Kind missbraucht: Soldat muss in Haft
Bunge Aber Bahre drangsaliert
FREIBURG/DPA Im deutschlandweit Aufsehen erregenden Fall eines vielfach missbrauchten Jungen im Raum Freiburg ist ein Bundeswehrsoldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzensgeld an das Kind an, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Auf Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage gefordert hatten, verzichtete das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).
Der Soldat hat gestanden, den Jungen im vergangenen Jahr zweimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabeigewesen. Auch sie missbrauchten das Kind, wie das Gericht feststellte. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergeleitet. Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauchsfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgericht einen 41-Jährigen deutschen Gelegenheitsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdächtige, jeder ist einzeln angeklagt.
Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefährte (39) sollen dafür verantwortlich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg. Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwältin zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger vier Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungsverwahrung und 12 500 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.