Wenn Abgeordnete nicht aufhören dürfen
Hindernislauf zum Mandatsverzicht für Bundestagskandidaten – Dürr: „Es kle8t an mir!“
Vier Landtagsa8geordnete könnten 8ald ein Do==elmandat ha8en. Erlau8t ist das eigentlich nicht.
HANNOVER/GANDERKESEE – Vier Landtagsabgeordnete kriegen ein Problem. Sie werden ihr Mandat nicht los, obwohl das Quartett mit Macht aus dem Landesparlament drängt.
Christian Dürr und Gero Hocker (beide FDP) besitzen beste Chancen, in den Bundestag am 24. September gewählt zu werden, weil sie auf Listenplätzen ganz vorne stehen. Gleiches gilt für die Grünen Filiz Polat und Ottmar von Holtz. Nur: Niedersachsens Landesverfassung erlaubt keine zwei Mandate. Der Bundestag schon. Wer glaubt, dass die vier Landtagsabgeordneten einfach ihr Mandat nach der Wahl zum Bundestag zurückgeben können, irrt gewaltig. Ein Mandatsverzicht muss vom Landtag abgesegnet werden. Aber: Das Parlament tagt gar nicht mehr bis zur Landtagswahl am 15. Oktober. Eine juristisch höchst delikate Lage.
„Das Landtagsmandat klebt an mir fest, auch wenn ich mir Christian Dürr
größte Mühe gebe, es loszuwerden“, sagt Dürr (Ganderkesee) schmunzelnd. Rechtskundige aus der Landtagsfraktion und der Landtagsverwaltung suchen seit Tagen nach einer Lösung. Eine solche Situation hat es noch nicht gegeben in der niedersächsischen Parlamentshistorie.
Einziger Ausweg: Mit der Wahl in den Bundestag hinterlegen Dürr und Co. bei Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU) schriftlich, dass sie das niedersächsische Mandat zurückgeben. Diese Anträge bleiben bis zur nächsten Landtagssitzung dort liegen. Das Plenum tagt aber erst nach der Landtagswahl. Und diese Abgeordneten sind nicht mehr zuständig für das Vorgänger-Parlament. Die Mandatsverzichte werden in den Weiten des Archivs abgelegt. Unerledigt. Die niedersächsische Lösung eines kniffligen Problems.
Unabhängig von juristischen Spitzfindigkeiten tagt der Landtag am Mittwoch und Donnerstag zum voraussichtlich letzten Mal in dieser Legislaturperiode. Zeit zum Abschied nehmen, für Erinnerungen und Anekdoten. Mindestens ein Drittel der Grünen-Fraktion kehrt in keinem Fall zurück. Das Rotationsprinzip sorgt für den Wechsel.
Ansonsten arbeiten die Abgeordneten eher Unstrittiges ab. Darunter viele Beschlüsse, um Fristen im Interesse des Landes zu wahren oder einen von allen gewünschten Grundstücksverkauf auf Norderney abzuwickeln. Streit steht aber auch ins Hohe Haus. Rot/Grün will das Gleichstellungsgesetz ins Plenum bringen. Gespannt warten SPD und Grüne, wie sich dabei die Grünen-Überläuferin Elke Twesten verhält, die vor Wochen zur CDU-Fraktion wechselte. Sie hat immer betont, wie sehr ihr dieses Projekt am Herzen liegt. Eine namentliche Abstimmung könnte Klarheit schaffen.
Auch CDU und FDP haben gute Chancen, Rot/Grün zu ärgern. Der Untersuchungsausschuss zu Vergabe-Fehlern der Regierung tagt weiter. Mehrere Staatssekretäre müssen als Zeugen aussagen.