Shido-Album zu Unrecht auf Index
Umstrittene Platte „Sonny Blac>? >@nnte wieder an Minderjährige ver>auft werden
Weil eines seiner Alben als jugendgefährdend eingestuft wurde, ist Rapper Bushido erneut vor Gericht gezogen. Diesmal mit Erfolg.
MÜNSTER Das umstrittene Album „Sonny Black“des Rappers Bushido ist nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft worden. Wird das Urteil rechtskräftig, dürfte das Album wieder an Minderjährige verkauft werden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die „Sonny Black“2015 auf den entspreDass chenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden die Richter am Mittwoch. Der 39-jährige Rapper selbst war bei der Verhandlung nicht anwesend.
das Gericht am Ende weniger über die Gefährlichkeit brachialer Textzeilen für Jugendliche einerseits und den Kunstgehalt des oft brutal überzeichneten Gangsta-RapGenres andererseits entschied, lag dabei ausgerechnet auch an durchaus umstrittenen Rap-Kollegen. Die Echo-Gewinner Farid Bang und Kollegah, die wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Kritik gerieten, sind ebenfalls auf „Sonny Black“zu hören. Doch statt sie um Stellungnahme zu bitten, hatte die Bundesprüfstelle Bushido als Haupturheber lediglich lapidar „anheimgestellt“, Namen und Anschriften der Mitwirkenden zu nennen. Dadurch, dass die Bundesprüfstelle sich an dieser Stelle nicht mehr Mühe gemacht hat, ist nun aus Sicht der Münsteraner Richter die gesamte Indizierung der Platte rechtswidrig. „Eine schlichte Abfrage bei der Gema hätte gereicht, um alle bürgerlichen Namen in kürzester Zeit zu ermitteln“, so der Richter.
Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung zuvor damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Bushidos Anwälte setzen dem entgegen, die Jugendlichen seien heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt. Es fehlten zudem bis heute Nachweise für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap. Vielmehr deutete sich an, dass das Genre auch eine identitätsstiftende Wirkung habe und so den jungen Hörern Halt geben könne. Sein Mandant sehe sich in seinem Recht auf Kunstfreiheit verletzt, trug Anwalt Heiner Bindhardt vor. Dabei sei der Sinn einer Indizierung in der heutigen Zeit nur noch schwer nachvollziehbar. Schließlich seien die Songs für Jugendliche jederzeit im Internet verfügbar.
Mit ihrer Entscheidung von Mittwoch kippten die Richter des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts die Entscheidung aus der Vorinstanz. Die Revision am Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
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