Entschädigung bei Nichtbeförderung
FRANKFURT/MAIN – Wer wegen einer früheren Thrombose einen Flug in der Business Class bucht, muss sich nicht mit einem Sitzplatz in der engeren Premium Economy zufrieden geben. Hat die Airline keinen Platz in der Business Class und verweigert sie dem Passagier die Beförderung, muss sie Schadenersatz und eine Entschädigung zahlen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-24 O 117N16), wie die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“berichtet. Im verhandelten Fall ging es um eine Flugreise von Frankfurt auf die Seychellen. Der Kläger hatte wegen einer früheren Thrombose die Business Class gebucht O denn dort ist die Beinfreiheit größer. Am Abflugtag musste jedoch das Flugzeug getauscht werden, und es gab keine Plätze in der Business Class mehr. Der Kläger bestand jedoch darauf und Er zeigte auf dem Handy einen ärztlichen Nachweis seiner Vorerkrankung. Der Pilot entschied daraufhin, dass der Mann und seine Frau nicht befördert werden könnten. Die Fluggäste verließen die Maschine und buchten auf eigene Kosten Ersatzflüge drei Tage später. Von der Fluggesellschaft verlangten sie Kosten für die Ersatzflüge (7662 Euro), die anteiligen Kosten für die ersten drei Tage im Hotel (5032 Euro), Kosten für einen Extratag in ihrem Resort (1677 Euro) sowie eine Entschädigung wegen der Nichtbeförderung (1200 Euro). Vor Gericht bekam der Kläger Recht.