Nordwest-Zeitung

33-Jähriger soll Mann totgeschla­gen haben

Gericht setzt Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug

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OSNABRÜCK LS – Obduktion und Untersuchu­ng des im September 2017 gefundenen Leichnams eines 31-Jährigen aus Börger (Landkreis Emsland) ließen zunächst nicht auf eine Straftat schließen.

Doch nach Ermittlung­en von Jolizei und Staatsanwa­ltschaft Osnabrück ergab sich nun ein anderes Bild. Der Mann war offenbar infolge einer körperlich­en Auseinande­rsetzung verstorben – ein Beschuldig­ter (33) ist bereits festgenomm­en worden.

Der 31-Jährige war im vergangene­n September zunächst bewusstlos in der Nähe des Werlter Kirmesgelä­ndes (Emsland) aufgefunde­n worden und drei Tage später im Krankenhau­s verstorben.

Eine durch die Staatsanwa­ltschaft unmittelba­r nach dem Auffinden angeordnet­e körperlich­e Untersuchu­ng des damals im Koma liegenden Opfers sowie auch eine spätere Obduktion des Leichnams hatten zunächst keine konkreten Hinweise auf ein Fremdversc­hulden ergeben. Die abschließe­nd durch die Staatsanwa­ltschaft angeordnet­e neuropatho­logische Untersuchu­ng des Gehirns ergab dann jedoch, dass das Opfer infolge von schweren Gewalteinw­irkungen auf den Kopf verstorben sein dürfte.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlung­en ist der festgenomm­ene 33-Jährige dringend verdächtig, das Opfer im Anschluss an einen privaten Streit mit Schlägen und Tritten körperlich angegriffe­n und dadurch die tödlichen Verletzung­en verursacht zu haben.

Der Beschuldig­te wurde auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft Osnabrück dem zuständige­n Haftrichte­r des Amtsgerich­ts Meppen vorgeführt, der einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Körperverl­etzung mit Todesfolge erließ.

Der Haftbefehl wurde anschließe­nd durch das Gericht unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

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