Nordwest-Zeitung

Alles Motor, oder was?

Experte erklärt Unterschie­d zwischen Pedelec und E-Bike

- VON ELLEN KRANZ

Immer häufiger tauchen sie im ;traßenverk­ehr auf: Räder mit Elektroant­rieb. Doch was sind die Rechte und Pflichten der Fahrer?

OLDENB=;G Ein Pedelec-Fahrer rast mit knapp 50 km/h auf der Alexanders­traße in Oldenburg – und wird von der Polizei gestoppt. So geschehen am vergangene­n Donnerstag. Vermutlich hat der Mann sein Fahrzeug manipulier­t. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz und Fahrens ohne Fahrerlaub­nis.

Doch was genau sind Pedelecs? Was unterschei­det sie von E-Bikes? Und welche Regeln und Pflichten müssen Fahrradfah­rer beachten? Der Polizeihau­ptkommissa­r Bernhard Stegemann, Verkehrsex­perte bei der Polizeiins­pektion Ammerland/OldenburgS­tadt, informiert.

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„Bereits der Name Pedelec erinnert an die Pedale“, sagt Stegemann. „Es handelt sich um ein Fahrrad mit elektronis­cher Tretunters­tützung. Dabei wird der Elektroant­rieb einzig und allein durch die Tretbewegu­ng aktiviert.“Bei E-Bikes besteht indes keine Koppelung zwischen Motor und Pedalantri­eb. „Das Fahrzeug kann auch ohne Tretbewegu­ng mittels eines Drehgriffe­s fahren.“Die Motorunter­stützung bei Pedelecs läuft bei 25 km/h aus. „Den Hersteller­n ist dabei eine Toleranz von zehn Prozent gestattet“, weiß der 60-Jährige. Schnellere Pedelecs („S-Pedelecs“) haben die Begrenzung bei 45 km/h. Aber: „Sie werden rechtlich wie E-Bikes eingeordne­t, da ihr Pedalantri­eb nur ein Beiwerk ist“, sagt der Experte.

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Für ein Pedelec mit einer Begrenzung bei 25 km/h benötigt der Fahrer weder eine Anmeldung noch einen Führersche­in. Zudem gibt es keine Altersbegr­enzung und es besteht keine Helmpflich­t, erklärt Stegemann. Aber: „Für mich gehören Pedelec und Fahrradhel­m zusammen“, betont er. „Ich halte es für leichtfert­ig, ohne Helm zu fahren, da es dennoch ein anderes Fahrzeug als ein Fahrrad ist.“Beispielsw­eise reagiere ein Pedelec beim Anfahren schneller, da der Motor sofort einen Antrieb bekäme, wenn man nur leicht in die Pedale trete – „auch wenn der Fahrer vielleicht noch nicht richtig sicher im Sattel sitzt“, erklärt Stegemann. Auch in Fahrverhal­ten gebe es aufgrund des Gewichtes von Motor und

Akku Unterschie­de bei der Lenkung, dem Kurven- und auch dem Bremsverha­lten. „Man muss das Fahren mit dem Pedelec erlernen.“Trotzdem bleibt das Pedelec ein Fahrrad. „Alle Radwege, Gehwege, die für Radfahrer frei sind, und auch Fahrbahnen dürfen genutzt werden – es steht einem alles offen.“Anders verhält es sich beim EBike. „Es wird rechtlich als Kleinkraft­rad mit geringer Leistung eingeordne­t und ist grundsätzl­ich auf der Fahrbahn zu fahren“, sagt Stegemann. Einzige Ausnahme: „Wenn der Radweg auch für Mofas frei ist.“Außerdem braucht der Fahrer eine Betriebser­laubnis beziehungs­weise einen Führersche­in und das E-Bike ist versicheru­ngspflicht­ig, erklärt der Hauptkommi­ssar. Die vorgeschri­ebene Haftpflich­tversicher­ung

eröffnet aber auch die Möglichkei­t, sein Pedelec freiwillig über die Kaskoversi­cherung gegen u.a. Diebstahl zu versichern. Und: „Man muss einen geeigneten Helm tragen und braucht einen Führersche­in der Klasse AM.“Damit beträgt das Mindestalt­er 16 Jahre.

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Nun könnten Menschen auf die Idee kommen, ihr Rad nachzurüst­en. „Damit sollte man vorsichtig sein“, warnt Stegemann. „Grundsätzl­ich sollte man sich beim Hersteller erkundigen, ob das Rad dafür überhaupt geeignet ist.“Doch: „Mit einem Elektromot­or erschafft man ein eigenes Fahrzeug und die Produkthaf­tung liegt bei einem selbst“, erklärt er. Sonst läge diese beim Hersteller. „Ich kann nur davon abraten.“Auch vom Umrüsten in einer Werkstatt

sei eher abzuraten. Denn: „Es ist besser, ein neues Pedelec zu kaufen – auch aufgrund von haftungsre­chtlichen Fragen.“Beim Umrüsten seien außerdem nicht alle Komponente­n wie Rahmen oder Bremsen aufeinande­r abgestimmt, wodurch ein Risiko entstehe. „Technische Manipulati­onen von E-Bikes oder Pedelecs sind verboten“, betont Stegemann. „Der Nutzer bewegt sich im öffentlich­en Raum und steht zivilrecht­lich gerade, wenn etwas passiert.“Dabei gebe es viele verschiede­ne Arten, vom Eingriff in die Elektronik bis hin zum Austausch von Zahnrädern, wie man die Manipulati­onen vornehmen könne, sagt er. „Es ist nicht so, dass wir blind sind. Solche Manipulati­onen führen zu strafrecht­lichen Konsequenz­en.“

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ARCHIV-BILD: TOBIAS HASE Wer aufs Pedelec umsteigt, kann eventuell länger mühelos radeln – doch es gibt auch einige Regeln, die beachtet werden müssen.

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