Erst Frust, dann Feuer
Zehn Monate Gefängnis – Für eine Tat fehlt entscheidender Beweis
Wenn er Frust hatte, zündelte ein 48-jähriger Oldenburger – und hatte so gleich mehrere Brände zu verantworten. Eine tatsächlich menschengefährdende Brandstiftung konnte ihm vor Gericht nicht nachgewiesen werden
OLDENBURG Glimpflich davongekommen ist der 48 Jahre alte Mann aus Oldenburg, der sich wegen einer Brandserie vor dem Amtsgericht verantworten musste. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zehn Monaten Gefängnis. Der schwerste Vorwurf, versuchte menschengefährdende Brandstiftung, konnte nicht nachgewiesen werden.
Fest steht, dass es im vergangenen Jahr vornehmlich an der Alexanderstraße und angrenzenden Straßen immer wieder zu kleineren Bränden gekommen war, für die der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichtes die Verantwortung trägt. In erster Linie hatten Müll- und Papiercontainer gebrannt. Eine Tat im Dezember an der Nadorster Straße hatte allerdings eine ganz andere Dimension.
Laut ursprünglicher Anklage soll der 48-Jährige hier einen Papiercontainer in Brand gesetzt und ihn dann an ein bewohntes Gebäude geschoben haben. Doch das ließ sich so nicht beweisen. Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte das Feuer gelegt hatte. Dass er es aber auch an das bewohnte Gebäude geschoben haben soll, ließ sich nicht eindeutig klären.
Die Tat an der Nadorster Straße hatte der 48-Jährige komplett bestritten. Er war aber von einer Zeugin gesehen worden. Sie hatte den Angeklagten im Verfahren wiedererkannt. Ein weiterer Beweis, dass der Angeklagte zur Tatzeit in Tatortnähe war, ergab sich durch die Auswertung seines Handys. Das Bewegungsprofil legte offen, dass das Gerät am Tatort war und sich von dort wegbewegte. Damit war laut Gericht allerdings nur das Anzünden des Containers bewiesen.
Den Feststellungen zufolge zündelt der Angeklagte immer dann, wenn er Frust hat. Früher hatte er sich in solchen Situationen selbst verletzt, war dann aber auf das Zündeln umgestiegen. Der Angeklagte sitzt bereits in Haft und verbleibt auch dort.