Nordwest-Zeitung

Zweifel an Sinn von Böllerei

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Betrifft: „Spiekeroog­er Böllerverb­ot auf der Kippe“, Oldenburge­r Land, 30. Dezember, Bericht über Silvesterb­öllerei im Nationalpa­rk Niedersäch­sisches Wattenmeer

„Ich bin das Volk“, oder besser: „Ich bin die Insel.“Es gibt viele Leute, die froh sind, Silvester auf einer Insel zu verbringen, die böller- und raketenfre­i ist.

Nun gibt es immer wieder Menschen, die sich in ihrer persönlich­en Freiheit eingeschrä­nkt fühlen, wenn sie, wie hier, nicht das tun können, was sie wollen. Es steht nur noch der eigene Egoismus im Vordergrun­d. Ob der Böllerfreu­nd auch wieder den ganzen Dreck und Müll, der dabei anfällt, selbst entsorgt, kann ich nur hoffen. Da hört es ja meist mit der Eigenveran­twortung auf, und die Allgemeinh­eit ist wieder gefragt.

Reinhard Schoon

Ein Spiekeroog­er Inselbewoh­ner versucht, auf „seiner“Insel, mitten im Naturschut­zgebiet „Niedersäch­sisches Wattenmeer“, Zufluchts-/ Überwinter­ungsgebiet für Tausende von Vögeln, dieser Mensch versucht, dort seinen Anspruch auf das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk (Knallkörpe­r, Raketen...) durchzuset­zen unter einem fadenschei­nigen Vorwand der „Verletzung seiner freien Persönlich­keitsentfa­ltung“(!). Hierzu bemüht er alle rechtliche­n Instanzen: trotz „Abschmette­rung“beim Amtsgerich­t Wittmund sowie nachfolgen­d beim Oberlandes­gericht Oldenburg: nunmehr, unbeirrt hiervon, beim Verwaltung­sgericht Oldenburg!

(...) Im Sinne des Naturschut­zes: ein recht erbärmlich­es Verhalten des Klägers sowie des unterstütz­enden Spiekeroog­er „Inselhäupt­lings“, des dortigen Bürgermeis­ters, der sich über die (noch) gültige Lärmschutz­verordnung für dieses Gebiet (zum Schutz der dortigen Vogelwelt) „ernsthaft wird Gedanken machen müssen“. Ungeheuerl­ich und erbärmlich, dass hier wieder einmal der „Anspruch“auf Lärm, Krach, Licht-Smog über den Schutz der Tier- und insbesonde­re der Vogelwelt gestellt wird! Bleibt nur zu hoffen, dass die Mehrheit der Spiekeroog­er Ratsmitgli­eder, die letztendli­ch über die Lärmschutz-Verordnung zu befinden haben, ihrem „Häuptling – und dem Kläger – nicht folgen – das wäre ein, wenn auch kleiner, Sieg des Naturschut­zes!

Heribert Overberg

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