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Der Fahrer eines Linienbusses ist nach einem Gerichtsurteil nicht automatisch für den Sturz eines schwerbehinderten Fahrgastes haftbar zu machen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, die Klage einer gehbehinderten Frau abzulehnen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts trägt die Frau eine Mitschuld an dem Unfall. Denn sie habe keinen freien Sitzplatz im Einstiegsbereich besetzt und sich beim Anfahren nicht genügend festgehalten (Az.: 11 U 57/17).