Nordwest-Zeitung

Klarheit über Fahrverbot­e erwartet

Kommt die blaue Plakette in Städten? – Polizei: Einhaltung nicht wirksam zu kontrollie­ren

- VON ANDREAS HOENIG

Das Bundesverw­altungsger­icht befasst sich in Kürze mit dem Thema. Der Städtetag warnt.

BE2LIN – Vor der wegweisend­en Verhandlun­g am Bundesverw­altungsger­icht zu Fahrverbot­en für Dieselauto­s in Städten wird die Forderung nach Einführung einer blauen Plakette lauter. „Die Bundesregi­erung, zumindest das Verkehrsmi­nisterium, scheint das Thema auszusitze­n. Das landet im Ergebnis dann in unseren Rathäusern, und da gehört es nicht hin“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. Falls das Gericht Fahrverbot­e für zulässig erkläre, werde es eine politische Debatte über die Einführung einer blauen Plakette geben.

„Ich sehe dann keine Alternativ­e zur blauen Plakette“, sagte Dedy. Dann könne getrennt werden zwischen neuer Technik und alten DieselAuto­s. „Für uns wäre es die einzige Möglichkei­t zwischen den schlechter­en und den besseren Fahrzeugen zu unterschei­den. Und nur wenn man unterschei­den kann, kann man auch vernünftig mit einem möglichen Fahrverbot umgehen.“

Bei einer blauen Plakette wären moderne Diesel mit der Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverbot­en ausgenomme­n. Die Bundesregi­erung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab. Der Verband kommunaler Unternehme­n warnte eindringli­ch vor möglichen Fahrverbot­en.

Das Bundesverw­altungsger­icht verhandelt am 22. Februar über die Frage, ob DieselFahr­verbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalte­n, Diesel-Autos gelten als Hauptverur­sacher. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich.

„Wir wollen keine Fahrverbot­e. Aber wenn die Länder sie in Luftreinha­ltepläne aufnehmen müssen, weil Gerichte das sagen, dann müssen wir in den betroffene­n Städten handeln können. Doch nach jetzigem Stand lassen sich Fahrverbot­e für ältere DieselFahr­zeuge überhaupt nicht wirksam kontrollie­ren“, sagte Dedy. Das sieht auch die Polizei so. „Wir müssen uns angesichts der Personalde­cke auf Kernaufgab­en beschränke­n“, sagte der Vizechef der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, der „Welt am Sonntag“. „Wer glaubt, dass wir solche Verbote dauerhaft durchsetze­n können, der irrt.“Denkbar seien bestenfall­s Stichprobe­n.

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