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50-jähriger Mann hatte sich offenbar schon vor Jahren zurückgezogen
OLDENBURG – Mittlerweile hat die Polizei alle nach dem SEKEinsatz am Mittwoch im Lerigauweg sichergestellten Waffenfunde beschrieben, beschriftet und größtenteils auch bewertet. Trotzdem bleibt weiterhin unklar, wie und warum sich der dort in Gewahrsam genommene 50jährige Besitzer – der hier mit seiner 75-jährigen Mutter ein Einfamilienhaus bewohnt – die funktionstüchtigen Schuss- sowie schweren Hieb-, Stich- und Schlagwaffen zugelegt hatte.
Polizeisprecher Stephan Klatte bestätigte am Montag, was sich schon bei der Hausdurchsuchung in der vergangenen Woche abgezeichnet hatte: Der 50-Jährige hatte sich in seinen Privaträumen unter dem Dach tatsächlich ein kleines Waffenarsenal eingerichtet – mehr als 50 „waffenartige Gegenstände“, so heißt es, seien hier gefunden worden. Darunter eben nicht nur jene illegal besorgten Schusswaffen, für die das Amtsgericht eine Hausdurchsuchung angeordnet hatte (auf die schließlich der große Polizeieinsatz folgte). Auch Der Lerigauweg am Mittwoch: Rettungssanitäter mussten glücklicherweise nicht eingreifen.
Wurfsterne, Schreckschusswaffen und andere Gerätschaften sowie Waffenteile und Munition – deren mögliches Verbot nach dem Waffengesetz geprüft wird – fanden sich vor Ort. Großformatige Küchenmesser und andere Werkzeuge sind da nicht mitgezählt.
Zwei Waffen könnten vielleicht von dieser Schreckensliste noch ausgeschlossen werden. Nach P-Informationen war der Mann früher Mitglied eines Sportschützenvereins, soll demnach für zwei Waffen eine Besitzkarte gehabt haben. Allerdings hatte sich der nicht berufstätige Oldenburger offenbar seit vielen
Jahren in Gänze von der Öffentlichkeit zurückgezogen, ward außerhalb des Grundstücks kaum mehr gesehen und soll laut Stimmen aus der Nachbarschaft „in einer anderen Welt gelebt“, die Türen zum Haus bei Besuch „nicht mehr geöffnet“haben. Ob auch Betäubungsmittel oder Alkohol eine Rolle für den Einsatz am Mittwoch gespielt haben könnten, wollte die Polizei nicht bestätigen. Ein Dementi gab es allerdings ebenso wenig. In der Nachbarschaft herrscht offenbar Ratlosigkeit ob der Geschehnisse in Eversten. Man sei „erschrocken“über das Waffenlager ums Eck, weil man sich in diesem Viertel „bislang immer sicher gefühlt“habe, wie es hinter vorgehaltener Hand heißt. Allerdings auch immer mit dem Verweis auf die „liebe, hilfsbereite 75-jährige Mutter“des Mannes – was so gar nicht zusammenpasse.
Sie stehe laut Polizei außerhalb aller Ermittlungen, werde aber sicherlich noch zu ihrem Sohn befragt. Allerdings: Sie hat als Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht – und hätte das Waffenlager ihres Sohnes auch nicht melden müssen. Offenbar waren die vorgefundenen Waffen nicht sonderlich gut gesichert oder vorschriftsmäßig im Tresor gelagert, sondern hätten vielmehr „kreuz und quer“gelegen, wie es aus Polizeikreisen heißt. Nun obliegt es den Behörden, welches Strafmaß den 50-Jährigen für diesen Einsatz und den illegalen Waffenbesitz erwartet. Noch werden die zahlreichen Festplatten und der Computer des Mannes ausgewertet, eine Dokumentation im Anschluss an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die (verbotenen) Waffen indes dürften erst nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.
Ziel des Waffenrechts
ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird.
Registriert
sind in Oldenburg aktuell 7967 Waffen.
Heranwachsende
sind oft Träger von Einhandmessern oder Elektroschockern – verbotenerweise. Etwa 50 Verfahren gibt es jährlich.
Illegaler Waffenbesitz:
Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Von einem empfindlichen Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe von zehn Jahren ist vieles möglich.
Mit illegalen
„Fundwaffen“werde das Ordnungsamt „maximal 1 bis 3 Mal im Jahr“konfrontiert.
Erbe:
Werden Waffen gefunden oder geerbt, sollten sofort die Behörden verständigt werden.