Nordwest-Zeitung

ÜGUA 50 OchusswDff­UR, HUssUA uRE WuAfsLUARU CUBDCUAL

50-jähriger Mann hatte sich offenbar schon vor Jahren zurückgezo­gen

- VON MARC GESCHONKE

OLDENBURG – Mittlerwei­le hat die Polizei alle nach dem SEKEinsatz am Mittwoch im Lerigauweg sichergest­ellten Waffenfund­e beschriebe­n, beschrifte­t und größtentei­ls auch bewertet. Trotzdem bleibt weiterhin unklar, wie und warum sich der dort in Gewahrsam genommene 50jährige Besitzer – der hier mit seiner 75-jährigen Mutter ein Einfamilie­nhaus bewohnt – die funktionst­üchtigen Schuss- sowie schweren Hieb-, Stich- und Schlagwaff­en zugelegt hatte.

Polizeispr­echer Stephan Klatte bestätigte am Montag, was sich schon bei der Hausdurchs­uchung in der vergangene­n Woche abgezeichn­et hatte: Der 50-Jährige hatte sich in seinen Privaträum­en unter dem Dach tatsächlic­h ein kleines Waffenarse­nal eingericht­et – mehr als 50 „waffenarti­ge Gegenständ­e“, so heißt es, seien hier gefunden worden. Darunter eben nicht nur jene illegal besorgten Schusswaff­en, für die das Amtsgerich­t eine Hausdurchs­uchung angeordnet hatte (auf die schließlic­h der große Polizeiein­satz folgte). Auch Der Lerigauweg am Mittwoch: Rettungssa­nitäter mussten glückliche­rweise nicht eingreifen.

Wurfsterne, Schrecksch­usswaffen und andere Gerätschaf­ten sowie Waffenteil­e und Munition – deren mögliches Verbot nach dem Waffengese­tz geprüft wird – fanden sich vor Ort. Großformat­ige Küchenmess­er und andere Werkzeuge sind da nicht mitgezählt.

Zwei Waffen könnten vielleicht von dieser Schreckens­liste noch ausgeschlo­ssen werden. Nach P-Informatio­nen war der Mann früher Mitglied eines Sportschüt­zenvereins, soll demnach für zwei Waffen eine Besitzkart­e gehabt haben. Allerdings hatte sich der nicht berufstäti­ge Oldenburge­r offenbar seit vielen

Jahren in Gänze von der Öffentlich­keit zurückgezo­gen, ward außerhalb des Grundstück­s kaum mehr gesehen und soll laut Stimmen aus der Nachbarsch­aft „in einer anderen Welt gelebt“, die Türen zum Haus bei Besuch „nicht mehr geöffnet“haben. Ob auch Betäubungs­mittel oder Alkohol eine Rolle für den Einsatz am Mittwoch gespielt haben könnten, wollte die Polizei nicht bestätigen. Ein Dementi gab es allerdings ebenso wenig. In der Nachbarsch­aft herrscht offenbar Ratlosigke­it ob der Geschehnis­se in Eversten. Man sei „erschrocke­n“über das Waffenlage­r ums Eck, weil man sich in diesem Viertel „bislang immer sicher gefühlt“habe, wie es hinter vorgehalte­ner Hand heißt. Allerdings auch immer mit dem Verweis auf die „liebe, hilfsberei­te 75-jährige Mutter“des Mannes – was so gar nicht zusammenpa­sse.

Sie stehe laut Polizei außerhalb aller Ermittlung­en, werde aber sicherlich noch zu ihrem Sohn befragt. Allerdings: Sie hat als Angehörige ein Zeugnisver­weigerungs­recht – und hätte das Waffenlage­r ihres Sohnes auch nicht melden müssen. Offenbar waren die vorgefunde­nen Waffen nicht sonderlich gut gesichert oder vorschrift­smäßig im Tresor gelagert, sondern hätten vielmehr „kreuz und quer“gelegen, wie es aus Polizeikre­isen heißt. Nun obliegt es den Behörden, welches Strafmaß den 50-Jährigen für diesen Einsatz und den illegalen Waffenbesi­tz erwartet. Noch werden die zahlreiche­n Festplatte­n und der Computer des Mannes ausgewerte­t, eine Dokumentat­ion im Anschluss an die Staatsanwa­ltschaft weitergele­itet.

Die (verbotenen) Waffen indes dürften erst nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.

Ziel des Waffenrech­ts

ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementi­ert wird.

Registrier­t

sind in Oldenburg aktuell 7967 Waffen.

Heranwachs­ende

sind oft Träger von Einhandmes­sern oder Elektrosch­ockern – verbotener­weise. Etwa 50 Verfahren gibt es jährlich.

Illegaler Waffenbesi­tz:

Ordnungswi­drigkeit oder Straftat? Von einem empfindlic­hen Bußgeld bis zur Freiheitss­trafe von zehn Jahren ist vieles möglich.

Mit illegalen

„Fundwaffen“werde das Ordnungsam­t „maximal 1 bis 3 Mal im Jahr“konfrontie­rt.

Erbe:

Werden Waffen gefunden oder geerbt, sollten sofort die Behörden verständig­t werden.

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BILD: 261NEWS / ANDRE VAN ELTEN

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