Nordwest-Zeitung

Mutmaßlich­er Vergewalti­ger beleidigt das Opfer

Asylb(w(rb(r b(str(it(t Vorwurf und b(z(i6hn(t ?amp(rin als Prostitui(rt(

- VON PETRA ALBERS

BONN – Es sollte ein entspannte­s Camping-Wochenende werden, doch es wurde zum Albtraum ihres Lebens: Mitten in der Nacht überfällt ein brutaler Täter ein junges Paar in der Siegaue bei Bonn, vergewalti­gt die Frau. Der Angeklagte, ein Asylbewerb­er aus Ghana, bestreitet die Tat. Und mehr noch: Am ersten Prozesstag beleidigt er das nicht anwesende Opfer als Prostituie­rte und wittert eine Verschwöru­ng. „Ich habe einfach keine Zeit, mir diese Märchenges­chichten anzuhören“, ereifert sich der 31-Jährige.

Mit Hand- und Fußfesseln sitzt er am Montag im Bonner Landgerich­t. In der Untersuchu­ngshaft war er durch aggressive­s Verhalten aufgefalle­n, kam deshalb in eine besonders gesicherte Zelle. Auch zu Beginn der Verhandlun­g scheint es in ihm zu brodeln, bei den Fragen zu seinen Personalie­n braust er auf. Den Rat seiner Verteidige­r, von seinem Schweigere­cht Gebrauch zu machen, befolgt er nicht: „Ich verstehe nicht, warum ich schweigen sollte, wenn ich über den Fall gar nichts weiß.“Er habe eine Menge zu sagen, kündigt er an.

Zunächst ist aber die Staatsanwä­ltin dran. Sie verliest die Anklage: Demnach soll der Mann am 2. April kurz nach Mitternach­t mit einer Astsäge das Zelt der Opfer aufgeschni­tten haben. „Dann baute er sich vor dem Zelt bedrohlich auf und sprach aggressiv auf sie ein.“Die verängstig­ten jungen Leute gaben dem Täter sechs Euro und eine Lautsprech­erbox.

Dann richtete er laut Anklage die Säge auf die 23-jährige Frau, befahl ihr, aus dem Zelt zu kommen. Die Studentin hatte Todesangst, musste sich auf eine Decke legen, die ihr Peiniger mitgebrach­t hatte. Dann habe der 31-Jährige sie vergewalti­gt, die machetenäh­nliche Waffe stets griffberei­t. Anschließe­nd flüchtete er. Wenige Tage später wurde der Verdächtig­e festgenomm­en, nachdem ein Spaziergän­ger ihn aufgrund eines Phantombil­des erkannt hatte.

Als der Richter ihn zu den Tatvorwürf­en befragen will, wird der Angeklagte aufbrausen­d: Er sei zur Tatzeit in der Unterkunft gewesen, beharrt er. Man wolle ihn mit solchen Fragen wohl austrickse­n. Der Richter hält dagegen: Die elektronis­che Eingangsko­ntrolle belege, dass der Angeklagte die Unterkunft am Abend verlassen habe und erst nachts um 3.06 Uhr zurückgeko­mmen sei. Außerdem sei seine DNA am Opfer gefunden worden. Eine von der Künstlerin S. Attwell bemalte Frau stellt anlässlich des Human Canvas Projekts am Montag in London (Großbritan­nien) das Gemälde „Sitzende Frau“von Pablo Picasso dar. Laut einer Umfrage hat jeder sechste Brite noch nie eine Kunstgaler­ie besucht. Das soll sich ändern. Mit dem Human Canvas Projekt versucht die Online Plattform Rise Art, dem mangelnden Kunst-Interesse vieler Briten entgegenzu­wirken. Auf den Knien: Pharrell Williams

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DPA-BILD: BUCK

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