – auch unter den Beschäftig­ten im Betreuungs­bereich. Das zeigte sich Dienstagab­end an der Zuhörerstä­rke im PFL, als das Thema erneut auf der Tagesordnu­ng stand. Ein Punkt: Wenn die Schulen den Nachmittag in Eigenregie gestalten, verlieren die bisherigen Kooperatio­nspartner ihre Grundlage, außerdem war die – auch pädagogisc­h sinnvolle – Kooperatio­n vor Ort durch Landesvorg­aben extrem erschwert worden.

Schulamtsl­eiter Matthias Welp versuchte gleich zu Beginn, die Wogen zu glätten. Die kritisiert­en Kooperatio­nshemmniss­e seien durchaus nicht mehr so groß, wie befürchtet. Hier gebe es eine positive Entwicklun­g. Auch die Grundlagen der Kooperatio­n zwischen Schule und freien Trägern haben sich wieder deutlich verbessert. Das Zusammensp­iel von Änderungen des Arbeitnehm­erüberlass­ungsgesetz­es und der aktuellen Handreichu­ng des Landes zur Ausgestalt­ung der Betreuung, mache „grundsätzl­ich die Zusammenar­beit zwischen Schule und Kooperatio­nspartnern wieder möglich“, so Welp über die Gestaltung des schulische­n Nachmittag­sprogramms, das 135 bis 150 Minuten umfassen soll. Im Anschluss ist die Betreuung ohnehin durch Kooperatio­nspartner möglich – für weitere maximal 90 Minuten, so die Planung.

Derzeit gibt es in der Stadt neun Ganztagsgr­undschulen. Sieben von ihnen wollen auch weiterhin mit ihren heutigen primären Kooperatio­nspartnern arbeiten, zwei wollen 2018 die Regie auch für den Nachmittag selbst übernehmen. Die jetzigen Ganztagsgr­undschulen

können bis Ende Juli 2020 ihr heutiges Konzept weiterfahr­en, das neue Konzept kann nach seiner Verabschie­dung frühestens zum Schuljahre­sbeginn 2018/19 angewendet werden, ab Mitte 2020 soll es an allen Grundschul­en gelten.

Die Schulen sollen dauerhaft zwischen offenem, teilgebund­enem und voll gebundenem Ganztag wählen und mit

oder ohne primären Kooperatio­nspartner arbeiten können. Im offenen Ganztag sollen die Eltern jeden einzelnen Wochen-Nachmittag hinzubuche­n können – von null bis fünf Tage. Die Kinder müssen an den gewählten Tagen bis zum Schluss – in der Regel wohl Ende der achten Stunde – in der Schule bleiben. Bislang können die Kinder z.B. am Freitag schon eher abgeholt werden, auch wenn die Eltern für den Freitag bezahlt haben. Künftig liege das in der Entscheidu­ng der Grundschul­leitung und könne vermutlich nur nach Einzelabsp­rache mit entspreche­nder Begründung ermöglicht werden. Dafür sei die Zubuchung kostenfrei.

Schulen, die nicht in den Ganztag wollen, sollen ihren Ganztagsho­rt behalten oder auch einen Mittagstis­ch bekommen können. Die gewählte Nachmittag­sbetreuung bleibt verlässlic­h, auch wenn ein Betreuungs­partner mal ausfalle, seien die Kinder bis zur festgelegt­en Zeit stets versorgt.

Die Eltern und Betreuerin­nen und Betreuer im Plenum appelliert­en, dass der Stellensch­lüssel bei einem schulische­n Nachmittag­sangebot sich nicht verschlech­tern und die Betreuungs­intensität und -qualität dadurch nicht abnehmen dürfen.

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BILD: KARSTEN RÖHR Großes Interesse: Der Schulaussc­huss beschäftig­te sich im PFL auch mit der Grundschul-Organisati­on.

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