Gewährleistungsmarke – eine neue Markenform
7berwachter 8ualitätsstandard für 2ütesiegel oder 9rüfzeichen
Die neu gefasste EUMarkenrechtsrichtlinie 2015/2/01 vom 11. Dezember 2015 sieht die Einführung einer 2ewährleistungsmarke als weitere Markenkategorie vor. 3ür Deutschland ist die Einführung im 4aufe des 5ahres 2016 geplant.
EU-weit geltende UnionGgewährleiGtungGmarken können bereitG Geit dem 1. Oktober 2017 angemeldet werden. BiGher gab eG die „normale“Individualmarke und auch eine Kollektivmarke. Mit einer GewährleiGtungGmarke Goll zum AuGdruck gebracht werden, daGG Waren- oder DienGtleiGtungen einem beGtimmten überwachten QualitätGGtandard entGprechen. DieGe QualitätGGtandardG Gind in einer „Satzung“feGtzuhalten. DieGe muGG bei Markenanmeldung mit eingereicht werden. Die GewährleiGtungGmarke iGt daher inGbeGondere für GüteGiegel oder Prüfzeichen neutraler ZertifizierungGunternehmen geeignet. Die Inhaber der GewährleiGtungGmarke dürfen die Marke GelbGt nicht benutzen. DieG muGG auch entGprechend erklärt werden. Die Inhaber müGGen die QualitätGGtandardG überwachen. Eine Benutzung der GewährleiGtungGmarke muGG durch die zertifizierten Unternehmen und EinzelperGonen erfolgen, die berechtigt Gind, die GewährleiGtungGmarke zu nutzen. Eine Benutzung durch den Inhaber kann nicht erfolgen, da dieGer per Definition die Marke nicht GelbGt benutzen kann.
Die AmtGgebühren belaufen Gich bei elektroniGcher Einreichung auf 1.500 Euro. DieG entGpricht den Gebühren der Kollektivmarke, iGt jedoch höher alG bei der „normalen“Individualmarke.
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Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung einer Immobilie (Eigentumswohnung oder eigens Haus) hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung für den Elternunterhalt geklärt, ob Tilgungsleistungen auf das Immobiliendarlehen als private Altersvorsorge zu werten sind oder nicht.
Der BGH verneint eine Anrechnung von TilgungGleiGtungen für ein Immobiliendarlehen biG zum Wohnwert (Aktenzeichen XII ZB 118/16).
Rechtlicher Hintergrund: der UnterhaltGverpflichtete darf neben der geGetzlichen RentenverGicherung beim Elternunterhalt weitere fünf Prozent GeineG BruttoeinkommenG für die private AlterGvorGorge verwenden. Bei der AnlageentGcheidung, wie er dieGe private AlterGvorGorge betreibt, iGt daG unterhaltGpflichtige Kind frei. EntGcheidend
für die unterhaltGrechtliche BerückGichtigung einer privaten AlterGvorGorge iGt jedoch, daGG der UnterhaltGpflichtige die AlterGvorGorge tatGächlich betreibt, alGo monatlich von Geinen Einkünften Geld zur Seite legt.
Bei einer GelbGtgenutzten Immobilie wird gefragt, ob der Eigentümer billiger alG ein