Stadt sieht sich im „Grabenkamp&' im Recht
Untere Wasserbehörde widerspricht der Berichterstattung zu Böschungsarbeiten am Nordring
OFENERDIEK/NIG – Die Stadt hat in einer Stellungnahme der Schilderung von Eva Fackelmann zu den Grabenarbeiten vor ihrem Grundstück widersprochen. Den städtischen Graben habe die Oldenburgerin im Sommer 2015 ohne Genehmigung verrohrt, betont die Behörde. Auf einen nachträglich eingereichten Antrag hin habe die Stadt eine Duldung ausgesprochen mit der Auflage, den Graben nach den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück in seiner natürlichen Form mit grüner Böschung wieder herzustellen.
Dies habe sie noch im November tun wollen, die Stadt riet aber, bis zum Frühjahr zu warten oder die Böschung bis dahin provisorisch mit Holz zu befestigen. Eva Fackelmann sagte laut Stadt zu, bis Frühjahr zu warten.
Im März stellte die untere Wasserbehörde fest, „dass die Grabenböschungen wider besseren Wissens ungenehmigt mit Holz befestigt wurden“, so die Stadt weiter. „Bei einem Telefongespräch erklärte sie sich bereit, natürliche, grüne Böschungen herstellen zu lassen.“Das geschah Ende April; die Stadt bescheinigte dem beauftragten Unternehmen gute Arbeit
Die Böschung hielt 18 Monate und brach im November 2017 bei Kabelverlegungen ab. Da eine grüne Böschung in der vegetationslosen Zeit nicht möglich ist, wurde im Dezember zur Gefahrenabwehr eine Böschungsfußsicherung aus Holz eingebaut.
Bereits 2009 habe Eva Fackelmann den Graben vor dem Nachbargrundstück ungenehmigt verrohren lassen. „Sie kannte also die Rechtslage und hat die Kosten entsprechend selbst zu tragen.“
Die NWZ hatte über das Tauziehen zwischen Stadt und Eva Fackelmann über eine Holzbefestigung berichtet. Die Anliegern hatte die Palisaden anbringen lassen, musste sie auf Geheiß der Stadt wieder entfernen – die Stadt ließ sie schließlich schließlich doch anbringen.