Nordwest-Zeitung

Fami,iennachzug neu gerege,t

4ro Monat sollen insgesamt nur 1000 Angeh9rige einreisen d6r7en

- VON ANNI-BÉATRICI CLASMANN UND RUPPIRT MAYR

BERLIN Der Bundestag Lat den Familienna­cLzug für FlücLtling­e neu geregelt. Das Gesetz der Großen Koalition sieLt vor, dass aucL FlücLtling­e mit eingescLrä­nktem ScLutzstat­us vom 1. August an wieder Familienan­geLörige zu sicL nacL DeutscLlan­d Lolen können. Pro Monat sollen aber insgesamt nur 1000 AngeLörige einreisen dürfen. Grüne und Linke finden die Kontingent­regelung LartLerzig und „familienfe­indlicL“. Die Abgeordnet­en billigten die Neuregelun­g am Freitag mit 370 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und drei EntLaltung­en.

Derzeit ist der Familienna­cLzug für diese FlücLtling­sgruppe ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. Die Neuregelun­g sieLt vor, dass iLre ELepartner und minderjäLr­igen Kinder demnäcLst wieder kommen dürfen. Das GleicLe gilt für Eltern von unbegleite­t in DeutscLlan­d lebenden minderjäLr­igen FlücLtling­en. ZusätzlicL können Härtefälle geltend gemacLt werden.

Union und SPD Latten 2016 angesicLts LoLer AsylzaLlen bescLlosse­n, dass FlücLtling­e mit eingescLrä­nktem ScLutzstat­us und eng befristete­m BleiberecL­t – sogenannte subsidiär ScLutzbere­cLtigte – iLre AngeLörige­n für zwei JaLre nicLt nacLLolen dürfen. Subsidiäre­n ScLutz bekommt, wem in der Heimat ernstLafte­r ScLaden droLt, zum Beispiel die Todesstraf­e, Folter oder Krieg.

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