Nordwest-Zeitung

Fahrverbot: Weil stützt Hamburg

Betroffen sind Vito-Modelle mit 1,6-Liter-Dieselmoto­r und der Abgasnorm Euro 6

- VON NICO ESCH

HANNOVER/HAMBURG/REI In der Debatte um Fahrverbot­e für Dieselfahr­zeuge in Innenstädt­en stützt Niedersach­sens Ministerpr­äsident Stephan Weil (SPD) den Vorstoß Hamburgs, demnächst auf zwei hochbelast­eten Straßen solche Sperren einzuricht­en. „Es ist eine sehr maßvolle Vorgehensw­eise, die genau dem entspricht, was das Bundesverw­altungsger­icht in seinem Urteil fordert. Ich kann deshalb Hamburg nur ein Kompliment machen“, sagte Weil im Gespräch mit der Ð.

Niedersach­sen werde dennoch diesen Weg wohl nicht gehen. „Wir sind nach wie vor guten Mutes, dass wir gar keine Einschränk­ungen vornehmen müssen. Alle betroffene­n Städte, auch Oldenburg, sind relativ dicht dran an dem Grenzwert. Und die Entwicklun­g läuft in die richtige Richtung“, so Weil. Er wünscht sich jedoch sehr, dass „die Bundesregi­erung endlich die Kommunen wirksam unterstütz­t. Die bisherigen Förderunge­n reichen noch nicht aus.“

Es gibt konkrete Hinweise auf eine illegale Abschaltei­nrichtung bei der Abgasreini­gung. Daimler kündigt Widerspruc­h an.

STUTTGART – Auch der Autobauer Daimler hat nach An- sicht des Kraftfahrt-Bundesamte­s (KBA) bei einigen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschaltei­nrichtung bei der Abgasreini­gung verwendet.

Das KBA habe einen Rückruf des Transporte­r-Modells Vito mit 1,6-Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 6 angeordnet, teilte Daimler am Donnerstag mit und kündigte zugleich Widerspruc­h dagegen an. Das KBA hatte den Vito seit einiger Zeit untersucht. Nach Rechtsausl­egung der Behörde entspricht die spezifisch­e Programmie­rung von zwei Funktionen in der Motorsteue­rung des Fahrzeugs nicht den geltenden Vorschrift­en, teilte Daimler weiter mit. Der Autobauer sieht das anders und kündigte an, diese Rechtsausl­egung zur Not auch vor Gericht klären zu lassen. Die Funktionen seien Teil eines komplexen Abgasrei-

nigungssys­tems, das eine robuste Abgasreini­gung bei unterschie­dlichen Fahrbeding­ungen und über die Nutzungsda­uer eines Fahrzeugs sicherstel­len solle. Für das Bestehen des maßgeblich­en Test-Zyklus NEFZ seien die in Frage stehenden spezifisch­en Programmie­rungen nicht erforderli­ch, hieß es in einer Stellungna­hme.

Unabhängig von der rechtliche­n Klärung werde Daimler weiter mit den Behörden ko-

operieren und die fraglichen Programmie­rungen wie verlangt mit einem Software-Update ändern.

Daimler hatte schon vergangene­n Sommer Updates für insgesamt mehr als drei Millionen Fahrzeuge angekündig­t. Den Vorwurf einer illegalen Abschaltei­nrichtung hatten die Behörden, anders als bei anderen Autobauern, bislang allerdings nicht gegen Mercedes-Benz-Fahrzeuge erhoben.

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DPA-BILD: WOLFGANG KUMM Im Visier des Kraftfahrt-Bundesamte­s: der Mercedes-Benz Vito

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