Nordwest-Zeitung

Problemati­sch

- VON HERMANN GRÖBLINGHO­FF

Ei Folitische­n Tagesgesch­äft gilt eines als sicher: Kommt es zu einer schweren Terror-Attacke, ist der Ruf nach einer Verschärfu­ng der Gesetze nicht weit. In Bayern hat es diesen traurigen Anlass aktuell glückliche­rweise nicht gegeben, dennoch packt die Landesregi­erung ein Polizeiges­etz auf den Tisch, das es in sich hat.

Problemati­sch ist vor allem die Absenkung der Eingriffss­chwelle für die Polizei im Süden der Republik. Schon bei einer „drohenden“Gefahr – nicht erst bei einer „konkreten“– erhalten die Beamten künftig wesentlich mehr Befugnisse. Und genau hier stellt sich die Frage: Was ist eine drohende Gefahr? Wenn sich sogar Juristen über die Auslegung dieses Begriffs streiten, zeigt das, dass dieser Punkt viel zu unbestimmt gefasst wurde. Und wenn sogar aus hohen Polizeikre­isen Kritik an dieser Regelung zu vernehmen ist, sollte man als Bürger eines freiheitli­chen Rechtsstaa­ts aufhorchen.

Um eines klarzustel­len: Natürlich muss die Polizei bei der Verbrechen­sbekämpfun­g mit allen notwendige­n Mitteln ausgestatt­et werden. Es mag auch sein, dass die bayerische Polizei verantwort­lich mit ihren neuen Möglichkei­ten umgeht. Doch Gesetze sind auch immer der Gefahr ausgesetzt, von nicht ganz so demokratis­chen Regierunge­n missbrauch­t zu werden.

Beispiel gefällig? In der Türkei sitzen viele Unschuldig­e aufgrund fragwürdig­er Paragrafen hinter Gitter. Dem vorzubeuge­n, dass das nicht auch in Deutschlan­d passieren kann, muss unser oberstes Anliegen sein.

@ Den Autor erreichen Sie unter Groeblingh­off@infoautor.de

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