Wohnen in alten Gemäuern
Behördliche Vorgaben mit individuellen Wünschen in Einklang bringen
Baudenkmale sind Teil unseres kulturellen Erbes. Um ihre Erhaltung zu unterstützen, gewährt der Staat Eigentümern Vorteile.
BERLIN/UST – Fast eine Million Gebäude stehen in der Bundesrepublik unter Denkmalschutz. Viele davon sind Wohnimmobilien – von Gründerzeitblöcken in Großstädten über Nachkriegsbungalows im Bauhaus-Stil bis hin zu Lofts und großzügigen Wohnungen in umgebauten Fabrikhallen und Kirchen.
Baudenkmale dokumentieren bauzeitliche Bearbeitungsund Bautechniken, geben Einblicke in historische Wohnkultur und Lebensweisen und machen Siedlungsgeschichte begreifbar. Die Eigentümer eines Baudenkmals müssen sich daher neben den üblichen Problemen älterer Immobilien auch mit Auflagen des Denkmalschutzes auseinandersetzen.
Weil Unterhaltung und Sanierung deutlich aufwendiger als bei normalen Wohnhäusern ist, kommt der Staat Denkmalbesitzern mit Fördermitteln und Steuervorteilen entgegen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB) in seinem Rageber „Wohnen im Baudenkmal“. Begünstigt werden sowohl Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen, als auch jene, die das schützenswerte Gebäude als Investition betrachten und vermieten.
Sind einem Bauwerk Denkmaleigenschaften zugesprochen worden, muss der Eigentümer bei baulichen und konstruktiven Veränderungen Auflagen beachten. Vor jedem Eingriff ist die Denkmalbehörde hinzuzuziehen, die geplante Maßnahmen auch ablehnen kann, wenn sie den Erhalt von Denkmaleigenschaften gefährdet sieht, erklärt der Bauherrenschutzbund (BSB) in seinem Ratgeber „Bauen und Wohnen im Denkmal“. Bei einer Denkmalsanierung gelte es, die Auflagen der Behörden, die meist Materialien, Farben und Fassaden betreffen, so der VPB, in Einklang zu bringen mit den modernen Wohnwünschen der Besitzer. Fingerspitzengefühl: Bei der Sanierung eines Baudenkmals muss abgewogen werden zwischen bautechnischen Erfordernissen und modernen Wohnwünschen.
Konflikte könne es beispielsweise bei Energiesparmaßnahmen geben. Bei besonderen Fassaden oder Stuckverzierungen im Inneren ist eine Dämmung beispielsweise nur bedingt möglich. Will ein Denkmalbesitzer sein Objekt energetisch sanieren lassen, muss er sich mit der Denkmalbehörde arrangieren und
nach Möglichkeiten suchen, wie das denkmalverträglich möglich ist.
Vor jeder baulichen Veränderung müssen die Auswirkungen auf die bauphysikalischen Funktionen geprüft und gesichert werden, da bei unsachgemäßer Planung ein bestehendes Gleichgewicht gestört werden kann. Deshalb
rät der BSB dazu, Fachleute mit dem Nachweis einer umfassenden Expertise beim Bauen im Bestand zu beauftragen. Hilfreich könne es auch sein, sich bei Baumaßnahmen von einem Bausachverständigen unterstützen zu lassen, so der VPB.
Mehr Infos unter www.vpb.de, www.bsb-ev.de