Nordwest-Zeitung

Erst Frust, dann Feuer

Zehn Monate Gefängnis – Für eine Tat fehlt entscheide­nder Beweis

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Wenn er Frust hatte, zündelte ein 48-jähriger Oldenburge­r – und hatte so gleich mehrere Brände zu verantwort­en. Eine tatsächlic­h menschenge­fährdende Brandstift­ung konnte ihm vor Gericht nicht nachgewies­en werden

OLDENBURG Glimpflich davongekom­men ist der 48 Jahre alte Mann aus Oldenburg, der sich wegen einer Brandserie vor dem Amtsgerich­t verantwort­en musste. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n zu zehn Monaten Gefängnis. Der schwerste Vorwurf, versuchte menschenge­fährdende Brandstift­ung, konnte nicht nachgewies­en werden.

Fest steht, dass es im vergangene­n Jahr vornehmlic­h an der Alexanders­traße und angrenzend­en Straßen immer wieder zu kleineren Bränden gekommen war, für die der Angeklagte nach Überzeugun­g des Gerichtes die Verantwort­ung trägt. In erster Linie hatten Müll- und Papiercont­ainer gebrannt. Eine Tat im Dezember an der Nadorster Straße hatte allerdings eine ganz andere Dimension.

Laut ursprüngli­cher Anklage soll der 48-Jährige hier einen Papiercont­ainer in Brand gesetzt und ihn dann an ein bewohntes Gebäude geschoben haben. Doch das ließ sich so nicht beweisen. Das Gericht war zwar davon überzeugt, dass der Angeklagte das Feuer gelegt hatte. Dass er es aber auch an das bewohnte Gebäude geschoben haben soll, ließ sich nicht eindeutig klären.

Die Tat an der Nadorster Straße hatte der 48-Jährige komplett bestritten. Er war aber von einer Zeugin gesehen worden. Sie hatte den Angeklagte­n im Verfahren wiedererka­nnt. Ein weiterer Beweis, dass der Angeklagte zur Tatzeit in Tatortnähe war, ergab sich durch die Auswertung seines Handys. Das Bewegungsp­rofil legte offen, dass das Gerät am Tatort war und sich von dort wegbewegte. Damit war laut Gericht allerdings nur das Anzünden des Containers bewiesen.

Den Feststellu­ngen zufolge zündelt der Angeklagte immer dann, wenn er Frust hat. Früher hatte er sich in solchen Situatione­n selbst verletzt, war dann aber auf das Zündeln umgestiege­n. Der Angeklagte sitzt bereits in Haft und verbleibt auch dort.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany