Akten zu Auschwitz-Prozess sind Weltdokumentenerbe
Von Unesco ins „Gedächtnis der Welt“aufgenommen – Aussagen von 319 Zeugen
WIESBADEN – Die Akten und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter AuschwitzProzesses hat die Unesco als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet. Dies teilte die deutsche Unesco-Kommission mit. Der 1963 bis 1965 verhandelte Prozess gilt als entscheidend für die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus.
Im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess mussten sich 22 Angeklagte verantworten, die wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagt waren. Nationalsozialisten hatten im Konzentrationsund Vernichtungslager Auschwitz zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordet.
Die Prozessunterlagen umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln den gesamten Verfahrensgang wider. Als eine Besonderheit gelten die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von 319 Zeugen aus der Hauptverhandlung.
Außerdem als Weltdokumentenerbe aufgenommen wurde das in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrte Papyrusdokument der „Constitutio Antoniniana“. Es ist das einzige erhaltene Exemplar des Dokuments, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Römischen Reichs das Bürgerrecht verlieh.
„Die Aufnahme der „Constitutio Antoniniana“in das digitale Register zeigt, dass wir es mit einem der weltweit bedeutendsten Zeitzeugnisse zu tun haben“, teilte Universitäts-Präsident Professor Joybrato Mukherjee mit.
Das Unesco-Programm „Gedächtnis der Welt“soll Dokumente von außergewöhnlichem Wert sichern und zugänglich machen. Kriterien für die Aufnahme sind weltweite Bedeutung, Authentizität, Einzigartigkeit und Unersetzlichkeit. Zum Weltdokumentenerbe zählen 427 Dokumente aus aller Welt, davon 24 aus Deutschland.