Polizisten beleidigt
9echs Monate Haft auf Bewährung für polizeibekannten Pöbler – Betrunken mit Rad unterwegs
Ein 40 Jahre alter Mann hat im volltrunkenen Zustand zwei Polizisten übelst sexistisch beleidigt. Das Landgericht verurteilte den Mann zu eine sechsmonatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Täter ist wegen seiner Pöbeleien bekannt
Der Mann gilt als streitsüchtig. Eine persönliche Entschuldigung nahmen die Polizeibeamten nicht an.
OLDENBURG – Wie hilfreich es wäre, wenn die Polizei mit den sogenannten Body-Cams (Körperkameras) nicht nur Film-, sondern auch Tonaufnahmen machen dürfte, beweist ein Fall, der am Dienstag vor dem Oldenburger Landgericht verhandelt wurde. Angeklagt wegen Trunkenheit im Verkehr und Beleidigungen war ein 40 Jahre alter Oldenburger.
Er war Anfang des vergangenen Jahres mit seinem Fahrrad volltrunken (Blutalkoholwert von 2,5 Promille) durch die Innenstadt gekurvt und von der Polizei kontrolliert worden. Der 40-Jährige gilt als streitsüchtig – vor allem dann, wenn er betrunken ist. Das wussten die eingesetzten Beamten auch, schließlich ist der Angeklagte für seine Ausfälle bestens bekannt. Den Polizisten kam damals zugute, dass gerade die Testphase mit den Body-Cams lief. Die Beamten waren mit den Kameras ausgestattet. Um mögliche körperliche Angriffe schon im Keim zu ersticken, erklärten die Beamten dem Angeklagten dann auch, dass sie nun die Kameras einschalten würden.
Offenkundig aus Angst vor den Filmaufnahmen hatte der 40-Jährige dann auch davon abgesehen, die Beamten anzugreifen. Er beleidigte sie aber aufs Übelste sexistisch und bezog bei den Beleidigungen auch die Ehefrauen der Beamten mit ein. Die Beleidigungen waren so heftig gewesen, dass die Beamten später eine Entschuldigung des Angeklagten nicht annahmen.
Von dem bösen Verhalten des Angeklagten lagen nur Filmaufnahmen vor, Tonaufnahmen sind mit Body-Cams zurzeit noch nicht erlaubt. Aber gerade bei Beleidigungen wären Tonmitschnitte sinnvoll. Diesbezüglich gibt es Bestrebungen, das Polizeigesetz entsprechend zu ändern. Im vorliegenden Fall reichten dann aber die Aussagen der Beamten aus, um den 40-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Blieb nur noch die Frage, wie er zu bestrafen ist. Darüber gingen die Meinungen auseinander.
In einem ersten Prozess um die Sache hatte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 550 Euro verurteilt. Doch damit war das Unrecht der Tat für die Anklagebehörde bei weitem nicht gesühnt. Sie hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dienstag forderte Staatsanwalt Torben Tölle, den Angeklagten zumindest zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. So kam es dann auch. Sechs Monate Haft auf Bewährung hieß am Ende das neue Urteil.