ZA LEN UND AKTEN RUND UM D E ALTENP LEGEAU LDUNG
In öffentlichen
Einrichtungen werden Auszubildende nach Tarif bezahlt, in kirchlichen in der Regel auch. Auszubildende im 1. Lehrjahr verdienen dann monatlich brutto 1041 Euro, im
2. Jahr 1102 Euro und im
3. Jahr 1203 Euro.
Im Nordwesten
sind laut niedersächsischem Kultusministerium 2204 Auszubildende in der Altenpflege, 1770 davon sind Frauen.
Aufgrund des
drohenden Fachkräftemangels hat Niedersachsen laut dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einiges unternommen: Es gibt kein Schulgeld mehr, die ambulante Pflege auf dem Land wird gefördert, Arbeitgeberverbände erarbeiten zusammen mit ver.di einen landesweiten „Tarifvertrag Soziales“und die Pflegekammer als Vertretung für Pflegefachkräfte eingerichtet.
2020
wird die Pflegeausbildung umgestellt:
In den
ersten zwei Jahren durchlaufen alle eine allgemeine Ausbildung. Im dritten Jahr können sich die Auszubildenden auf die Altenoder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisieren, oder die allgemeine Ausbildung weitermachen.
Mit der Reform
gilt die Schulgeldfreiheit deutschlandweit. Außerdem haben Auszubildende einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Arbeitsagenturen
und Jobcenter übernehmen die Lehrgangskosten bei Umschulungen.
Als Ergänzung
wird es ein mindestens drei Jahre dauerndes berufsqualifizierendes Pflegestudium geben. Absolventen sind Pflegefachfrau oder Pflegefachmann und können direkt in der Pflege arbeiten.