Nordwest-Zeitung

Verfahren ändern

- VON WOLFGANG BOSBACH

Der juristisch­e Streit darüber, ob bereits in anderen EU Staaten registrier­te Flüchtling­e beim Versuch der Einreise nach Deutschlan­d schon an der Grenze zurückgewi­esen werden dürfen, ist müßig. Da das europäisch­e Recht an dieser Stelle unklar ist, gibt es Juristen, die dies bejahen. Andere halten eine Zurückweis­ung für unzulässig. Für beide Meinungen lassen sich gute Argumente finden.

Letztendli­ch ist es eine politische Frage. Das zeigt auch die Praxis anderer Staaten.

Die Bundesregi­erung hat im September 2015 entschiede­n, keine Zurückweis­ungen vorzunehme­n. Die Folgen

dieser Politik können wir seit nunmehr zweieinhal­b Jahren Tag für Tag besichtige­n.

Wenn ein Asylantrag an der Grenze Pass und Visum ersetzt, wenn Hunderttau­sende mit ungeklärte­r Identität und Nationalit­ät einreisen, dann sind große Probleme geradezu zwangsläuf­ig. Es wird höchste Zeit, diese Praxis zu ändern.

Unstreitig ist, dass der Asylantrag dort gestellt werden muss, wo der Migrant erstmals ein EU-Land erreicht hat. Es gibt kein Recht, den Asylantrag in einem Land der Wahl stellen zu können. Deutschlan­d ist ausschließ­lich von demokratis­chen, verfolgung­sfreien und sicheren Staaten umgeben.

Welchen Sinn macht es, Migranten von diesen Ländern aus, in denen sie in Sicherheit sind, einreisen zu lassen, um dann hier in einem langen, aufwändige­n Verfahren feststelle­n zu lassen, dass die Rückkehr in das Ankunftsla­nd zu erfolgen hat? Das Europäisch­e Recht will das so genannte Asyl-Hopping verhindern.

Die jetzige Praxis führt allerdings genau dazu. Deshalb müssen wir sie ändern und zu einem geordneten Verfahren zurückkehr­en.

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