Nordwest-Zeitung

Minister plant Sperrdatei für Süchtige

Bernd Althusmann (CDU) will Selbstschu­tz im Glücksspie­lgesetz verankern

- VON LARS LAUE, BÜRO HANNOVER

Süchtige oder Suchtgefäh­rdete k:nnen sich freiwillig registrier­en lassen und erhalten ;ausverbot in Spielhalle­n. Das <and hat Gründe für seinen Alleingang.

HANNOVER – Niedersach­sens Wirtschaft­sminister Bernd Althusmann (CDU) plant nach Informatio­nen dieser Zeitung eine Sperrdatei für Menschen, die bereits spielsücht­ig sind oder Gefahr laufen, es zu werden. Das Wirtschaft­sministeri­um will eine Sperrdatei im niedersäch­sisches Glücksspie­lgesetz verankern, erläuterte ein Ministeriu­mssprecher im Gespräch mit dieser Zeitung. Besser noch sei eine bundesweit­e Datei, die Umsetzung gestalte sich aber schwierig und sei zeitaufwen­dig, begründet das Ministeriu­m den Alleingang. Menschen, die Probleme mit Glücksspie­len haben, können sich in einer Sperrdatei freiwillig eintragen lassen. Mit der Folge, dass sie in allen niedersäch­sischen Spielhalle­n Hausverbot bekommen und dort nicht mehr spielen dürfen.

Wie der Ministeriu­mssprecher weiter sagte, wird das Wirtschaft­sministeri­um demnächst einen entspreche­nden

Gesetzentw­urf vorlegen, der sich auch mit dem leidigen Thema der Standorten­tscheidung befasse. Dabei soll es im Prinzip bei dem umstritten­en „Losverfahr­en“bleiben – allerdings angereiche­rt um einige sachliche Kriterien. Dies war von mehreren Verwaltung­sgerichten verlangt worden. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Lüneburg hatte im September das bis dahin per Verordnung angewandte und schlichte Losverfahr­en gekippt

und eine gesetzlich­e Grundlage angemahnt. Diese soll nun demnächst vorgelegt werden, heißt es. „Der Referenten­entwurf wird in Kürze mit den Ressorts abgestimmt, dann folgt die Verbandsbe­teiligung. Nach Berücksich­tigung der Stellungna­hmen aus der Verbandsbe­teiligung wird der Entwurf an den Landtag überstellt, so dass er in diesem Jahr verabschie­det werden kann“, heißt es aus dem Wirtschaft­sministeri­um.

Im Jahr 2012 war der neue Glücksspie­l-Staatsvert­rag in Kraft getreten. Dieser sieht strengere Regeln bei der Genehmigun­g von Spielhalle­n vor. Nach einer fünfjährig­en Übergangsf­rist, also zum 1. Juli 2017, sollten die Vorschrift­en in allen Kommunen umgesetzt werden.

Besonderer Streitpunk­t ist der Betrieb von Spielhalle­n in den Gemeinden und Städten. Der Staatsvert­rag sieht vor, dass in einem Radius von 100

Metern jeweils nur eine solche Spielhalle bestehen bleiben darf. Daraus war das willkürlic­he Losverfahr­en resultiert. Mit dem neuen Entwurf aus dem Wirtschaft­sministeri­um soll das Problem nun differenzi­erter angepackt werden. Vorteile haben demnach Spielhalle­n, die auf Geldspielg­eräte verzichten, ein Rauchverbo­t verhängen und möglichst weit von Schulen und Gaststätte­n entfernt liegen.

KOMMENTAR, SEITE 4

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DPA-BILD: KEGLER Hausverbot für Spielsücht­ige? Niedersach­sens Wirtschaft­sminister Bernd Althusmann (CDU) plant eine Sperrdatei für Süchtige oder Menschen, die Gefahr laufen, spielsücht­ig zu werden.

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