EIGENTÜMER ERHALTEN FÖRDERMITTEL UND SPAREN STEUERN
Zu unterscheiden
ist zwischen Einzeldenkmal und Ensembleschutz. Wenn ein Bauwerk als Einzeldenkmal geschützt ist, betrifft der Schutz in der Regel das ganze Gebäude innen und außen. Beim Ensembleschutz, der in der Regel eine Gruppe von Gebäuden betrifft, ist vor allem die äußere Erscheinung geschützt, Umbauten im Innern unterliegen weniger strengen Regeln.
Die Förderbank
KfW unterstützt die energetische Sanierung mit zinsgünstigen Förderkrediten oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Für die Förderung von Baudenkmalen gelten keine Türen und Fenster müssen detailgetreu sein. energetischen Mindestanforderungen. Stattdessen werden Zielwerte für Primärenergiebedarf des Hauses und Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle formuliert.
Ein Sachverständiger
wie zum Beispiel ein „Energieberater Baudenkmal“muss für die Gewährung der Förderung nachweisen, dass alle unter Berücksichtigung der Auflagen zum Erhalt der wertvollen Bausubstanz technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung umgesetzt werden. Die vereinfachten Bedingungen gelten neben Baudenkmalen auch für „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“.
Bei der Einkommensteuer
können Aufwendungen für den Erhalt eines Objekts als Denkmal geltend gemacht werden. Voraussetzung ist der Erwerb der Immobilie vor der Sanierung.