Nordwest-Zeitung

Neue Prozesse wegen illegaler Straße

Eigentümer klagt wieder gegen 9tadt und Kreis – Es geht um 9perrung und 9chadeners­atz

- VON MARCO SENG

Das Verwaltung­sgericht Oldenburg muss über die 9perrung entscheide­n. Eine gütliche Einigung ist nicht in 9icht.

BENSERS9EL/OLDENBURG – Im Streit um die illegale Umgehungss­traße von Bensersiel (Kreis Wittmund) droht eine neue Prozesswel­le. Nachdem die Verhandlun­gen zwischen der Stadt Esens und dem Straßenbes­itzer über eine finanziell­e Entschädig­ung offenbar gescheiter­t sind, müssen jetzt erneut Gerichte entscheide­n.

Mehrere Gerichtste­rmine

Vor dem Landgerich­t Aurich geht es ab dem 3. November um die Schadenser­satzklage des Landeigent­ümers gegen die Kommune. Am 22. November entscheide­t das Verwaltung­sgericht Oldenburg über die Sperrung der rechtswidr­ig durch ein Vogelschut­zgebiet gebauten Straße. Der pensionier­te Richter aus Dortmund hat zudem beim Oberverwal­tungsgeric­ht Lüneburg Normenkotr­ollklage gegen die Verordnung des Kreises Wittmund eingereich­t, mit der das Landschaft­sschutzgeb­iet 25 II „Ostfriesis­che Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel“vor einem Jahr neu abgegrenzt wurde. Nach Angaben des Gerichts wird die Anhörung dazu voraussich­tlich erst 2018 stattfinde­n.

Teilweise gesperrt

Die 2,1 Kilometer lange und rund 8,4 Millionen Euro teure Umgehungss­traße wurde Es droht eine neue Prozesswel­le: Die Ortsumgehu­ng Bensersiel soll rechtswidr­ig durch ein Vogelschut­zgebiet gebaut worden sein. Die 8,4 Millionen Euro teure Straße wurde 2011 für den Verkehr freigegebe­n.

2011 für den Verkehr freigegebe­n. Der Landeigent­ümer hatte dagegen geklagt und bereits mehrere Prozesse gewonnen. Inzwischen ist die Straße teilweise gesperrt.

Im Sommer hatte es nach Gesprächen zwischen dem Kläger und Vertretern der Stadt nach einem Kompromiss ausgesehen. Kolportier­t wurde damals, dass der Straßenbes­itzer gegen eine Entschädig­ungszahlun­g von vier Millionen Euro seine Klagen zurückzieh­t. Der Kläger hat diese Summe stets bestritten.

Offenbar gibt es bis heute noch kein konkretes Angebot der Stadt. In Bensersiel geht man inzwischen nicht mehr von einer „gütlichen Einigung“

aus. Einige Ratsmitgli­eder lehnen Zahlungen an den Straßenbes­itzer strikt ab. Befürworte­r einer Einigung fürchten, dass die Schutzgebi­etsverordn­ung und der neue Bebauungsp­lan für die Straße sogar auf ein weiteres Enteignung­sverfahren hinauslauf­en könnten.

Noch kein Geld geflossen

Im Prozess vor dem Landgerich­t Aurich moniert der Kläger, dass er von der Stadt Esens im Laufe von 15 Jahren Verfahrens­dauer und acht Jahren Nutzungsda­uer ab 2009 – von 74 000 Quadratmet­er zentraler Flächen seines landwirtsc­haftlichen Betriebes

– noch keinen einzigen Euro Nutzungsen­tgelt wie Pacht, Miete oder ähnliches erhalten hat. Die Stadt argumentie­rt, dass sie nicht zahlungspf­lichtig sei, weil sie nur einen Bebauungsp­lan aufgestell­t habe und verweist auf das Landesamt für regionale Entwicklun­g, dass die Flächen enteignet hatte.

Das Verwaltung­sgericht Oldenburg muss nicht nur die Frage klären, ob die Straße ausreichen­d gesperrt ist, sonder ob sie nach der Besitzrück­gabe im August 2015 überhaupt noch hätte genutzt werden dürfen.

Besonders pikant ist, dass die Stadt Esens im Juni nur den westlichen Teil der Straße

gesperrt hat, über den östlichen läuft der Verkehr weiter. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hatte in seinem Urteil von 2014 die komplette Umgehungss­traße für rechtswidr­ig erklärt und der Landkreis ebenfalls die gesamte Straße in das Landschaft­sschutzgeb­iet einbezogen. Eine Widmung sei bisher für keinen der beiden Teilstreck­en erfolgt, heißt es.

Abriss möglich

Im schlimmste­n Fall könnte ein Gericht den Abriss der Umgehungss­traße anordnen. Die Kosten dafür werden auf rund zwei Millionen Euro geschätzt.

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