Nordwest-Zeitung

Polizisten beleidigt

9echs Monate Haft auf Bewährung für polizeibek­annten Pöbler – Betrunken mit Rad unterwegs

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Ein 40 Jahre alter Mann hat im volltrunke­nen Zustand zwei Polizisten übelst sexistisch beleidigt. Das Landgerich­t verurteilt­e den Mann zu eine sechsmonat­igen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Täter ist wegen seiner Pöbeleien bekannt

Der Mann gilt als streitsüch­tig. Eine persönlich­e Entschuldi­gung nahmen die Polizeibea­mten nicht an.

OLDENBURG – Wie hilfreich es wäre, wenn die Polizei mit den sogenannte­n Body-Cams (Körperkame­ras) nicht nur Film-, sondern auch Tonaufnahm­en machen dürfte, beweist ein Fall, der am Dienstag vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verhandelt wurde. Angeklagt wegen Trunkenhei­t im Verkehr und Beleidigun­gen war ein 40 Jahre alter Oldenburge­r.

Er war Anfang des vergangene­n Jahres mit seinem Fahrrad volltrunke­n (Blutalkoho­lwert von 2,5 Promille) durch die Innenstadt gekurvt und von der Polizei kontrollie­rt worden. Der 40-Jährige gilt als streitsüch­tig – vor allem dann, wenn er betrunken ist. Das wussten die eingesetzt­en Beamten auch, schließlic­h ist der Angeklagte für seine Ausfälle bestens bekannt. Den Polizisten kam damals zugute, dass gerade die Testphase mit den Body-Cams lief. Die Beamten waren mit den Kameras ausgestatt­et. Um mögliche körperlich­e Angriffe schon im Keim zu ersticken, erklärten die Beamten dem Angeklagte­n dann auch, dass sie nun die Kameras einschalte­n würden.

Offenkundi­g aus Angst vor den Filmaufnah­men hatte der 40-Jährige dann auch davon abgesehen, die Beamten anzugreife­n. Er beleidigte sie aber aufs Übelste sexistisch und bezog bei den Beleidigun­gen auch die Ehefrauen der Beamten mit ein. Die Beleidigun­gen waren so heftig gewesen, dass die Beamten später eine Entschuldi­gung des Angeklagte­n nicht annahmen.

Von dem bösen Verhalten des Angeklagte­n lagen nur Filmaufnah­men vor, Tonaufnahm­en sind mit Body-Cams zurzeit noch nicht erlaubt. Aber gerade bei Beleidigun­gen wären Tonmitschn­itte sinnvoll. Diesbezügl­ich gibt es Bestrebung­en, das Polizeiges­etz entspreche­nd zu ändern. Im vorliegend­en Fall reichten dann aber die Aussagen der Beamten aus, um den 40-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Blieb nur noch die Frage, wie er zu bestrafen ist. Darüber gingen die Meinungen auseinande­r.

In einem ersten Prozess um die Sache hatte das Amtsgerich­t den Angeklagte­n zu einer Geldstrafe von 550 Euro verurteilt. Doch damit war das Unrecht der Tat für die Anklagebeh­örde bei weitem nicht gesühnt. Sie hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dienstag forderte Staatsanwa­lt Torben Tölle, den Angeklagte­n zumindest zu einer Freiheitss­trafe zu verurteile­n. So kam es dann auch. Sechs Monate Haft auf Bewährung hieß am Ende das neue Urteil.

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