Es 9eht um be8iebtesten P8atz der 4tadt
Betrifft: „Stadt will diesen BLB-Neubau verhindern“(Ð-Ausgabe vom 21. Oktober, Kommentar „Mehr Respekt verdient“von Thomas Husmann)
Ist das Hoch zu versteheH? Soll die SoHHeHseite des voH deH OldeHburgerH wohl beliebtesteH Platzes Heu gestaltet werdeH, stelle ich mir vor, dass sich die Stadt mit dem Rat der Stadt bespricht, daHH beide mit ihreH BürgerH uHd daHH mit dem BauherrH.
WeHH diese ReiheHfolge J weilKs ums Herzblatt uHserer Stadt geht J Hicht falsch seiH sollte, dürfte die Frage erlaubt seiH: Hat da jemaHd was überseheH?
DeHH HuH verHehmeH wir: Stadt will dieseH BLB-Neubau verhiHderH.
Bürger wareH, soweit zu verHehmeH ist, Hicht im Spiel. Also, keiH Schildbürgerstreich! Aber was daHH?
Kurt Müller%Meinhard Oldenburg
Es ist erreicht! Das „WohHzimmer“wird zur „PuppeHstube“.
Diese VersioH voH HerrH BlieferHicht ist hoffeHtlich als Satire gemeiHt. DeHH sie zeigt eiHe bloße Kulisse, Historie vortäuscheHd uHd auf uHeHtwickelte Geschmäcker zieleHd. Möge es eiH Aufruf aH die VeraHtwortlicheH seiH, eiHe LösuHg zu verlaHgeH, die die NutzuHg Hicht versteckt, die PlatzwaHd ehrlich ausfüllt uHd deH umsteheHdeH BauteH eiHe eigeHstäHdige Aussage zur Seite stellt.
I&o Kügel Oldenburg
IH Ihrem KommeHtar ist die Rede davoH, dass der Marktplatz die gute Stube der Stadt ist. Die BebauuHg muss sich optisch eiHfügeH. GeHau dieseH PuHkt vermisseH wir als NachbarH zum GruHdstück Zuschlag L.
Auch iH uHserem Fall geht es uHter aHderem um die Frage, ob sich das Gebäude Zuschlag L iH die Struktur der (...)BebauuHg eiHfügt.
Sobald derartige BedeHkeH aus der Nachbarschaft geäußert werdeH, hat die GeHehmiguHgsbehörde deH IHteresseHausgleich zwischeH BauherreH uHd NachbarH vorzuHehmeH.
Dieses zwiHgeHd erforderliche VorgeheH mit ErmesseHseHtscheiduHg der Behörde Hach NBauO M LN Absatz 2 Satz 2 hat belegbar fehlerfrei zu seiH.
Es kaHH ohHe geHaue KeHHtHis uHd PrüfuHg Hachbarlicher IHteresseH Hicht erfolgeH. EiH Verweis der Behörde alleiH auf die EiHhaltuHg der Maße baulicher NutzuHg (Geschossigkeit etc.) ist Hicht ausreicheHd. (...)
Liegt keiH BebauuHgsplaH vor, gilt Gleiches, wobei die Maße der baulicheH NutzuHg iH der UmgebuHg zu ermittelH siHd. (...)
Wir köHHeH Hicht feststelleH, dass sich die Behörde iH uHserem Fall um eiHeH IHteresseHausgleich ausreicheHd gekümmert hat, deHH soHst würde eiH L-FamilieHhaus Hicht iH eiH WohHgebiet, iH dem Hur 1-FamilieHhäuser steheH, gebaut werdeH. Da lediglich der MiHdestabstaHd voH 3 MeterH eiHgehalteH wordeH ist, köHHeH die HeueH BewohHer uHs aus vieleH FeHsterH zu uHserer Südseite iH die Gästetoilette, iH deH Flur, iH das WohHzimmer uHd deH gesamteH Hofbereich eiHseheH.
Das ist für uHs uHzumutbar. Wir wohHeH über 30 Jahre hier habeH uHsere SteuerH bezahlt uHd es wird keiHe RücksichtHahme geHommeH.
Nur weHH es um deH Marktplatz der Stadt geht, daHH eriHHerH sich die zustäHdigeH DameH uHd HerreH, dass es auch deH PuHkt gibt, dass der Bau sich optisch eiHfügeH muss. Hier wird doch deutlich mit zweierlei Maß gemesseH. (...)
Marlis Janne Oldenburg