Fahrbahnkante wird zur Stolperfalle
Kanna Seipelt bei Unfall schwer verletzt – Anlieger forderten schon vor Jahren besseren Schutz
Die 73-Jährige zog sich Knochenbrüche zu. Die Straße ist mit ihren Bäumen ein Naturdenkmal.
OLDENBURG – Die 5. August 2017 wird Hanna Seipelt so schnell nicht vergessen. Mit ihrer Tochter hatte sich die 73Jährige in der Stadt verabredet. Mit der Buslinie 304 fuhr sie am Nachmittag Richtung Ofenerdiek zurück und stieg gegen 17.15 Uhr an der Haltestelle Spreenweg aus, um von dort zu Fuß nach Hause an der Weißenmoorstraße zu gehen. Eigentlich alles wie immer, doch dann nahm das Schicksal seinen Lauf.
Auf der Weißenmoorstraße lief sie in Höhe des Hauses 204 hinter der durchgezogenen weißen Linie, die die Fußgänger vor dem Autoverkehr schützen soll. Soweit die Theorie. In der Praxis überfahren die Autos die Linie aber, wenn ihnen auf der schmalen Straße ein anderer Pkw entgegenkommt. Hanna Seipelt weiß das und wich deshalb einen Schritt nach rechts zur Seite auf die Berme aus, als ihr von vorne ein Auto entgegenkam und sie hinter sich ein weiteres hörte. Den Schritt sollte sie schmerzlich bereuen. Die 73-Jährige geriet Hier ist es passiert: An dieser Fahrbahnkante kam Hanna Seipelt an der Weißenmoorstraße ins Straucheln und stürzte schwer.
ins Straucheln, stürzte, stützte sich ab und brach sich dabei rechts den Mittelhandknochen und links die Speiche im Arm, wie sich bei der späteren Untersuchung im Evangelischen Krankenhaus herausstellen sollte. Zum Glück hatte sie noch ihre Tochter, eine Ärztin, telefonisch erreichen können, die sofort zu ihrer Mutter eilte. Auf der Straße hatte ihr ein Mann auf die Beine geholfen.
Klingt nach einem normalen Unfall, wenn er nicht eine Vorgeschichte hätte. Gerhard Behrens hatte im Namen der Anwohner der Weißenmoorstraße
bereits im Dezember 2013 in einem Schreiben an die Stadt gefordert, den Seitenstreifen zu befestigen. In dem Brief heißt es: „Der Schutzstreifen hat völlig unterschiedliche Breiten, sie reichen von etwa einem Meter bis zu 30 Zentimetern. Der Schutzstreifen endet zum Graben hin, gerade an den schmalsten Stellen, häufig mit einer Abbruchkante. Ich bitte die Baufirma zu veranlassen, den Schutzstreifen in einer verlässlichen Breite, die einen Meter nicht unterschreiten sollte, herzustellen. Vor der Erneuerung der Fahrbahn war
der Randstreifen gleichmäßig breit und stufenlos. Ferner habe ich die dringende Bitte, das beschriebene Teilstück des Fußgängerstreifens durch Abgrenzungspfähle zu sichern. Es wird zur Zeit von vielen Autofahrern als Parkstreifen missverstanden oder missbraucht. Außerdem hat die Weißenmoorstraße zwischen Scheideweg und Wilhelmshavener Heerstraße die Anmutung einer Landstraße und wird mit entsprechender Fahrweise genutzt.“
Und hier die Antwort der Stadtverwaltung: „Ihre Anfrage wurde geprüft und am 17. 3. 2014 im Verkehrsausschuss beraten. (...) Eine bauliche Abgrenzung des Seitenstreifens ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich. (...) Ein öffentlicher Gehweg könnte erst mit dem Ausbau der Straße hergestellt werden. Dies ist zurzeit nicht beabsichtigt. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Straße ein Naturdenkmal ist und mit dem Ausbau der Straße die Fällung von zahlreichen Bäumen erforderlich wäre.“Und in einem anderen Schreiben der Stadt: „Die Aufstellung von Leitpfosten zur Abtrennung des Seitenstreifens ist aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite nicht möglich. Hierfür müsste zunächst ein Mindestabstand von mindestens 0,50 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden.“
Der Schriftwechsel liegt eine Weile zurück. Deshalb hat die Ð nochmals nachgefragt und diese Auskunft von der Verwaltung bekommen: „Den Vorwurf, es sei seit 2013 trotz Versprechen dort nichts ausgebessert worden, können wir nicht nachvollziehen. Die Straße wurde mit einer neuen Decke versehen und ist in einem guten Zustand. Und auch die Angleichung zu den unbefestigten Seitenstreifen ist erfolgt.“Hanna Seipelt befriedigt das nicht. Sie wünscht sich einen befestigten Randstreifen für die Fußgänger. An den Folgen des Sturzes leidet sie sehr. Ohne ihren Mann, der ihr im Alltag hilft, hätte sie einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Heim in Anspruch nehmen müssen. Was bleibt, ist Groll.