Polder geflutet
Land schafft Grundlage – Eltern sollen wählen können – Nutzung für Oldenburg ungewiss
Einige Polder entlang der Hunte stehen zurzeit komplett unter Wasser, ein beeindruckendes Bild. Sie schützen die Stadt vor Hochwasser, das aus dem Hinterland Richtung Hunte fließt
OLDENBURG/HANNOVER/KR – Nur wenige Wochen nach der Regierungsbildung in Niedersachsen habe die CDU „eines ihrer zentralen Wahlziele umgesetzt“, sagte die Oldenburger CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Esther NiewerthBaumann am Freitag. Damit erhielten die Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen nach der jeweiligen Entscheidung des Schulträgers die Möglichkeit, in diesem Jahr wieder Kinder in den 5. Schuljahrgang aufzunehmen.
Der Bestandsschutz soll bis zum Schuljahr 2027/28 gelten. In Oldenburg geht es dabei um die „Schule am Bürgerbusch“, die aus der Fusion von Comeniusschule und Fröbelschule entstanden ist.
Darüber hinaus hat sich die Koalition darauf verständigt, keine weiteren Förderschulen im Land zu schließen. Dies ist ein Kernbereich der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, das in dieser Woche im Landtag erstmals beraten wurde.
„Ich freue mich über diese Entwicklung“, sagt NiewerthBaumann: „Wir halten es für besonders wichtig, dass unsere Schüler, Eltern, Lehrer und auch die Schulträger schnellstmöglich Planungssicherheit erhalten.“Die endgültige Beschlussfassung ist bereits für die nächste Plenarwoche, also spätestens für den 1. März, vorgesehen.
Die bevorstehende Gesetzesänderung biete die Chance, einen wichtigen Beitrag für eine echte Wahlfreiheit der Eltern zu leisten, so NiewerthBaumann, die sich seit langem auch als schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Rat der Stadt für den Erhalt der Förderschulen Lernen stark macht: „Für uns steht auch weiterhin das Wohl der Kinder im Mittelpunkt. Wir werden daher als CDU in der Großen Koalition unsere gesamte Kraft dafür einsetzen, dass die Umsetzung der inklusiven Schule gelingt und allen Kindern gerecht wird“, so die Politikerin.“Die Änderung des Schulgesetzes sei „ein erster Schritt, dem noch viele weitere, vor allem für verbesserte Rahmenbedingungen, folgen müssen“.
In einer ersten Reaktion der Stadt hieß es, der Schulträger warte zunächst die Empfehlung der AG Inklusion der Stadt ab. Die AG tagt voraussichtlich wieder am 21. Februar. Deren Votum ist noch nicht absehbar und kann auch negativ ausfallen. Allerdings gäbe es zumindest politisch eine Mehrheit für die Wahlfreiheit der Eltern, wenn SPD und CDU diese Frage hier genauso bewerteten wie in Hannover. Einen Automatismus gibt es jedoch nicht.
Bislang ist es noch aus der Zeit von Rot/Grün im Land so, dass die Förderschule Lernen seit 2013 aufsteigend ausläuft. Grundschulen nehmen seitdem alle Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen ab 1. Klasse auf.
Förderschulen mit den folgenden Schwerpunkten bleiben aber ohnehin bestehen – und damit auch die Wahlfreiheit für die Eltern: emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen sowie Sprache (bei Sprache keine Neugründungen möglich).
Für die genannten Förderbereiche können bis 2024 zusätzlich Schwerpunkt-Grundschulen und Schwerpunktschulen vorgehalten werden.