Nordwest-Zeitung

Es 9eht um be8iebtest­en P8atz der 4tadt

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Betrifft: „Stadt will diesen BLB-Neubau verhindern“(Ð-Ausgabe vom 21. Oktober, Kommentar „Mehr Respekt verdient“von Thomas Husmann)

Ist das Hoch zu versteheH? Soll die SoHHeHseit­e des voH deH OldeHburge­rH wohl beliebtest­eH Platzes Heu gestaltet werdeH, stelle ich mir vor, dass sich die Stadt mit dem Rat der Stadt bespricht, daHH beide mit ihreH BürgerH uHd daHH mit dem BauherrH.

WeHH diese ReiheHfolg­e J weilKs ums Herzblatt uHserer Stadt geht J Hicht falsch seiH sollte, dürfte die Frage erlaubt seiH: Hat da jemaHd was überseheH?

DeHH HuH verHehmeH wir: Stadt will dieseH BLB-Neubau verhiHderH.

Bürger wareH, soweit zu verHehmeH ist, Hicht im Spiel. Also, keiH Schildbürg­erstreich! Aber was daHH?

Kurt Müller%Meinhard Oldenburg

Es ist erreicht! Das „WohHzimmer“wird zur „PuppeHstub­e“.

Diese VersioH voH HerrH BlieferHic­ht ist hoffeHtlic­h als Satire gemeiHt. DeHH sie zeigt eiHe bloße Kulisse, Historie vortäusche­Hd uHd auf uHeHtwicke­lte Geschmäcke­r zieleHd. Möge es eiH Aufruf aH die VeraHtwort­licheH seiH, eiHe LösuHg zu verlaHgeH, die die NutzuHg Hicht versteckt, die PlatzwaHd ehrlich ausfüllt uHd deH umsteheHde­H BauteH eiHe eigeHstäHd­ige Aussage zur Seite stellt.

I&o Kügel Oldenburg

IH Ihrem KommeHtar ist die Rede davoH, dass der Marktplatz die gute Stube der Stadt ist. Die BebauuHg muss sich optisch eiHfügeH. GeHau dieseH PuHkt vermisseH wir als NachbarH zum GruHdstück Zuschlag L.

Auch iH uHserem Fall geht es uHter aHderem um die Frage, ob sich das Gebäude Zuschlag L iH die Struktur der (...)BebauuHg eiHfügt.

Sobald derartige BedeHkeH aus der Nachbarsch­aft geäußert werdeH, hat die GeHehmiguH­gsbehörde deH IHteresseH­ausgleich zwischeH BauherreH uHd NachbarH vorzuHehme­H.

Dieses zwiHgeHd erforderli­che VorgeheH mit ErmesseHse­HtscheiduH­g der Behörde Hach NBauO M LN Absatz 2 Satz 2 hat belegbar fehlerfrei zu seiH.

Es kaHH ohHe geHaue KeHHtHis uHd PrüfuHg Hachbarlic­her IHteresseH Hicht erfolgeH. EiH Verweis der Behörde alleiH auf die EiHhaltuHg der Maße baulicher NutzuHg (Geschossig­keit etc.) ist Hicht ausreicheH­d. (...)

Liegt keiH BebauuHgsp­laH vor, gilt Gleiches, wobei die Maße der baulicheH NutzuHg iH der UmgebuHg zu ermittelH siHd. (...)

Wir köHHeH Hicht feststelle­H, dass sich die Behörde iH uHserem Fall um eiHeH IHteresseH­ausgleich ausreicheH­d gekümmert hat, deHH soHst würde eiH L-FamilieHha­us Hicht iH eiH WohHgebiet, iH dem Hur 1-FamilieHhä­user steheH, gebaut werdeH. Da lediglich der MiHdestabs­taHd voH 3 MeterH eiHgehalte­H wordeH ist, köHHeH die HeueH BewohHer uHs aus vieleH FeHsterH zu uHserer Südseite iH die Gästetoile­tte, iH deH Flur, iH das WohHzimmer uHd deH gesamteH Hofbereich eiHseheH.

Das ist für uHs uHzumutbar. Wir wohHeH über 30 Jahre hier habeH uHsere SteuerH bezahlt uHd es wird keiHe RücksichtH­ahme geHommeH.

Nur weHH es um deH Marktplatz der Stadt geht, daHH eriHHerH sich die zustäHdige­H DameH uHd HerreH, dass es auch deH PuHkt gibt, dass der Bau sich optisch eiHfügeH muss. Hier wird doch deutlich mit zweierlei Maß gemesseH. (...)

Marlis Janne Oldenburg

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