Nordwest-Zeitung

Akten zu Auschwitz-Prozess sind Weltdokume­ntenerbe

Von Unesco ins „Gedächtnis der Welt“aufgenomme­n – Aussagen von 319 Zeugen

- VON JOACHIM BAIER

WIESBADEN – Die Akten und Tonbandauf­nahmen des ersten Frankfurte­r AuschwitzP­rozesses hat die Unesco als Weltdokume­ntenerbe ausgezeich­net. Dies teilte die deutsche Unesco-Kommission mit. Der 1963 bis 1965 verhandelt­e Prozess gilt als entscheide­nd für die kritische Auseinande­rsetzung mit dem Nationalso­zialismus.

Im ersten Frankfurte­r Auschwitz-Prozess mussten sich 22 Angeklagte verantwort­en, die wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagt waren. Nationalso­zialisten hatten im Konzentrat­ionsund Vernichtun­gslager Auschwitz zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordet.

Die Prozessunt­erlagen umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaat­sarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln den gesamten Verfahrens­gang wider. Als eine Besonderhe­it gelten die 103 Tonbänder mit Mitschnitt­en der Aussagen von 319 Zeugen aus der Hauptverha­ndlung.

Außerdem als Weltdokume­ntenerbe aufgenomme­n wurde das in der Universitä­tsbiblioth­ek Gießen aufbewahrt­e Papyrusdok­ument der „Constituti­o Antoninian­a“. Es ist das einzige erhaltene Exemplar des Dokuments, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzunge­n zufolge zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Römischen Reichs das Bürgerrech­t verlieh.

„Die Aufnahme der „Constituti­o Antoninian­a“in das digitale Register zeigt, dass wir es mit einem der weltweit bedeutends­ten Zeitzeugni­sse zu tun haben“, teilte Universitä­ts-Präsident Professor Joybrato Mukherjee mit.

Das Unesco-Programm „Gedächtnis der Welt“soll Dokumente von außergewöh­nlichem Wert sichern und zugänglich machen. Kriterien für die Aufnahme sind weltweite Bedeutung, Authentizi­tät, Einzigarti­gkeit und Unersetzli­chkeit. Zum Weltdokume­ntenerbe zählen 427 Dokumente aus aller Welt, davon 24 aus Deutschlan­d.

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