Problematisch
Ei Folitischen Tagesgeschäft gilt eines als sicher: Kommt es zu einer schweren Terror-Attacke, ist der Ruf nach einer Verschärfung der Gesetze nicht weit. In Bayern hat es diesen traurigen Anlass aktuell glücklicherweise nicht gegeben, dennoch packt die Landesregierung ein Polizeigesetz auf den Tisch, das es in sich hat.
Problematisch ist vor allem die Absenkung der Eingriffsschwelle für die Polizei im Süden der Republik. Schon bei einer „drohenden“Gefahr – nicht erst bei einer „konkreten“– erhalten die Beamten künftig wesentlich mehr Befugnisse. Und genau hier stellt sich die Frage: Was ist eine drohende Gefahr? Wenn sich sogar Juristen über die Auslegung dieses Begriffs streiten, zeigt das, dass dieser Punkt viel zu unbestimmt gefasst wurde. Und wenn sogar aus hohen Polizeikreisen Kritik an dieser Regelung zu vernehmen ist, sollte man als Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaats aufhorchen.
Um eines klarzustellen: Natürlich muss die Polizei bei der Verbrechensbekämpfung mit allen notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Es mag auch sein, dass die bayerische Polizei verantwortlich mit ihren neuen Möglichkeiten umgeht. Doch Gesetze sind auch immer der Gefahr ausgesetzt, von nicht ganz so demokratischen Regierungen missbraucht zu werden.
Beispiel gefällig? In der Türkei sitzen viele Unschuldige aufgrund fragwürdiger Paragrafen hinter Gitter. Dem vorzubeugen, dass das nicht auch in Deutschland passieren kann, muss unser oberstes Anliegen sein.
@ Den Autor erreichen Sie unter Groeblinghoff@infoautor.de