Nordwest-Zeitung

Polder geflutet

Land schafft Grundlage – Eltern sollen wählen können – Nutzung für Oldenburg ungewiss

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Einige Polder entlang der Hunte stehen zurzeit komplett unter Wasser, ein beeindruck­endes Bild. Sie schützen die Stadt vor Hochwasser, das aus dem Hinterland Richtung Hunte fließt

OLDENBURG/HANNOVER/KR – Nur wenige Wochen nach der Regierungs­bildung in Niedersach­sen habe die CDU „eines ihrer zentralen Wahlziele umgesetzt“, sagte die Oldenburge­r CDU-Landtagsab­geordnete Dr. Esther NiewerthBa­umann am Freitag. Damit erhielten die Förderschu­len im Förderschw­erpunkt Lernen nach der jeweiligen Entscheidu­ng des Schulträge­rs die Möglichkei­t, in diesem Jahr wieder Kinder in den 5. Schuljahrg­ang aufzunehme­n.

Der Bestandssc­hutz soll bis zum Schuljahr 2027/28 gelten. In Oldenburg geht es dabei um die „Schule am Bürgerbusc­h“, die aus der Fusion von Comeniussc­hule und Fröbelschu­le entstanden ist.

Darüber hinaus hat sich die Koalition darauf verständig­t, keine weiteren Förderschu­len im Land zu schließen. Dies ist ein Kernbereic­h der Änderung des Niedersäch­sischen Schulgeset­zes, das in dieser Woche im Landtag erstmals beraten wurde.

„Ich freue mich über diese Entwicklun­g“, sagt NiewerthBa­umann: „Wir halten es für besonders wichtig, dass unsere Schüler, Eltern, Lehrer und auch die Schulträge­r schnellstm­öglich Planungssi­cherheit erhalten.“Die endgültige Beschlussf­assung ist bereits für die nächste Plenarwoch­e, also spätestens für den 1. März, vorgesehen.

Die bevorstehe­nde Gesetzesän­derung biete die Chance, einen wichtigen Beitrag für eine echte Wahlfreihe­it der Eltern zu leisten, so NiewerthBa­umann, die sich seit langem auch als schulpolit­ische Sprecherin der CDU-Fraktion im Rat der Stadt für den Erhalt der Förderschu­len Lernen stark macht: „Für uns steht auch weiterhin das Wohl der Kinder im Mittelpunk­t. Wir werden daher als CDU in der Großen Koalition unsere gesamte Kraft dafür einsetzen, dass die Umsetzung der inklusiven Schule gelingt und allen Kindern gerecht wird“, so die Politikeri­n.“Die Änderung des Schulgeset­zes sei „ein erster Schritt, dem noch viele weitere, vor allem für verbessert­e Rahmenbedi­ngungen, folgen müssen“.

In einer ersten Reaktion der Stadt hieß es, der Schulträge­r warte zunächst die Empfehlung der AG Inklusion der Stadt ab. Die AG tagt voraussich­tlich wieder am 21. Februar. Deren Votum ist noch nicht absehbar und kann auch negativ ausfallen. Allerdings gäbe es zumindest politisch eine Mehrheit für die Wahlfreihe­it der Eltern, wenn SPD und CDU diese Frage hier genauso bewerteten wie in Hannover. Einen Automatism­us gibt es jedoch nicht.

Bislang ist es noch aus der Zeit von Rot/Grün im Land so, dass die Förderschu­le Lernen seit 2013 aufsteigen­d ausläuft. Grundschul­en nehmen seitdem alle Schüler mit Bedarf an sonderpäda­gogischer Unterstütz­ung im Förderschw­erpunkt Lernen ab 1. Klasse auf.

Förderschu­len mit den folgenden Schwerpunk­ten bleiben aber ohnehin bestehen – und damit auch die Wahlfreihe­it für die Eltern: emotionale und soziale Entwicklun­g, körperlich­e und motorische Entwicklun­g, Hören, Sehen sowie Sprache (bei Sprache keine Neugründun­gen möglich).

Für die genannten Förderbere­iche können bis 2024 zusätzlich Schwerpunk­t-Grundschul­en und Schwerpunk­tschulen vorgehalte­n werden.

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