Warum man als Wähler zwei Kreuzchen macht
Unterschied zwischen Erst- und ZZweitstimme – Direktmandate und Landeslisten
OLDENBURG/O PAB – Bei der Bundestagswwahl am Sonntag haben die Wähler zwei Stimmen. Immer wieder gibt es Unklarheit darüber, worin der Unterschied zwischen diesen beiden Kreuzen liegt und ob eines von beiden wichtiger ist als das andere. DieÐerklärt daher den Wahlzettel. ERSTSTIMME
Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In Niedersachsen gibt es davon 30 Stück. Einer davon ist der gemeinsame Wahlkreis Oldenburg/Ammerland. Jedes dieser Gebiete wird im kommenden Bundestag von einem direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Wer das wird, darüber entscheidet die Erststimme, die auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben wird.
Im Wahlkreis Oldenburg/Ammerland bewerben sich acht Kandidatinnen und Kandidaten auf eben jenes Direktmandat. Wer die einfache Mehrheit, also diemeisten Erststimmen, bekommt, gewinnt und zieht in den Bundestag ein. Mit der Erststimme kann der Wähler also beeinflussen, welche Person genau ins Parlament kommt. Auf die Mandatsverteilung zwischen den Parteien und damit auf die Mehrheitsverhältnisse hat dieses Kreuzchen jedoch keinen Einfluss.
Wählern bietet sich in diesem System die Möglichkeit, einen Direktkandidaten zu wählen, weil sie ihn persönlich für den besten Repräsentanten ihres Wahlkreises halten, und trotz- dem mit der Zweitstimme eine andere Partei zu unterstützen. ZWEITSTIMME
Mit dem Kreuz auf der rechten Seite des Wahlzettels, der Zweitstimme, wählt man die Landesliste einer Partei. Über sie wird die andere Hälfte der mindestens 598 Bundestagsmandate vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate wächst das Parlament allerdings in der Regel über diese Zahl hinaus an.
Wie viele Mandate eine Partei im Bundestag erhält, wird nach ihrem Zweitstimmen-Aufkommen errechnet. Voraussetzung für den Einzug ist allerdings, dass die Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate erreicht.
Die Zweitstimme gilt als die wichtigere Stimme. Denn sie entscheidet, darüber, wie stark eine Partei wird und daher auch, welche Koalitionen möglich sind. SITZVERTEILUNG
Zunächst wird ermittelt, wie viele Mandate aufgrund der Zweitstimmen auf die Landesparteien entfallen. Davon wird die Zahl der in diesem Bundesland direkt gewählten Abgeordneten der Partei abgezogen. Die restlichen Sitze werden durch Kandidaten von der Landesliste besetzt, die nicht bereits ein Direktmandat erhalten haben. Dabei gilt die Reihenfolge, die die Parteien im Vorfeld beschlossen haben.