Autofahrer aufgepasst
Private Nutzung von Dienstwagen bringt auch Vorteile
Für viele Handwerker gehört das tägliche Unterwegssein mit dem Auto einfach dazu. Was viele nicht wissen: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, kann 2018 ordentlich Steuern sparen.
Je nach Fahrzeugmodell, -alter und -nutzung sowie Steuerklasse und -satz kann das sogar ein vierstelliger Eurobetrag sein. Voraussetzung dafür ist das korrekte Führen eines Fahrtenbuchs über den gesamten Jahreszeitraum.
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Der Fiskus sieht die private Nutzung von Firmenfahrzeugen als geldwerten Vorteil an. Wenn die Dienst- und Privatfahrten nicht lückenlos dokumentiert werden, wird vom Finanzamt für die Besteuerung die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass pro Monat ein Prozent des PkwListenpreises für die private Nutzung und damit den geldwerten Vorteil veranschlagt wird. Grundlage ist dafür der Brutto-Neupreis des Pkw – ganz egal, ob das jeweilige Auto neu, gebraucht oder alt, in gutem oder schlechtem Zustand ist. Sonderausstattungen werden on top berechnet. Nutzer von Firmenwagen können mit einem Fahrtenbuch 2018 ordentlich Steuern sparen.
Indi0iduell rechnet sich
Wer also nicht gerade mit einem fabrikneuen Dienstwagen unterwegs ist, kann mit dem genauen Nachweis seiner Fahrten den geldwerten Vorteil individuell berechnen. Auch wenn das Führen eines Fahrtenbuchs etwas mehr Mühe macht als die Pauschalisierung: Der Aufwand kann sich lohnen und mit einer Steuerersparnis belohnt werden. Folgende Anforderungen hat das Finanzamt an das Fahrtenbuch. Es muss:
• gebunden sein.
• zeitnah, fortlaufend und lückenlos geführt werden.
• jede Einzelfahrt mit allen vorgeschriebenen Angaben dokumentiert werden.
• sechs Jahre (bei Firmenwageninhabern zehn Jahre) lang aufbewahrt werden.
Lückenlos ordentlich
Wer 2018 mit einem Fahrtenbuch Steuern sparen will, muss gleich am 1. Januar damit
beginnen. Tipp: Das Fahrtenbuch plus Stift im Handschuhfach aufbewahren, so ist es immer parat. Denn die Eintragungen sind sofort vorzunehmen. Wer meint, das Finanzamt könne nicht erkennen, dass Angaben erst später nachgetragen wurden, irrt. Oft erkennen Beamte dies durch ein gleiches Schriftbild. Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Reisezweck: Diese und weitere Angaben werden vom Fiskus gefordert. Regelmäßig wiederkehrende Ziele, zum Beispiel der Weg zur Firma, können abgekürzt werden, wenn eine Abkürzungsliste beiliegt. Wer keine relevanten Daten vergessen und auf der sicheren Seite sein will, nutzt ein anerkanntes Fahrtenbuch, beispielsweise vom Formularexperten Avery Zweckform. Unter www.avery-zweckform.com/ fahrtenbuch gibt es umfassende Infos zum Fahrtenbuch und die Bücher beinhalten eine zusätzliche Ausfüllhilfe. akz-o