Google darf sich weiterhin bedienen
Was der Stop der Urheberrechtsreform für Nut-er, Journalisten und Plattformen bedeutet
In der Debatte um die Urheberrechtsreform prallen unversöhnliche Meinungen aufeinander. Das Europaparlament hat die neuen Regeln erst einmal ausgebremst.
STRAßBURG Die Upload-Filter waren den Europa-Abgeordneten dann doch nicht geheuer. Mit deutlicher Mehrheit (318 zu 278) stoppten die Parlamentarier am Donnerstag in Straßburg die Pläne für ein digitales Urheberrecht. Google, Youtube und Co. dürfen sich vorerst weiter an Texten, Bildern und Videos bedienen – ohne dafür zahlen zu müssen.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Upload-Filter. Dabei handelt es sich um eine Software, die von Nutzern hochgeladene Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos auf urheberrechtlich geschützte Produktionen scannt. Der nun abgelehnte Gesetzentwurf sollte sicherstellen, dass große Online-Plattformen wie zum Beispiel Youtube in diesem Fall Lizenzen erwerben. Denn die Rechte liegen bei den Autoren, Journalisten, Künstlern sowie den Verlagen.
Netz, weil die Filter auch missliebige Inhalte stoppen könnten. Zum zweiten bestehe, so wird argumentiert, das Risiko, dass kleine Start-UpUnternehmen sich die teure Software nicht leisten können und deshalb lieber den Betrieb einstellen, als eine Geldstrafe zu riskieren. Außerdem befürchten sie, dass schon ein bloßer Link urheberrechtlich schützenswert sein könnte, weil er zum Beispiel die Titelzeile eines Textes enthält, den
ein Autor geschrieben hat.
Ist denn wirklich schon ein Link schützenswert
Die Befürworter sagen deutlich: Es wird keine LinkSteuer, wie die Lizenzabgabe auf Querverweise genannt wird, geben. Mehr noch: Private Nutzer sollen auch künftig Links setzen und Texte sowie Bilder teilen dürfen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Der entscheidende Unter- schied zu den großen Plattformen wie Google, Youtube oder Facebook besteht darin, dass diese sich Text-Anfänge, Bilder und Auszüge aus Videos abgreifen und damit ein lukratives Umfeld für ihre Werbe-Erlöse schaffen. Das tut kaum ein privater Nutzer.
Google und andere Plattformen greifen geistiges Eigentum von Journalisten, Autoren und Künstlern ab, das die Verlage erworben haben, um es selbst zu vermarkten. Die Plattformen erzielen damit große Umsätze, weil sie diese Inhalte zu einem attraktiven Umfeld für ihre Werbung nutzen, allerdings ohne sich selbst an den Kosten zu beteiligen. Das führt auf Dauer dazu, dass Qualitätsjournalismus aus dem Netz verschwindet, weil deren Schöpfer und ihre Verleger nicht mehr davon leben können. Es geht also um eine faire Vergütung der Leistungen.
Sie haben die EU-Parlamentarier mit einer beispiellosen Welle an Lobbyismus überzogen und erfolgreich die Ongste vor dem Ende des freien Internets geschürt. Und sie propagierten das Risiko eines Netzes, in dem Zensur Puasi automatisiert wird. Nach Angaben des Berichterstatters des EU-Abgeordnetenhauses, Axel Voss (CDU), wurden sogar Kinder von Parlamentariern angesprochen, um sie zu beeinflussen. Das hat für viel Orger gesorgt.
Würde denn das freie Internet beschädigt
Die Grünen-Politikerin Helga Trüpel, die das Thema seit vielen Jahren bearbeitet, hat dies sehr deutlich gemacht. Sie analysierte, dass im Internet ein Freiheitsbegriff propagiert wird, der den großen Konzernen eine schrankenlose Freiheit zubilligt, dabei aber die Verantwortung gegenüber den Journalisten, Künstlern, Autoren und Verlagen geringer schätzt. „Es geht um Fairness der Vergütung, nicht Zensur“, sagt sie. Wenn Inhalte ordentlich lizenziert würden, wären Filter im Qbrigen überflüssig. Dahin müsse die EU kommen.
Wie geht es denn jetzt konkret weiter
Nach der Ablehnung durch das Plenum muss der Rechtsausschuss erneut beraten. Was dabei herauskommt, ist offen. Allerdings darf man vermuten, dass die UploadFilter gekippt werden müssen. Im September könnte das Parlament dann einen abgeänderten Vorschlag beschließen. Sollte eine Mehrheit dann zustimmen, können die letzten Gespräche mit den Mitgliedstaaten beginnen – und vielleicht bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Sollte das Plenum in zwei Monaten allerdings den überarbeiteten Text komplett ablehnen, wäre die Urheberrechtsreform gescheitert.
KOMMENTAR, SEITE 4
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