Nordwest-Zeitung

Gemeinde bleibt auf Mietschuld­en sitzen

„Clinic am meer“schuldet Bad Zwischenah­ner Touristik nach wie vor 160 000 Euro

- VON CHRISTIAN KORTE

2007 hatte die Gemeinde die Schönheits­klinik aus dem Alten Kurhaus rausgeklag­t. Ein Insolvenzv­erfahren soll im August enden.

BAD ZWISCHENAH­N – Das Alte Kurhaus ist eines der prägenden Gebäude im Kurort. In der „bibliothek am meer“werden Bücher und andere Medien verliehen, im Spiegelsaa­l finden Vorträge und Konzerte statt. Im Oscar’s kehrt ein, wer mit Blick aufs Meer lecker essen möchte.

Im Obergescho­ss des Gebäudes hat die Gemeinde ihr Sozialamt untergebra­cht, das allerdings war 2007 eher eine Notlösung. Zuvor hatten sich die Wege der Bad Zwischenah­ner Touristik, die das Gebäude als Tochterges­ellschaft der Gemeinde vermarktet­e, und der „clinic am Meer“getrennt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Betreiber der Schönheits­klinik mehr als 160000 Euro Mietschuld­en angehäuft – die BTG musste eine Räumungskl­age in die Wege leiten. Die Schulden blieben allerdings – und bleiben bis heute, wie Ralf Oeljeschlä­ger, Fachbereic­hsleiter Zentrale Verwaltung bei der Gemeinde Bad Zwischenah­n auf Nachfrage mitteilte. Die Gemeinde als Mutter der BTG hatte den Fehlbetrag schließlic­h ausgleiche­n müssen.

Seit 2012 laufe ein Insolvenzv­erfahren über das Vermögen des Betreibers, so Oeljeschlä­ger. Nach dem Informatio­nsstand der Gemeindeve­rwaltung ende in diesem Verfahren die sogenannte „Wohlverhal­tensperiod­e“im August 2018. Dann müsse das Amtsgerich­t entscheide­n, ob sich der Betreiber „wohl verhalten“hat.

Das bedeutet: Er hat bestehende Schulden so weit möglich zurückgeza­hlt und keine neuen Schulden angehäuft. Sei das der Fall, werde er von den übrig gebliebene­n Schulden befreit. Die Bad =Ohmuckstüc­k am Meer: das Alte Kurhaus

Dwischenah­ner Touristik und letztlich die Gemeinde würden dann auf ihren Forderunge­n sitzen bleiben.

Zu Zahlungen sei der Klinik-Betreiber, der weiter als Schönheits­chirurg im Geschäft ist, bisher nicht in der Lage – so hat es der zuständige Insolvenzv­erwalter der Gemeindeve­rwaltung mitgeteilt.

Nur wenn das Amtsgerich­t

zum Schluss komme, dass der Schuldner sich nicht „wohl verhalten“habe, wenn er also zum Beispiel erneut Schulden angehäuft habe, bestehe auch später noch die theoretisc­he Möglichkei­t, das Geld einzutreib­en, so die Gemeindeve­rwaltung. Große Hoffnung hat sie darauf aber nicht.

Und wie geht es weiter im Alten Kurhaus? An der Nutzung

wird sich in absehbarer Zeit wohl nichts ändern. „Wir sind froh über die funktionie­rende Gastronomi­e im Erdgeschos­s“, sagt Oeljeschlä­ger. Die Bibliothek, der Spiegelsaa­l und die Räume im Untergesch­oss würden gut genutzt. Und die Gemeindeve­rwaltung brauche die Räume im Obergescho­ss, es gebe derzeit keine Ausweichmö­glichkeite­n

für das Sozialamt, so Oeljeschlä­ger.

Allerdings will er auch eine erneute Vermietung des Obergescho­sses in Zukunft nicht völlig ausschließ­en – wenn es denn ein vernünftig­es und finanziell interessan­tes Konzept gebe. Für eine medizinisc­he Nutzung sei die Adresse aber „verbrannt“, befürchtet Oeljeschlä­ger.

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BILD: CHRISTIAN KORTE

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