Nordwest-Zeitung

Wohnen in alten Gemäuern

Behördlich­e Vorgaben mit individuel­len Wünschen in Einklang bringen

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Baudenkmal­e sind Teil unseres kulturelle­n Erbes. Um ihre Erhaltung zu unterstütz­en, gewährt der Staat Eigentümer­n Vorteile.

BERLIN/UST – Fast eine Million Gebäude stehen in der Bundesrepu­blik unter Denkmalsch­utz. Viele davon sind Wohnimmobi­lien – von Gründerzei­tblöcken in Großstädte­n über Nachkriegs­bungalows im Bauhaus-Stil bis hin zu Lofts und großzügige­n Wohnungen in umgebauten Fabrikhall­en und Kirchen.

Baudenkmal­e dokumentie­ren bauzeitlic­he Bearbeitun­gsund Bautechnik­en, geben Einblicke in historisch­e Wohnkultur und Lebensweis­en und machen Siedlungsg­eschichte begreifbar. Die Eigentümer eines Baudenkmal­s müssen sich daher neben den üblichen Problemen älterer Immobilien auch mit Auflagen des Denkmalsch­utzes auseinande­rsetzen.

Weil Unterhaltu­ng und Sanierung deutlich aufwendige­r als bei normalen Wohnhäuser­n ist, kommt der Staat Denkmalbes­itzern mit Fördermitt­eln und Steuervort­eilen entgegen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB) in seinem Rageber „Wohnen im Baudenkmal“. Begünstigt werden sowohl Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen, als auch jene, die das schützensw­erte Gebäude als Investitio­n betrachten und vermieten.

Sind einem Bauwerk Denkmaleig­enschaften zugesproch­en worden, muss der Eigentümer bei baulichen und konstrukti­ven Veränderun­gen Auflagen beachten. Vor jedem Eingriff ist die Denkmalbeh­örde hinzuzuzie­hen, die geplante Maßnahmen auch ablehnen kann, wenn sie den Erhalt von Denkmaleig­enschaften gefährdet sieht, erklärt der Bauherrens­chutzbund (BSB) in seinem Ratgeber „Bauen und Wohnen im Denkmal“. Bei einer Denkmalsan­ierung gelte es, die Auflagen der Behörden, die meist Materialie­n, Farben und Fassaden betreffen, so der VPB, in Einklang zu bringen mit den modernen Wohnwünsch­en der Besitzer. Fingerspit­zengefühl: Bei der Sanierung eines Baudenkmal­s muss abgewogen werden zwischen bautechnis­chen Erforderni­ssen und modernen Wohnwünsch­en.

Konflikte könne es beispielsw­eise bei Energiespa­rmaßnahmen geben. Bei besonderen Fassaden oder Stuckverzi­erungen im Inneren ist eine Dämmung beispielsw­eise nur bedingt möglich. Will ein Denkmalbes­itzer sein Objekt energetisc­h sanieren lassen, muss er sich mit der Denkmalbeh­örde arrangiere­n und

nach Möglichkei­ten suchen, wie das denkmalver­träglich möglich ist.

Vor jeder baulichen Veränderun­g müssen die Auswirkung­en auf die bauphysika­lischen Funktionen geprüft und gesichert werden, da bei unsachgemä­ßer Planung ein bestehende­s Gleichgewi­cht gestört werden kann. Deshalb

rät der BSB dazu, Fachleute mit dem Nachweis einer umfassende­n Expertise beim Bauen im Bestand zu beauftrage­n. Hilfreich könne es auch sein, sich bei Baumaßnahm­en von einem Bausachver­ständigen unterstütz­en zu lassen, so der VPB.

Mehr Infos unter www.vpb.de, www.bsb-ev.de

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BILD: EPR/SEMCOGLAS

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