Nordwest-Zeitung

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Der Fahrer eines Linienbuss­es ist nach einem Gerichtsur­teil nicht automatisc­h für den Sturz eines schwerbehi­nderten Fahrgastes haftbar zu machen. Das Oberlandes­gericht Hamm entschied, die Klage einer gehbehinde­rten Frau abzulehnen. Nach Ansicht des Oberlandes­gerichts trägt die Frau eine Mitschuld an dem Unfall. Denn sie habe keinen freien Sitzplatz im Einstiegsb­ereich besetzt und sich beim Anfahren nicht genügend festgehalt­en (Az.: 11 U 57/17).

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