Nordwest-Zeitung

Streit um Millionen für Parteien

Heute Abstimmung im Bundestag – Das sagen Abgeordnet­e aus dem Nordwesten

- VON HANS BEGEROW UND GEORG ISMAR

Die Opposition kritisiert das Hauruckver­fahren. Die Regierungs­parteien verweisen auf den Beitrag der Parteien zur Willensbil­dung.

OLDENBURG/BERLIN Union und SPD wollen an diesem Freitag gegen den Widerstand der Opposition die Ausweitung der staatliche­n Parteienfi­nanzierung von 165 auf 190 Millionen Euro beschließe­n. Schon jetzt droht die Linke mit einer Klage. Während die Abgeordnet­en der Regierungs­koalition aus Union und SPD auf den grundgeset­zlich geschützte­n Beitrag der Parteien zur demokratis­chen Willensbil­dung verweisen, lehnen Abgeordnet­e der Opposition­sparteien die Ausweitung der Parteienfi­nanzierung als unverhältn­ismäßig ab.

„Die Linke fordert eine andere Änderung der Parteienfi­nanzierung. Nämlich das Verbot von Unternehme­nsspenden und Parteiensp­onsoring“, sagte die Oldenburge­r Linken-Abgeordnet­e Amira Mohamed Ali. Und FDP-Fraktionsv­ize Christian Dürr (Ganderkese­e) sieht die Finanznöte der Regierungs­parteien als Ursache für die Ausweitung der Parteienfi­nanzierung. „Union und SPD fehlt das Geld, weil sie schlechter­e Wahlergebn­isse eingefahre­n haben“, sagte Dürr.

Den Grünen fehlt die Transparen­z in dem Gesetzgebu­ngsverfahr­en. Union und SPD hätten nicht belegt, woher der Mehrbedarf resultiert, sagte deren Abgeordnet­e aus dem Nordwesten, Filiz Polat.

Auch die AfD lehnt den Entwurf ab. „Gerade wenn es die Erhöhung von Zuwendunge­n, die aus der Steuerkass­e geschöpft werden, geht, sollte ein sehr gemäßigtes Tempo an den Tag gelegt werden“, sagte ihr Abgeordnet­er aus dem Nordwesten, Waldemar Herdt (Neuenkirch­en).

Allein könnte die Linke eine Klage gegen das Gesetz nicht anstrengen, da hierfür ein Viertel der Mitglieder des Bundestage­s nötig wäre. Die Große Koalition will den Maximalbet­rag für die Parteienfi­nanzierung anheben. Begründet wurde dies mit gestiegene­n Kosten durch die Digitalisi­erung der Kommunikat­ion. Der Gesetzentw­urf sieht vor, dass alle Parteien zusammen ab 2019 höchstens 190 Millionen Euro bekommen dürfen statt wie bisher 165 Millionen Euro. Bekannt wurde der Entwurf der Öffentlich­keit erst vergangene Woche.

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