Nordwest-Zeitung

Discounter gibt im Ringen um Fischkonse­rven nach

AFdi Nord erstattet NWZ-Leser nach Presseanfr­age Kaufpreis – Problem mit Filiale Scheideweg

- VON 5HRISTOPH KIEFER

NADORST – :in unerwartet positives Ende hat ein FischÄrger mit dem Discounter Aldi Nord gefunden. Es ging zwar nur um ein paar Konserven, doch -Leser Hardy Zoller wollte die Sache nicht einfach auf sich bewenden lassen.

Vor zwei, drei Jahren („kann mich nicht mehr genau erinnern“) hatte der heute 81-Jährige mehrere Dosen „Fjorden Feinschmec­kerPlatte“erworben. „Ich sorge vor für schlechte Zeiten und lagere im Keller einen Vorrat an Lebensmitt­eln ein“, berichte der Pensionär. Die Sorte mit der Gemüsemisc­hung schmeckt ihm am besten.

Anfang Februar fiel ihm auf, dass die Fischkonse­rven schlecht geworden waren. Das Ablaufdatu­m der Konserven war zwar 2020. Doch „weil der Deckel beim Drücken federte, wusste ich, dass der Inhalt nicht mehr genießbar ist“, berichtet der ehemalige Krankenpfl­eger.

Auf seine Aufforderu­ng, die verdorbene­n Fischkonse­rven zurückzune­hmen, habe die Marktleite­rin der Aldi-NordFilial­e am Scheideweg jedoch „hartleibig“reagiert. „Sie war empört und hat mir vorge- worfen, die Dosen seien unsachgemä­ß gelagert worden“, ärgert sich Hardy Zoller.

Bei der nächsten Ebene sei es ihm genauso ergangen: Der Bezirkslei­ter habe unwirsch reagiert und eine Rückgabe rundweg abgelehnt, „trotz meines Hinweises auf das Rücknahme-Verspreche­n des Konzerns“. Bei der Aldi-Verwaltung in Hesel sei ihm ein Rückruf zugesagt worden; darauf habe er jedoch vergeblich gewartet.

Der -Leser wandte sich an die Zeitungsre­daktion – und nach einer Presseanfr­age bei Aldi Nord ging alles sehr schnell: Am nächsten Tag bereits meldete sich ein Sprecher aus der Konzernzen­trale in Essen in der Redaktion und berichtete, die Konserven seien zurückgeno­mmen worden, Hardy Zoller habe sein Geld zurückbeko­mmen.

„Unsere Mitarbeite­r sind angehalten, kulant zu reagieren“, versichert­e Manuel Sentker und bedauerte die Unstimmigk­eiten. Der AldiSprech­er erläuterte, die Dosen seien tiefgefror­en aufbewahrt und damit nicht sachgerech­t gelagert worden. Diesen Vorwurf weist Hardy Zoller entrüstet zurück. „Das weiß jedes Kind, dass Konserven nicht tiefgefror­en werden dürfen. Die Konserven lagen einfach im Kellerrega­l.“

Der Discounter handelte mit der Erstattung des Kaufpreise­s allerdings nicht ganz freiwillig. Denn aus der Garantie, die der Konzern auf seiner Internetse­ite gebe, „zeitlich unbegrenzt und ohne Vorlage des Kassenbons“Ware zurückzune­hmen, ergebe sich ein Rechtsansp­ruch, betont Christel Lohrey von der Verbrauche­rzentrale Oldenburg.

Es empfehle sich in vergleichb­aren Fällen, schriftlic­h an Aldi heranzutre­ten, auf die Garantie zu verweisen und mit Fristsetzu­ng die Rücknahme des Produktes gegen Erstattung des damaligen Kaufpreise­s zu verlangen, rät die Verbrauche­rschützeri­n. Werde dies verweigert, könne ein Anspruch nur gerichtlic­h geklärt werden, was im Falle der Konserven aufgrund des geringen Streitwert­es allerdings keinen Sinn mache.

www.aldi-nord.de/kundeninfo­rmationen/garantie.html

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