Entwaffnung der Stadt dauert an
Ab 1. Juli drohen wieder Strafen – 139 Waffen bislang abgegeben
Die Schusswaffen werden in Munster demontiert und entsorgt. Die behördlichen Kontrollen werden rigoros fortgesetzt.
OLDENBURG – Nur noch zwei Wochen sind’s – dann endet für Besitzer illegaler Waffen eine einjährige Amnestie, die bislang eine straf- und kostenfreie Abgabe ermöglichte.
Was soll die aktuelle ? Amnestie bewirken
In den 70er Jahren gab es eine Waffenamnestie, Ende der 2000er – und auch jetzt wurde eine Ausnahmeregelung zur straffreien Abgabe illegaler Waffen geschaffen. Bei der letzten gesetzlichen Amnestie 2009 wurden mehr als 26 600 Waffen in Niedersachsen abgegeben. 3351 dieser Waffen befanden sich im illegalen Besitz. Den Besitzern soll ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Letztlich soll so die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition reduziert werden. Wer dies der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten „Verbringens“, wie es heißt, bestraft. Die Amnestieregelung schließt also das Führen einer illegalen Waffe – allerdings nur auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde – ein. Kriegswaffen sind von der Amnestieregelung nicht umfasst.
Wie viele Waffen wurden ? bislang abgegeben
139 Waffen hat das Bürgerund Ordnungsamt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) seit dem 1. Juli 2017 er- halten. Überraschend erscheinen da die Zahlen der hiesigen Polizeiinspektion (PI) am Friedhofsweg. Hier waren es im gleichen Zeitraum lediglich 13 Waffen.
Um welche Art Waffen ? handelt es sich?
In neun dieser polizeilichen Fälle hätten Personen den Nachlass verstorbener Angehöriger „entrümpelt“und dabei Waffen gefunden, so die Erklärung aus der PI. Ähnliches hört man auch aus dem Ordnungsamt. Allerdings: Bei über 60 Prozent der hier abgegebenen Stücke soll es sich um Schreckschusswaffen gehandelt haben. Tatsächliche und im ausschließlichen Sinn der Amnestieregelung illegale Waffen waren es derer lediglich fünf, so Stephan Onnen, Sprecher der Stadt, „der Rest war legal und erlaubnisfrei.“Allerdings fanden sich wohl auch andere „interessantere“Stücke darunter – so beispielsweise zwei Kurzwaffen im Kaliber 7,65 mm (was auch früheren Dienstpistolen der Polizei entspricht) und teilweise kaum noch funktionsfähige Langwaffen.
Ist eine Verunsicherung ? daraus abzuleiten
Die erhebliche Differenz der Anzahl an Rückgaben bei Polizei und Ordnungsamt lässt ebenso wenig wie die Zahl legaler Waffen einen Rückschluss auf etwaige Unsicherheiten der Besitzer im Umgang mit der Amnestie zu. Vielmehr wollten einige Besitzer die Amnestie möglicherweise nur zur kostengünstigen Entsorgung ihrer Waffen nutzen, heißt es aus den Behörden. Im Übrigen stünden nicht nur bei dieser aktuellen Amnestie, sondern auch grundsätzlich freiwillig abgegebene Waffen oftmals in Zusammenhang mit Erbfällen. Sprich: Ein Berechtigter stirbt und hinterlässt seinen Erben die entsprechenden Stücke. Manche Bürger hatten sich so von gleich mehrere Waffen auf einen Schlag getrennt.
„Es ist eher davon auszugehen, dass durch die Veröffentlichungen legal vorhandene Waffen in Erinnerung gerufen wurden“, so Onnen.
Was passiert mit ? den abgegebenen Waffen
Alle Stücke werden von den niedersächsischen Polizeibehörden, Kommunen und Staatsanwaltschaften zur „Geka“(Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten) im niedersächsischen Munster transportiert und dort entsorgt. Vorher schaut allerdings das Landeskriminalamt noch einmal ganz genau auf die Stücke, ehe diese dann endgültig zur Vernichtung freigegeben werden. Etwaige Holzteile werden dafür von den Waffen abmontiert, dann das übrige Metall mit einer sogenannten „Alligatorschere“in zehn Zentimeter lange Stücke zerkleinert und schließlich im Ofen eingeschmolzen, erklärt Martin Hesse, Leiter Gefahrstoffe bei der Geka. Das Endprodukt geht dann zum Schrotthändler. Kriegswaffen werden separat geführt, die Geka wird nach vertraglich fixierten Kilogramm-Pauschalen für diese Entsorgung entlohnt. „Einen großartigen Anstieg aufgrund der Amnestieregelung konnten wir aber nicht feststellen“, so Hesse auf Anfrage. In der Hauptsache habe man Luft-, Schrot- und Schreckschussgewehre vernichten müssen.
Wie ist die Situation nach ? dem 30. Juni 2018
Die Amnestie wird ausgesetzt. Wer ab dem 1. Juli noch illegale Waffen besitzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. „Die behördlichen Kontrollen nach dem Waffengesetz finden derzeit und auch in Zukunft regelmäßig bei den hier bekannten Waffenbesitzern statt“, heißt es dazu von Seiten der Stadt. Sollten den Behörden also Informationen über einen entsprechenden Waffenbesitz vorliegen, fällt die Überprüfung des Straftatverdachtes in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Waffengesetz (WaffG) ist strikt geregelt. Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, in Besitz nimmt, muss nach § 37 (Anzeigepflichten) dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen. Von Geldbußen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen ist je nach Auslegung und Nutzung bzw. Fahrlässigkeit vieles möglich.
Wo können Waffen jetzt ? noch abgegeben werden
Wer illegale (und auch erlaubnisfreie) Waffen in Besitz hat, diese aber im Rahmen der Amnestie noch schnell loswerden möchte, kann diese kostenfrei beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung am Pferdemarkt 14 abgeben. Die Stadt Oldenburg übernimmt den Aufwand für die Vernichtung. Für Rückfragen steht das Team Allgemeine Gefahrenabwehr des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung zur Verfügung. Weitere Informationen unter 2354444.