Schutzgemeinschaft: Jetzt sofort handeln
Kommunen an der Küste fordern verbessertes Einsatzkonzept des Havariekommandos
Der Fall „Glory Amsterdam“ist mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Kapitän nicht vorbei. Experten fordern weitere Konsequenzen.
IM NORDWE<TEN Der juristische Laie staunt. Strafbare Gefährdung des Schiffverkehrs war dem Kapitän der „Glory Amsterdam“vorgeworfen worden, weil er Ende Oktober eine Rettung seines 225-Meter-Frachters aus Seenot verhindert habe.
Jetzt stellte die Staatsanwaltschaft Oldenburg zwar fest, dass es Merkwürdigkeiten – unter anderem eine durchschnittene Rettungsleine – gegeben habe. Da jedoch die Besatzungsmitglieder das Durchtrennen der Leine in den Vernehmungen bestritten hätten, liege kein „hinreichender Tatverdacht gegen den Kapitän oder ein sonstiges Besatzungsmitglied in Hinblick auf eine strafbare Gefährdung des Schiffverkehrs vor“.
Ungeahndet bleibt auch, dass auf der mit chinesischer Besatzung fahrenden „Glory Amsterdam“eine Schleppverbindung nicht an den dafür vorgesehenen Heck-Pollern befestigt wurde, sondern an einem Steuerbord-Poller, der lediglich für das Festmachen im Hafen geeignet ist und der nach kurzer Zeit des Schleppens aus dem Schiffsdeck herausgerissen wurde.
Während die Laien über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft staunen, nehmen die Experten die Verfahrenseinstellung zur Kenntnis und wenden sich den grundlegenden Fragen nach der Havarie des unbeladenen Massengutfrachters zu. Im Zentrum steht die Tatsache, dass es am 29. Oktober 2017 nicht gelungen ist, bei Sturm unter-
halb der Orkanstärke ein leeres 225-Meter-Schiff – deutlich kleiner als die wirklich großen Tanker- oder Containerriesen – vor dem Stranden zu retten. Der Frachter war morgens zwischen fünf und sechs Uhr bei Helgoland trotz zweier ausgebrachter Anker ins Treiben geraten und am Abend vor der ostfriesischen Insel Langeoog gestrandet.
Im Zentrum der Expertenfragen steht in diesem Zusammenhang das Havariekommando in Cuxhaven. So fordert die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, ein Zusammenschluss von Kommunen, Landkreisen und Umweltverbänden, dass das Einsatzkonzept des Havariekommandos schnellstens veröffentlicht und gegebenenfalls verbessert wird.
Eine Mindestmaßnahme sei, dass künftig unverzüglich ein Lotse oder ein Koordinator des Havariekommandos auf ein hilflos treibendes Schiff gebracht werde. Dann könne es weder zu Kommunikationsproblemen noch zu nicht angemessenem Verhalten
der Besatzung im Havariefall kommen.
Auch Frieslands Landrat Sven Ambrosy (SPD) unterstrich gegenüber der Ð, dass nun das Havariekommando gefragt sei: „Wir erwarten, dass unverzüglich die nötigen Schlüsse aus der Havarie gezogen werden. Was kann man besser tun? Wo stimmen die
Einsatzpläne nicht?“In diesem Zusammenhang mahnt Ambrosy auch eine intensive Kommunikation zwischen den Akteuren auf See und den zuständigen Stellen an Land an. Schließlich müssten sich die Landkreise und Kommunen auf mögliche katastrophale Folgen einstellen, falls es zu einer Schiffsstrandung
komme.
Dass es bei der Havarie der „Glory Amsterdam“keine gravierenden Folgeschäden gab, ist nach Expertenmeinung sowohl dem Schlick-Untergrund als auch dem Doppelhüllen-Rumpf des Schiffes zu verdanken. Grundsätzlich gilt: Zur Strandung darf es auf keinen Fall kommen.