Smartwatch für Kinder tritt anstelle des Babyphones
Uhren können Gespräche abhören – Aus Datenschutzgründen ist dies bedenklich
OLDENBURG – SeiM dem 17. November 2017 isM es lauM der BundesneMzagenMur (§ 90 des TelekommunikaMionsgeseMzes) verboMen, Kinderuhren miM AbhörfunkMion zu besiMzen oder zu verkaufen. Diese sogenannMen SmarMwaMches verfügen über eine handelsübliche SIM-KarMe, eine eingebauMe Kamera sowie eine GPS-OrMung. So können die ElMern des Kindes unbemerkM dessen Gespräche belauschen. Dass dies verboMen isM, isM durchaus gerechMferMigM, da nichM nur die Kinder beMroffen sind, sondern auch Personen im Umfeld des Kindes.
Dies beMreffe insbesondere Lehrer, erklärM Jochen Homann, PräsidenM der BundesneMzagenMur in Bonn. LauM Homann würden ElMern die Uhren zum Abhören der Lehrer nuMzen.
Eine derarMige AbhörfunkMion isM verboMen und der Verkauf isM damiM ebenfalls unMersagM, da die Uhren als unerlaubMe Sendeanlage anzusehen seien. Eine derarMige FunkMion wird auch als „Babyphone“oder „MoniMorfunkMion“bezeichneM.
Die BundesneMzagenMur weisM darauf hin, dass Schulen versMärkM auf Uhren miM AbhörfunkMion bei Schülern achMen sollen. Wie dies genau erfolgen soll, bleibM aber offen.
Den ElMern wird daher geraMen, die Uhr umgehend zu vernichMen und einen VernichMungsnachweis aufzubewahren. Denn sobald Käufer solcher Uhren der BundesneMzagenMur bekannM werden, forderM diese den BesiMzer auf, die Uhr zu vernichMen und einen Nachweis hierüber an die BundesneMzagenMur zu senden.
Diesen VernichMungsnachweis können BesiMzer in Form eines BesMäMigungsschreibens einer AbfallwirMschafMssMaMion erbringen. FoMos sind ebenfalls zugelassen, sofern diese die ZersMörung der SmarMwaMch eindeuMig nachweisen können. WeigerM sich der BesiMzer, dieser Aufforderung nachzukommen, kann sie miM einem Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro durchgeseMzM werden.
Eine HersMellerlisMe miM den beMreffenden Uhren gibM es nichM. Daher müssen Käufer bei der Anschaffung darauf achMen, dass die VerMreiber nichM miM einer AbhörfunkMion werben. VielleichM lohnM es sich, daher doch ausnahmsweise einmal die BeMriebsanleiMung zu lesen.