Nordwest-Zeitung

Shido-Album zu Unrecht auf Index

Umstritten­e Platte „Sonny Blac>? >@nnte wieder an Minderjähr­ige ver>auft werden

- VON FLORENTINE DAME

Weil eines seiner Alben als jugendgefä­hrdend eingestuft wurde, ist Rapper Bushido erneut vor Gericht gezogen. Diesmal mit Erfolg.

MÜNSTER Das umstritten­e Album „Sonny Black“des Rappers Bushido ist nach einem Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster zu Unrecht als jugendgefä­hrdend eingestuft worden. Wird das Urteil rechtskräf­tig, dürfte das Album wieder an Minderjähr­ige verkauft werden. Die Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien, die „Sonny Black“2015 auf den entspreDas­s chenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschu­tz und Kunstfreih­eit abgewogen, entschiede­n die Richter am Mittwoch. Der 39-jährige Rapper selbst war bei der Verhandlun­g nicht anwesend.

das Gericht am Ende weniger über die Gefährlich­keit brachialer Textzeilen für Jugendlich­e einerseits und den Kunstgehal­t des oft brutal überzeichn­eten Gangsta-RapGenres anderersei­ts entschied, lag dabei ausgerechn­et auch an durchaus umstritten­en Rap-Kollegen. Die Echo-Gewinner Farid Bang und Kollegah, die wegen Antisemiti­smus-Vorwürfen in die Kritik gerieten, sind ebenfalls auf „Sonny Black“zu hören. Doch statt sie um Stellungna­hme zu bitten, hatte die Bundesprüf­stelle Bushido als Haupturheb­er lediglich lapidar „anheimgest­ellt“, Namen und Anschrifte­n der Mitwirkend­en zu nennen. Dadurch, dass die Bundesprüf­stelle sich an dieser Stelle nicht mehr Mühe gemacht hat, ist nun aus Sicht der Münsterane­r Richter die gesamte Indizierun­g der Platte rechtswidr­ig. „Eine schlichte Abfrage bei der Gema hätte gereicht, um alle bürgerlich­en Namen in kürzester Zeit zu ermitteln“, so der Richter.

Die Bundesprüf­stelle hatte die Indizierun­g zuvor damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein kriminelle­r Lebensstil verherrlic­ht würden. Zudem seien viele Textpassag­en frauen- und homosexuel­lenfeindli­ch. Bushidos Anwälte setzen dem entgegen, die Jugendlich­en seien heutzutage wirklichke­itsnäheren Darstellun­gen von Gewalt und Sex ausgesetzt. Es fehlten zudem bis heute Nachweise für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap. Vielmehr deutete sich an, dass das Genre auch eine identitäts­stiftende Wirkung habe und so den jungen Hörern Halt geben könne. Sein Mandant sehe sich in seinem Recht auf Kunstfreih­eit verletzt, trug Anwalt Heiner Bindhardt vor. Dabei sei der Sinn einer Indizierun­g in der heutigen Zeit nur noch schwer nachvollzi­ehbar. Schließlic­h seien die Songs für Jugendlich­e jederzeit im Internet verfügbar.

Mit ihrer Entscheidu­ng von Mittwoch kippten die Richter des nordrhein-westfälisc­hen Oberverwal­tungsgeric­hts die Entscheidu­ng aus der Vorinstanz. Die Revision am Bundesverw­altungsger­icht ließen die Richter zu.

M(31)

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DPA-BILD: HOCHMUTH Verlobt: Model Barbara Meier
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DPA-BILD: VON JUTRCZENKA Umstritten: Rapper Bushido

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