Discounter gibt im Ringen um Fischkonserven nach
AFdi Nord erstattet NWZ-Leser nach Presseanfrage Kaufpreis – Problem mit Filiale Scheideweg
NADORST – :in unerwartet positives Ende hat ein FischÄrger mit dem Discounter Aldi Nord gefunden. Es ging zwar nur um ein paar Konserven, doch -Leser Hardy Zoller wollte die Sache nicht einfach auf sich bewenden lassen.
Vor zwei, drei Jahren („kann mich nicht mehr genau erinnern“) hatte der heute 81-Jährige mehrere Dosen „Fjorden FeinschmeckerPlatte“erworben. „Ich sorge vor für schlechte Zeiten und lagere im Keller einen Vorrat an Lebensmitteln ein“, berichte der Pensionär. Die Sorte mit der Gemüsemischung schmeckt ihm am besten.
Anfang Februar fiel ihm auf, dass die Fischkonserven schlecht geworden waren. Das Ablaufdatum der Konserven war zwar 2020. Doch „weil der Deckel beim Drücken federte, wusste ich, dass der Inhalt nicht mehr genießbar ist“, berichtet der ehemalige Krankenpfleger.
Auf seine Aufforderung, die verdorbenen Fischkonserven zurückzunehmen, habe die Marktleiterin der Aldi-NordFiliale am Scheideweg jedoch „hartleibig“reagiert. „Sie war empört und hat mir vorge- worfen, die Dosen seien unsachgemäß gelagert worden“, ärgert sich Hardy Zoller.
Bei der nächsten Ebene sei es ihm genauso ergangen: Der Bezirksleiter habe unwirsch reagiert und eine Rückgabe rundweg abgelehnt, „trotz meines Hinweises auf das Rücknahme-Versprechen des Konzerns“. Bei der Aldi-Verwaltung in Hesel sei ihm ein Rückruf zugesagt worden; darauf habe er jedoch vergeblich gewartet.
Der -Leser wandte sich an die Zeitungsredaktion – und nach einer Presseanfrage bei Aldi Nord ging alles sehr schnell: Am nächsten Tag bereits meldete sich ein Sprecher aus der Konzernzentrale in Essen in der Redaktion und berichtete, die Konserven seien zurückgenommen worden, Hardy Zoller habe sein Geld zurückbekommen.
„Unsere Mitarbeiter sind angehalten, kulant zu reagieren“, versicherte Manuel Sentker und bedauerte die Unstimmigkeiten. Der AldiSprecher erläuterte, die Dosen seien tiefgefroren aufbewahrt und damit nicht sachgerecht gelagert worden. Diesen Vorwurf weist Hardy Zoller entrüstet zurück. „Das weiß jedes Kind, dass Konserven nicht tiefgefroren werden dürfen. Die Konserven lagen einfach im Kellerregal.“
Der Discounter handelte mit der Erstattung des Kaufpreises allerdings nicht ganz freiwillig. Denn aus der Garantie, die der Konzern auf seiner Internetseite gebe, „zeitlich unbegrenzt und ohne Vorlage des Kassenbons“Ware zurückzunehmen, ergebe sich ein Rechtsanspruch, betont Christel Lohrey von der Verbraucherzentrale Oldenburg.
Es empfehle sich in vergleichbaren Fällen, schriftlich an Aldi heranzutreten, auf die Garantie zu verweisen und mit Fristsetzung die Rücknahme des Produktes gegen Erstattung des damaligen Kaufpreises zu verlangen, rät die Verbraucherschützerin. Werde dies verweigert, könne ein Anspruch nur gerichtlich geklärt werden, was im Falle der Konserven aufgrund des geringen Streitwertes allerdings keinen Sinn mache.
www.aldi-nord.de/kundeninformationen/garantie.html