Neue Prozesse wegen illegaler Straße
Eigentümer klagt wieder gegen 9tadt und Kreis – Es geht um 9perrung und 9chadenersatz
Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss über die 9perrung entscheiden. Eine gütliche Einigung ist nicht in 9icht.
BENSERS9EL/OLDENBURG – Im Streit um die illegale Umgehungsstraße von Bensersiel (Kreis Wittmund) droht eine neue Prozesswelle. Nachdem die Verhandlungen zwischen der Stadt Esens und dem Straßenbesitzer über eine finanzielle Entschädigung offenbar gescheitert sind, müssen jetzt erneut Gerichte entscheiden.
Mehrere Gerichtstermine
Vor dem Landgericht Aurich geht es ab dem 3. November um die Schadensersatzklage des Landeigentümers gegen die Kommune. Am 22. November entscheidet das Verwaltungsgericht Oldenburg über die Sperrung der rechtswidrig durch ein Vogelschutzgebiet gebauten Straße. Der pensionierte Richter aus Dortmund hat zudem beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Normenkotrollklage gegen die Verordnung des Kreises Wittmund eingereicht, mit der das Landschaftsschutzgebiet 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel“vor einem Jahr neu abgegrenzt wurde. Nach Angaben des Gerichts wird die Anhörung dazu voraussichtlich erst 2018 stattfinden.
Teilweise gesperrt
Die 2,1 Kilometer lange und rund 8,4 Millionen Euro teure Umgehungsstraße wurde Es droht eine neue Prozesswelle: Die Ortsumgehung Bensersiel soll rechtswidrig durch ein Vogelschutzgebiet gebaut worden sein. Die 8,4 Millionen Euro teure Straße wurde 2011 für den Verkehr freigegeben.
2011 für den Verkehr freigegeben. Der Landeigentümer hatte dagegen geklagt und bereits mehrere Prozesse gewonnen. Inzwischen ist die Straße teilweise gesperrt.
Im Sommer hatte es nach Gesprächen zwischen dem Kläger und Vertretern der Stadt nach einem Kompromiss ausgesehen. Kolportiert wurde damals, dass der Straßenbesitzer gegen eine Entschädigungszahlung von vier Millionen Euro seine Klagen zurückzieht. Der Kläger hat diese Summe stets bestritten.
Offenbar gibt es bis heute noch kein konkretes Angebot der Stadt. In Bensersiel geht man inzwischen nicht mehr von einer „gütlichen Einigung“
aus. Einige Ratsmitglieder lehnen Zahlungen an den Straßenbesitzer strikt ab. Befürworter einer Einigung fürchten, dass die Schutzgebietsverordnung und der neue Bebauungsplan für die Straße sogar auf ein weiteres Enteignungsverfahren hinauslaufen könnten.
Noch kein Geld geflossen
Im Prozess vor dem Landgericht Aurich moniert der Kläger, dass er von der Stadt Esens im Laufe von 15 Jahren Verfahrensdauer und acht Jahren Nutzungsdauer ab 2009 – von 74 000 Quadratmeter zentraler Flächen seines landwirtschaftlichen Betriebes
– noch keinen einzigen Euro Nutzungsentgelt wie Pacht, Miete oder ähnliches erhalten hat. Die Stadt argumentiert, dass sie nicht zahlungspflichtig sei, weil sie nur einen Bebauungsplan aufgestellt habe und verweist auf das Landesamt für regionale Entwicklung, dass die Flächen enteignet hatte.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg muss nicht nur die Frage klären, ob die Straße ausreichend gesperrt ist, sonder ob sie nach der Besitzrückgabe im August 2015 überhaupt noch hätte genutzt werden dürfen.
Besonders pikant ist, dass die Stadt Esens im Juni nur den westlichen Teil der Straße
gesperrt hat, über den östlichen läuft der Verkehr weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Urteil von 2014 die komplette Umgehungsstraße für rechtswidrig erklärt und der Landkreis ebenfalls die gesamte Straße in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen. Eine Widmung sei bisher für keinen der beiden Teilstrecken erfolgt, heißt es.
Abriss möglich
Im schlimmsten Fall könnte ein Gericht den Abriss der Umgehungsstraße anordnen. Die Kosten dafür werden auf rund zwei Millionen Euro geschätzt.