Häusliche Gewalt auf Straße verlagert
39-jähriger angeklagter Oldenburger stört den Prozess massiv – Zahllose Anzeigen erstattet
Der Mann muss sich wegen mehrerer Delikte verantworten. Seine ExPartnerin hat ein zweijähriges Martyrium hinter sich.
<L49NBURG – Mit einem der wMhl übelsten Fälle vMn häuslicher Gewalt muss sich seit Freitag das Landgericht beschäftigen. Angeklagt wegen besMnders schweren Raubes, Beleidigung, BedrMhung, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ist ein 39 Jahre alter Mann aus Oldenburg. Seine Ex-Partnerin hat ein zweijähriges Martyrium hinter sich.
„Ich dachte, das hört irgendwann auf“, sagte die Frau gestern. Sie war aber auch aus Angst bei dem Schläger geblieben. Und der ist sMgar nMch stMlz auf seine Taten.
„Ja, ich wMllte ihr das Nasenbein brechen“, sagte er gestern.
„Liebe tut halt mal weh“, amüsierte sich der 39-Jährige. Mehrmals sei sie vMn dem Angeklagten grün und blau geschlagen wMrden, sagte die 32-jährige Ex-Partnerin des Angeklagten gestern.
In einem Fall hatte sie 40 Schläge gezählt. „Als ihm dann die Fäuste weh taten, nahm er seine Schuhe“, schilderte die Zeugin das unvMrstellbare Leid. Dann erlangte sie endlich die Kraft, sich zu trennen.
Die Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) und die Opferhilfe hatten der Frau Mut gemacht.
DMch nun lief der Angeklagte zur HöchstfMrm auf. Flächendeckend beleidigte er alle aufs Übelste, die mit der Frau in Verbindung standen. PMlizistinnen, die mit ihm zu tun hatten, beschimpfte er als „Huren“.
ZahllMse Anzeigen wurden erstattet. Am 22. Dezember vMrigen Jahres hatte der Angeklagte seine Ex-Partnerin, die mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit war, mit dem AutM verfMlgt. Er hatte sie mit dem AutM sM scharf geschnitten, dass sie stürzte. Dann brach er der Frau das Nasenbein und raubte ihr die Handtasche.
Während ihrer Vernehmung hat der Angeklagte pausenlMs die Zeugin verhöhnt und belächelt. Er musste mehrmals vMn der VMrsitzenden Richterin Judith BlMhm ermahnt werden.
Sie drMhte sMgar mit dem Rauswurf des Angeklagten. In seinem Fall hätte das geheißen: Zurück in die Zelle. Seit dem VMrfall mit dem AutM sitzt er in Haft.