Mutmaßlicher Vergewaltiger beleidigt das Opfer
Asylb(w(rb(r b(str(it(t Vorwurf und b(z(i6hn(t ?amp(rin als Prostitui(rt(
BONN – Es sollte ein entspanntes Camping-Wochenende werden, doch es wurde zum Albtraum ihres Lebens: Mitten in der Nacht überfällt ein brutaler Täter ein junges Paar in der Siegaue bei Bonn, vergewaltigt die Frau. Der Angeklagte, ein Asylbewerber aus Ghana, bestreitet die Tat. Und mehr noch: Am ersten Prozesstag beleidigt er das nicht anwesende Opfer als Prostituierte und wittert eine Verschwörung. „Ich habe einfach keine Zeit, mir diese Märchengeschichten anzuhören“, ereifert sich der 31-Jährige.
Mit Hand- und Fußfesseln sitzt er am Montag im Bonner Landgericht. In der Untersuchungshaft war er durch aggressives Verhalten aufgefallen, kam deshalb in eine besonders gesicherte Zelle. Auch zu Beginn der Verhandlung scheint es in ihm zu brodeln, bei den Fragen zu seinen Personalien braust er auf. Den Rat seiner Verteidiger, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, befolgt er nicht: „Ich verstehe nicht, warum ich schweigen sollte, wenn ich über den Fall gar nichts weiß.“Er habe eine Menge zu sagen, kündigt er an.
Zunächst ist aber die Staatsanwältin dran. Sie verliest die Anklage: Demnach soll der Mann am 2. April kurz nach Mitternacht mit einer Astsäge das Zelt der Opfer aufgeschnitten haben. „Dann baute er sich vor dem Zelt bedrohlich auf und sprach aggressiv auf sie ein.“Die verängstigten jungen Leute gaben dem Täter sechs Euro und eine Lautsprecherbox.
Dann richtete er laut Anklage die Säge auf die 23-jährige Frau, befahl ihr, aus dem Zelt zu kommen. Die Studentin hatte Todesangst, musste sich auf eine Decke legen, die ihr Peiniger mitgebracht hatte. Dann habe der 31-Jährige sie vergewaltigt, die machetenähnliche Waffe stets griffbereit. Anschließend flüchtete er. Wenige Tage später wurde der Verdächtige festgenommen, nachdem ein Spaziergänger ihn aufgrund eines Phantombildes erkannt hatte.
Als der Richter ihn zu den Tatvorwürfen befragen will, wird der Angeklagte aufbrausend: Er sei zur Tatzeit in der Unterkunft gewesen, beharrt er. Man wolle ihn mit solchen Fragen wohl austricksen. Der Richter hält dagegen: Die elektronische Eingangskontrolle belege, dass der Angeklagte die Unterkunft am Abend verlassen habe und erst nachts um 3.06 Uhr zurückgekommen sei. Außerdem sei seine DNA am Opfer gefunden worden. Eine von der Künstlerin S. Attwell bemalte Frau stellt anlässlich des Human Canvas Projekts am Montag in London (Großbritannien) das Gemälde „Sitzende Frau“von Pablo Picasso dar. Laut einer Umfrage hat jeder sechste Brite noch nie eine Kunstgalerie besucht. Das soll sich ändern. Mit dem Human Canvas Projekt versucht die Online Plattform Rise Art, dem mangelnden Kunst-Interesse vieler Briten entgegenzuwirken. Auf den Knien: Pharrell Williams