Horrornacht beim Zelten in Rheinaue
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BONN k Für die Vergewaltigung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte.
Der abgelehnte Asylbewerber aus Ghana bedrohte seine Opfer nach Überzeugung der Richter mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23 Jahre alte Der Angeklagte trug vor der Urteilsverkündung im Landgericht Bonn Handschellen.
Frau. Die Tat hatte überregio- nal für Aufsehen gesorgt.
„Die beiden Geschädigten hatten Todesangst“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie hätten keinen anderen Ausweg gesehen, als auf die Forderungen
des Täters einzugehen – in der Hoffnung, dann mit dem Leben davonzukommen. Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten eine Horrornacht erlebt, unter deren Folgen sie noch heute leiden.
Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen – aber eine ganze Menge gegen ihn, sagte Richter Marc Eumann. Mehrfach betonte das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren. Immer wieder habe die 23Jährige den Täter angefleht, sie am Leben zu lassen.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Deshalb mussten die Studentin und ihr Freund in dem Prozess als Zeugen aussagen. Dies sei eine zusätzliche Belastung für sie gewesen, sagte der Richter.
Vor allem wegen der eindeutigen DNA-Spuren sei die Beweislast gegen den Angeklagten von Anfang an erdrückend gewesen. Wenige Tage nach der Tat war der 31-Jährige festgenommen worden, nachdem ein Passant ihn anhand eines Phantombildes erkannt hatte.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger forderten kein konkretes Strafmaß.
Der 31-Jährige, der im Prozess zuvor mehrfach aufbrausend geworden war, nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant Revision beantragen wolle. Für die Opfer sei die Höhe der Strafe letztlich unerheblich, sagt NebenklageAnwältin Gudrun Roth nach der Verhandlung. „Keine Strafe der Welt kann wiedergutmachen, was geschehen ist.“ Sucht wieder Models: Heidi Klum
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