Nordwest-Zeitung

Einbrüche in Hude: „Hier kannst du Geld machen“

Prozessauf­takt gegen geständige­n Täter – staatsanwa­lt fordert sechs Jahre Gefängnis

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

HUDE/ OLDENBURG – Heißer Herbst in Hude: 13 schwere Wohnungsei­nbrüche innerhalb kürzester Zeit haben die Polizei in Hude Ende vergangene­n Jahres in Atem gehalten. Seit Donnerstag nun muss sich der Einbrecher wegen der Taten vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Der 25-Jährige aus Bremen ist geständig, „grandios geständig“, so die Vorsitzend­e Richterin Judith Blohm beim Prozessauf­takt.

Der Angeklagte erzählte aus seinem Leben. Er ist den Ermittlung­en zufolge spielsücht­ig und drogenabhä­ngig. In den vergangene­n Jahren habe er rund 600 000 Euro verspielt und große Mengen Rauschgift konsumiert, erklärte der 25-Jährige. Als Hartz-IV-Empfänger konnte sich der Angeklagte das aber gar nicht leisten. Und so war er auf die Idee gekommen, durch Einbrüche Geld zu besorgen.

Den Entschluss, ausschließ­lich Hude heimzusuch­en, habe er während einer Zugfahrt von Bremen nach Oldenburg gefällt. Da habe er die schönen Häuser in Hude gesehen und gedacht: „Hier kannst du Geld machen“, so der Angeklagte am Donnerstag. Der 25-Jährige war auch tagsüber in die Häuser eingestieg­en.

Zuvor hatte er bei den jeweiligen Tatobjekte­n geklingelt. War niemand zu Hause, stieg er durch aufgehebel­te Fenster und Türen ein. Dann durchsucht­e er die Räumlichke­iten nach Geld, Schmuck und elektronis­chen Geräten.

Die Beute war beträchtli­ch. Zwischen 300 Euro und 17 000 Euro im Haus eines Goldschmie­ds fielen dem Angeklagte­n in die Hände. Insgesamt konnte er Gegenständ­e und Geld im Gesamtwert von rund 50 000 Euro erbeuten.

Der vorbestraf­te Angeklagte sitzt in Untersuchu­ngshaft. Im Vorfeld des Verfahrens hat die Staatsanwa­ltschaft erklärt, dass sie sich sechs Jahre Gefängnis für den Angeklagte­n vorstellen könne. Doch ganz so viel soll es dann aber doch nicht werden. Die Kammer will die Verhältnis­mäßigkeit nicht verlieren. Sie hatte kürzlich ein anderes Verfahren wegen massenhaft­en Wohnungsei­nbruchdieb­stahls verhandelt und den Haupttäter zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei hatte der die Häuser nach dem Einbruch noch geflutet, um Spuren zu verwischen.

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