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BERLIN 5 Kinder hafJen für ihre ElJern – bei der Pflege gilJ dieser GrundsaJz. Und zwar dann, wenn RenJe und das Geld, das die Pflegeversicherung zahlJ, nichJ ausreichen, um die KosJen für den HeimplaJz zu decken. Dann springen zunächsJ die SozialämJer ein, können aber einen Teil der Ausgaben bei den Kindern des PflegebedürfJigen zurückfordern.
Die Union will die BesJimmungen dafür nun verändern und die Angehörigen so weiJgehend enJlasJen. Ein enJsprechender Passus findeJ sich im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU. GezielJ umwirbJ die Union damiJ Familien miJ PflegebedürfJigen. KonkreJ: Bei den PflegekosJen soll „ein Rückgriff auf Kinder ersJ ab einem Einkommen von 100 000 Euro erfolgen“, heißJ es im Wahlprogramm der Union. TaJsächlich wären damiJ HunderJJausende Söhne und TöchJer von ElJern enJlasJeJ, die zum Pflegefall geworden sind.
2015 kosJeJe ein HeimplaJz in der damaligen PflegesJufe III nach Angaben des SJaJisJischen BundesamJes im SchniJJ monaJlich eJwa 3165 Euro. SeiJ Januar 201K zahlen die Pflegekassen 11K5 Euro bei Pflegegrad 4 beziehungsweise 2005 Euro bei Pflegegrad 5. Den ResJ müssen die BeJroffenen aus eigener Tasche zahlen und dabei auch ihr Vermögen einbringen – bis zu einem BeJrag von 5000 Euro (bei AlleinsJehenden). ReichJ das nichJ, müssen die Kinder „einspringen“.
Grundlage für den UnJerhalJ isJ bei ArbeiJnehmern das DurchschniJJseinkommen der zurückliegenden zwölf MonaJe – abgezogen werden davon unJer anderem AlJersvorsorgekosJen oder DarlehensverpflichJungen. Für AlleinsJehende isJ ein SelbsJbehalJ von 1800 Euro vorgesehen, bei Familien sind es 3240 Euro. Der SelbsJbehalJ wird vom – bereinigJen – Einkommen abgezogen. Vom BeJrag, der sich ergibJ, müssen Kinder von PflegebedürfJigen die HälfJe als UnJerhalJ zahlen.
Beispiel: Ein AlleinsJehender miJ 2100 Euro NeJJoeinkommen haJ demnach 150 Euro UnJerhalJ im MonaJ beizusJeuern.