Dienstherr müsste Tattoos prüfen
Betrifft: „Debatte um TattooVerbot – Polizei: Strenge Regeln im Land – Polizeipräsident Kühme empfiehlt Zurückhaltung“, Titelseite, 24. April
Natürlich ist es jedermann unbenommen, sich umzubringen oder seine Gesundheit zu schädigen. Das ist bei Tattoos der Fall oder zumindest zu befürchten. Aus diesem Grunde muss dem Dienstherrn wegen möglicherweise höherer Behandlungskosten seiner Bediensteten daran gelegen sein, Gesundheitsschäden und höhere Behandlungskosten zu vermeiden. Sowohl Ohrlöcher am Ohrläppchen, zum Beispiel Narben sind somit Störfelder, die durch Ohrringe verschiedener Metalle zusätzlich einen Dauerreiz auf die Kopfregion auslösen. (...) Schulmedizinisch haben die Forschungen von Prof. Dr. Pischinger mit seinem sogenannten Stichphänomen nachgewiesen, wie Stiche in die Haut sekundenschnell überall im Körper über den Zwischenzellraum nachgewiesen werden konnten. Therapeutisch wird diese Situation nicht nur von der Akupunktur, sondern auch mit anderen Therapieverfahren zum Wohle des Gesundwerdens eingesetzt. Allerdings werden mit Piercing und „Tattoo-Nadeln“krankmachende Reize gesetzt, die bis hin zu Leberschäden reichen können. Fazit: Tattoos sind im öffentlichen Dienst keine Geschmacksfrage, sondern müssten vor Genehmigung durch den Dienstherrn erst eingehend schulmedizinisch, also evidenzbasiert, geprüft werden.
Gerhard Bruns