Nordwest-Zeitung

EIGENTÜMER ERHALTEN FÖRDERMITT­EL UND SPAREN STEUERN

-

Zu unterschei­den

ist zwischen Einzeldenk­mal und Ensemblesc­hutz. Wenn ein Bauwerk als Einzeldenk­mal geschützt ist, betrifft der Schutz in der Regel das ganze Gebäude innen und außen. Beim Ensemblesc­hutz, der in der Regel eine Gruppe von Gebäuden betrifft, ist vor allem die äußere Erscheinun­g geschützt, Umbauten im Innern unterliege­n weniger strengen Regeln.

Die Förderbank

KfW unterstütz­t die energetisc­he Sanierung mit zinsgünsti­gen Förderkred­iten oder nicht rückzahlba­ren Zuschüssen. Für die Förderung von Baudenkmal­en gelten keine Türen und Fenster müssen detailgetr­eu sein. energetisc­hen Mindestanf­orderungen. Stattdesse­n werden Zielwerte für Primärener­giebedarf des Hauses und Transmissi­onswärmeve­rluste der Gebäudehül­le formuliert.

Ein Sachverstä­ndiger

wie zum Beispiel ein „Energieber­ater Baudenkmal“muss für die Gewährung der Förderung nachweisen, dass alle unter Berücksich­tigung der Auflagen zum Erhalt der wertvollen Bausubstan­z technisch möglichen Maßnahmen zur energetisc­hen Sanierung umgesetzt werden. Die vereinfach­ten Bedingunge­n gelten neben Baudenkmal­en auch für „sonstige besonders erhaltensw­erte Bausubstan­z“.

Bei der Einkommens­teuer

können Aufwendung­en für den Erhalt eines Objekts als Denkmal geltend gemacht werden. Voraussetz­ung ist der Erwerb der Immobilie vor der Sanierung.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany