Verfahren ändern
Der juristische Streit darüber, ob bereits in anderen EU Staaten registrierte Flüchtlinge beim Versuch der Einreise nach Deutschland schon an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen, ist müßig. Da das europäische Recht an dieser Stelle unklar ist, gibt es Juristen, die dies bejahen. Andere halten eine Zurückweisung für unzulässig. Für beide Meinungen lassen sich gute Argumente finden.
Letztendlich ist es eine politische Frage. Das zeigt auch die Praxis anderer Staaten.
Die Bundesregierung hat im September 2015 entschieden, keine Zurückweisungen vorzunehmen. Die Folgen
dieser Politik können wir seit nunmehr zweieinhalb Jahren Tag für Tag besichtigen.
Wenn ein Asylantrag an der Grenze Pass und Visum ersetzt, wenn Hunderttausende mit ungeklärter Identität und Nationalität einreisen, dann sind große Probleme geradezu zwangsläufig. Es wird höchste Zeit, diese Praxis zu ändern.
Unstreitig ist, dass der Asylantrag dort gestellt werden muss, wo der Migrant erstmals ein EU-Land erreicht hat. Es gibt kein Recht, den Asylantrag in einem Land der Wahl stellen zu können. Deutschland ist ausschließlich von demokratischen, verfolgungsfreien und sicheren Staaten umgeben.
Welchen Sinn macht es, Migranten von diesen Ländern aus, in denen sie in Sicherheit sind, einreisen zu lassen, um dann hier in einem langen, aufwändigen Verfahren feststellen zu lassen, dass die Rückkehr in das Ankunftsland zu erfolgen hat? Das Europäische Recht will das so genannte Asyl-Hopping verhindern.
Die jetzige Praxis führt allerdings genau dazu. Deshalb müssen wir sie ändern und zu einem geordneten Verfahren zurückkehren.