VON DER HUBRAUMZUR ABGASSTEUER
Seit 1906 werden Kraftfahrzeuge in Deutschland besteuert. Mehrfach wurde das Gesetz novelliert.
Luxussteuer:
Seit ihrer Einführung als Luxussteuer auf Privatwagen im Jahr 1906 wurde immer wieder an der Kraftfahrzeugsteuer gedreht. Zunächst wurde auf Kraftfahrzeuge eine Luxussteuer erhoben. 1922 wurden erstmals auch gewerblich genutzte Fahrzeuge mit einer Kfz-Steuer belegt.
Reform 1928:
Seit dem 1. April 1928 wurden Autos und Motorräder sowie gewerblich genutzte Fahrzeuge, Omnibusse und Lastwagen besteuert. Ein PkwBesitzer eines Fahrzeugs mit einem Liter Hubraum musste 132 RM im Jahr bezahlen.
Schadstoff-Problematik:
Der deutliche Einstieg in die Begünstigung schadstoffarmer Personenwagen begann 1985 mit der befristeten Befreiung von Steuern. Damit sollten Umweltbelastungen vermindert werden. Die Reform ging einher mit einer komplizierten Bemessung, die etwa Erstzulassung, Antriebsart, Hubraum und Schadstoffstufen berücksichtigte. 1989 wurden Katalysatorautos befristet von der Steuer befreit, für eine Kat-Iachrüstung gab es Barzuschüsse vom Staat. Im Jahr danach wurden mit der deutschen Wiedervereinigung weitere Veränderungen fällig. 1994 wurden schließlich die Steuersätze für Dieselautos erhöht und deren Besitzern so Vorteile aus der Mineralölsteuer genommen.
Abgassteuer:
Im Jahr 1997 wurde die Kraftfahrzeugsteuer gründlich novelliert. Danach wurde nicht nur der Hubraum eines Autos, sondern auch der Schadstoffausstoß eines Personenwagens in besonderem Maße und differenziert berücksichtigt. Bei der Bemessung der Steuer spielten auch die Antriebsart - Benzin- oder Dieselmotor - eine wichtige Rolle. Iach den ab 1997 geltenden Sätzen und dem 2002 neu gefassten Gesetz wurden die Steuern für schadstoffarme Autos gesenkt. So genannte DreiLiter-Autos wurden bis maximal Ende 2005 sogar von der Steuer befreit, alle anderen stärker belastet.
Reform 2009:
Im Jahr 2009 ging die Zuständigkeit für die Kfz–Steuer von den Ländern auf den Bund über. Seither gilt eine schadstoffabhängige KfzSteuer (Sockelbetrag plus CO2 - Zuschlag). Der Zoll übernahm 2014 die Zuständigkeit.