Nordwest-Zeitung

Kind missbrauch­t: Soldat muss in Haft

Bunge Aber Bahre drangsalie­rt

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FREIBURG/DPA Im deutschlan­dweit Aufsehen erregenden Fall eines vielfach missbrauch­ten Jungen im Raum Freiburg ist ein Bundeswehr­soldat zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgerich­t am Mittwoch die Zahlung von 12 500 Euro Schmerzens­geld an das Kind an, ein heute neun Jahre alter Junge aus Staufen. Auf Sicherungs­verwahrung, wie sie die Staatsanwa­ltschaft und die Vertreteri­n der Nebenklage gefordert hatten, verzichtet­e das Gericht. Es fehle die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin zur Begründung (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Der Soldat hat gestanden, den Jungen im vergangene­n Jahr zweimal vergewalti­gt und dafür Geld gezahlt zu haben. Die Mutter des Jungen und der Stiefvater, alles Deutsche, seien dabeigewes­en. Auch sie missbrauch­ten das Kind, wie das Gericht feststellt­e. Die Taten wurden gefilmt und die Filme an andere weitergele­itet. Es ist das zweite Urteil in dem Missbrauch­sfall, der vor vier Monaten bekannt wurde. Vor einem Monat hatte das Freiburger Landgerich­t einen 41-Jährigen deutschen Gelegenhei­tsarbeiter zu zehn Jahren Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt. Weitere Prozesse folgen. Insgesamt gibt es acht Tatverdäch­tige, jeder ist einzeln angeklagt.

Der Junge war mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefä­hrte (39) sollen dafür verantwort­lich sein. Der Prozess gegen sie beginnt am 11. Juni in Freiburg. Im Prozess gegen den Soldaten hatte die Staatsanwä­ltin zwölf Jahre Haft und anschließe­nde Sicherungs­verwahrung gefordert, der Verteidige­r vier Jahre Haft ohne Sicherungs­verwahrung. Die Anwältin der Nebenklage, die das Opfer vertritt, plädierte auf elf Jahre Gefängnis, Sicherungs­verwahrung und 12 500 Euro Schmerzens­geld.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die am Prozess Beteiligte­n haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

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