Alles Motor, oder was?
Experte erklärt Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike
Immer häufiger tauchen sie im ;traßenverkehr auf: Räder mit Elektroantrieb. Doch was sind die Rechte und Pflichten der Fahrer?
OLDENB=;G Ein Pedelec-Fahrer rast mit knapp 50 km/h auf der Alexanderstraße in Oldenburg – und wird von der Polizei gestoppt. So geschehen am vergangenen Donnerstag. Vermutlich hat der Mann sein Fahrzeug manipuliert. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Doch was genau sind Pedelecs? Was unterscheidet sie von E-Bikes? Und welche Regeln und Pflichten müssen Fahrradfahrer beachten? Der Polizeihauptkommissar Bernhard Stegemann, Verkehrsexperte bei der Polizeiinspektion Ammerland/OldenburgStadt, informiert.
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„Bereits der Name Pedelec erinnert an die Pedale“, sagt Stegemann. „Es handelt sich um ein Fahrrad mit elektronischer Tretunterstützung. Dabei wird der Elektroantrieb einzig und allein durch die Tretbewegung aktiviert.“Bei E-Bikes besteht indes keine Koppelung zwischen Motor und Pedalantrieb. „Das Fahrzeug kann auch ohne Tretbewegung mittels eines Drehgriffes fahren.“Die Motorunterstützung bei Pedelecs läuft bei 25 km/h aus. „Den Herstellern ist dabei eine Toleranz von zehn Prozent gestattet“, weiß der 60-Jährige. Schnellere Pedelecs („S-Pedelecs“) haben die Begrenzung bei 45 km/h. Aber: „Sie werden rechtlich wie E-Bikes eingeordnet, da ihr Pedalantrieb nur ein Beiwerk ist“, sagt der Experte.
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Für ein Pedelec mit einer Begrenzung bei 25 km/h benötigt der Fahrer weder eine Anmeldung noch einen Führerschein. Zudem gibt es keine Altersbegrenzung und es besteht keine Helmpflicht, erklärt Stegemann. Aber: „Für mich gehören Pedelec und Fahrradhelm zusammen“, betont er. „Ich halte es für leichtfertig, ohne Helm zu fahren, da es dennoch ein anderes Fahrzeug als ein Fahrrad ist.“Beispielsweise reagiere ein Pedelec beim Anfahren schneller, da der Motor sofort einen Antrieb bekäme, wenn man nur leicht in die Pedale trete – „auch wenn der Fahrer vielleicht noch nicht richtig sicher im Sattel sitzt“, erklärt Stegemann. Auch in Fahrverhalten gebe es aufgrund des Gewichtes von Motor und
Akku Unterschiede bei der Lenkung, dem Kurven- und auch dem Bremsverhalten. „Man muss das Fahren mit dem Pedelec erlernen.“Trotzdem bleibt das Pedelec ein Fahrrad. „Alle Radwege, Gehwege, die für Radfahrer frei sind, und auch Fahrbahnen dürfen genutzt werden – es steht einem alles offen.“Anders verhält es sich beim EBike. „Es wird rechtlich als Kleinkraftrad mit geringer Leistung eingeordnet und ist grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren“, sagt Stegemann. Einzige Ausnahme: „Wenn der Radweg auch für Mofas frei ist.“Außerdem braucht der Fahrer eine Betriebserlaubnis beziehungsweise einen Führerschein und das E-Bike ist versicherungspflichtig, erklärt der Hauptkommissar. Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung
eröffnet aber auch die Möglichkeit, sein Pedelec freiwillig über die Kaskoversicherung gegen u.a. Diebstahl zu versichern. Und: „Man muss einen geeigneten Helm tragen und braucht einen Führerschein der Klasse AM.“Damit beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
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Nun könnten Menschen auf die Idee kommen, ihr Rad nachzurüsten. „Damit sollte man vorsichtig sein“, warnt Stegemann. „Grundsätzlich sollte man sich beim Hersteller erkundigen, ob das Rad dafür überhaupt geeignet ist.“Doch: „Mit einem Elektromotor erschafft man ein eigenes Fahrzeug und die Produkthaftung liegt bei einem selbst“, erklärt er. Sonst läge diese beim Hersteller. „Ich kann nur davon abraten.“Auch vom Umrüsten in einer Werkstatt
sei eher abzuraten. Denn: „Es ist besser, ein neues Pedelec zu kaufen – auch aufgrund von haftungsrechtlichen Fragen.“Beim Umrüsten seien außerdem nicht alle Komponenten wie Rahmen oder Bremsen aufeinander abgestimmt, wodurch ein Risiko entstehe. „Technische Manipulationen von E-Bikes oder Pedelecs sind verboten“, betont Stegemann. „Der Nutzer bewegt sich im öffentlichen Raum und steht zivilrechtlich gerade, wenn etwas passiert.“Dabei gebe es viele verschiedene Arten, vom Eingriff in die Elektronik bis hin zum Austausch von Zahnrädern, wie man die Manipulationen vornehmen könne, sagt er. „Es ist nicht so, dass wir blind sind. Solche Manipulationen führen zu strafrechtlichen Konsequenzen.“