Neutralitäts-Pflicht
Okay, ich gebe es zu: Ich finde Tattoos hässlich. Bin ich deshalb ein Spießer? Oder darf ich auch für mich jene Toleranz in Anspruch nehmen, wie es Körperkult-Anhänger selbstverständlich für sich tun?
Mich überzeugen weder ästhetische noch sonstige Argumente, warum Leute zuhauf in Piercing- und TattooStudios laufen müssen, um sich mit Haut-Graffiti malträtieren zu lassen. Dass Tätowierungen in manchen Regionen der Welt dem ethnischen oder religiösen Selbstverständnis der dort lebenden Menschen entsprechen, hat mit diesem Modetrend rein gar nichts zu tun.
Dass sich hinter Tätowierungen oftmals gewaltverherrlichende, diskriminierende oder sogar Hass-Botschaf- ten gegen andere ethnische Gruppen verbergen – wenn sie nicht sogar offen gezeigt werden – macht den TattooKult nicht besser.
Warum sollte also Polizistinnen und Polizisten erlaubt werden, sich auf sichtbaren Körperteilen mit ihren – ganz privaten (!) – Überzeugungen und Vorlieben auszutoben? Polizei tritt dem Bürger als Vertreter der Staatsgewalt gegenüber und eben nicht als Privatmann oder -frau. Wecken Tattoos beim Gegenüber Ressentiments, tangieren solche Emotionen auch das Verhältnis zwischen Staatsrepräsentant auf der einen und Bürger auf der anderen Seite. Polizeibeamte sind aber zunächst an erster Stelle zur Neutralität verpflichtet – auch im Erscheinungsbild. @ Den Autor erreichen Sie unter Reichenbachs@infoautor.de