Streit um genauen Ort des Bootsunfalls
N|OW -Ur To-Usfahrt auf dem Nordloher-Barßeler Tief ist die Tatort-Frage noch ungeklärt
Je nach Koordinaten ist entweder das Amtsgericht Cloppenburg oder das in Westerstede zuständig. Auf dem Wasser ist das jedoch schwer auszumachen.
BARßEL/WESTERSTEDE/CLOPPENBURG/OLDENBURG – Knapp eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Nordloher-Barßeler Tief bei Tange ist die gerichtliche Aufarbeitung des schrecklichen Geschehens mit zwei Toten und mehreren Schwerverletzten immer noch in weiter Sicht. Es gibt nach wie vor Diskussionen darüber, wer für das Verfahren zuständig ist – das Amtsgericht in Westerstede oder das Amtsgericht in Cloppenburg.
Anders als bei Jugendlichen, wo bei Strafverfahren das Wohnort-Prinzip vorherrscht, gilt bei Erwachsenen das Tatort-Prinzip. Der Angeklagte, der sich wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen sowie wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr verantworten soll, ist 26 Jahre alt und damit erwachsen. Tatort-Prinzip: Aber wo war der Tatort?
Er liegt wohl genau auf der Grenze zwischen den Landkreisen Ammerland und Cloppenburg. Auf dem Wasser sei das schwer auszumachen, heißt es in Justizkreisen. Strömungen oder Winde könnten den Tatort auch mal in die eine oder andere Richtung verlegt haben. Liegt er mehr im Ammerland, ist das Amtsgericht in Westerstede zuständig, liegt er mehr auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg, wäre das Amtsgericht in Cloppenburg dran. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hat sich bereits entschieden. Sie hat den Fall beim Amtsgericht in Westerstede angeklagt. Dort werden zurzeit die Örtlichkeiten und Zuständigkeiten geprüft.
Derweil warten Angehörige und Beteilige an dem Unfall auf Aufklärung. Wie berichtet, waren in der Nacht zum Barßeler Hafenfest-Samstag (27. August 2016) auf dem Nordloher-Barßeler Tief zwei Sportboote zusammengestoßen. Der 27-jährige Schiffsführer des einen Bootes und eine Insassin seines Bootes waren dabei ums Leben gekommen. Überlebt hatte der Schiffsführer des anderen Bootes – der jetzige Angeklagte. In beiden Booten waren weitere schwerverletzte Personen zu beklagen gewesen. Alle Beteiligten, auch die beiden Schiffsführer, sollen alkoholisiert gewesen sein. Auch wenn das Boot des getöteten Schiffsführers unbeleuchtet gewesen sein soll, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Unfall für den 26-jährigen Angeklagten vermeidbar gewesen ist. Wann und wo nun verhandelt wird, soll im kommenden Jahr geklärt werden.