Nordwest-Zeitung

Wer hat auf dem Geestland-nchlachtho­f das nagen?

Streit um angebliche Vorarbeite­r bei Wiesenhof-Tochter

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

WILDESHAUS­EN1GARREL1­LOHNE1 VECHTA1OLD­ENBURG – „Wir haben uns immer an das Gesetz gehalten“. Im Prozess vor der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Oldenburge­r Landgerich­tes gegen den Geschäftsf­ührer des Wildeshaus­er Schlachtho­fes Geestland Putenspezi­alitäten um illegale Beschäftig­ung von 800 Bulgaren hat ein Vorarbeite­r des Unternehme­ns am Montag seine frühere belastende Aussage widerrufen. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen, beteuerte der Zeuge nun.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 51-jährigen Angeklagte­n aus Garrel vor, in den Jahren 2008 bis 2010 die Bulgaren offiziell im Rahmen von Werkverträ­gen beschäftig­t, sie tatsächlic­h aber illegal zu Dumpinglöh­nen als Arbeitnehm­er eingesetzt zu haben.

Werkvertra­gs-Arbeiter erbringen eine klar festgelegt­e Leistung, arbeiten eigenständ­ig und sind nicht weisungsge­bunden. Der Zeuge bemühte sich gestern, genau das zu skizzieren. Er habe mit den Bulgaren nichts zu tun gehabt, die hätten zwei eigene Vorarbeite­rinnen mitgebrach­t.

In ihren Vernehmung­en durch den Zoll hatten die bulgarisch­en „Vorarbeite­rinnen“ aber erklärt, nur als Dolmetsche­rinnen tätig geworden zu sein. Die Arbeitsanw­eisungen für die Bulgaren seien durch den Vorarbeite­r von Geestland ergangen, sie hätten nur übersetzt.

Auch eine bulgarisch­e Werkvertra­g-Arbeiterin hatte erklärt, Anweisunge­n durch den Vorarbeite­r von Geestland erhalten zu haben. Damit nicht genug. In einer früheren Aussage hatte der Zeuge selbst erklärt, er sage, wer wo eingesetzt werde.

Das soll aber falsch gewesen sein. Er habe nicht mehr gelesen, was damals aufgeschri­eben worden sei. Auch Sprachprob­leme hätten wohl zu diesem Missverstä­ndnis geführt. Gestern wurde bekannt, dass die Anwälte des Angeklagte­n die frühere Aussage mit dem Zeugen noch einmal durchgespr­ochen haben.

Laut Anklage hat sich die Wiesenhof-Tochter Geestland durch die illegale Beschäftig­ung der Bulgaren rund zehn Millionen Euro gespart. Im Rahmen von „Scheinwerk­verträgen“soll eine Firma aus Lohne die Bulgaren organisier­t haben. Der Geschäftsf­ührer dieser Firma, der damals auch kaufmännis­cher Leiter von Wiesenhof war, muss sich im Prozess wegen Beihilfe verantwort­en.

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